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Was die DSGVO für Fotografen bedeutet

Die DSGVO kommt – und sie wird vielen Fotografen das Leben verdammt schwer machen. Wir fassen zusammen, welche Veränderungen die DSGVO mit sich bringt und was Fotografen beachten müssen.

Die DSGVO kommt, große Veränderungen für Fotografen

Einige von euch werden in den letzten Wochen mit Sicherheit schon über Artikel zur DSGVO, der neuen EU-Datenschutzverordnung, gestolpert sein. Diese DSGVO tritt ab dem 25. Mai 2018 in Kraft und wird unter anderem für Fotografen weitrechende Folgen haben. Teilweise ist sogar von dem Ende der Fotografie in seiner bisherigen Form die Rede.

Ich habe mich in den letzten Tagen intensiv mit der DSGVO beschäftigt und möchte in diesem Artikel mit einfachen Worten zusammenfassen, was denn die DSGVO eigentlich ist und was sie für Fotografen bedeutet. Dabei möchte ich aber vorab direkt darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin und dass das hier dementsprechend alles andere als eine Rechtsberatung ist! Die DSGVO ist im Gesamten extrem komplex und auch Experten sind sich teilweise noch unsicher, wie genau die neue Datenschutzverordnung in der Praxis umgesetzt werden soll.

Ich möchte hier also lediglich auf das Thema aufmerksam machen und euch dazu bewegen, euch genauer mit der DSGVO auseinanderzusetzen – vor allem wenn ihr Geld mit euren Fotos verdient, egal ob haupt- oder nebenberuflich. Denn dann ist es unbedingt notwendig, die Richtlinien der DSGVO zu beachten, da im schlimmsten Fall Bußgelder in Millionenhöhe drohen können.

5 wichtige Fakten zur DSGVO

Beginnen wir mit ein paar grundlegenden Fakten zur DSGVO:

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Ziel der DSGVO ist es, die Daten und die Privatsphäre der Bürger stärker zu schützen.

Was passiert mit dem Künstlerurhebergesetz (KUG)?

Bisher hat für Fotografen das Künstlerurhebergesetz (KUG) mit all seinen Ausnahmen das Recht am eigenen Bild geregelt. Nach meinem Verständnis „überschreibt“ die DSGVO das KUG nun zu großen Teilen, wobei das nicht unbedingt nötig gewesen wäre, da der nationale Gesetzgeber Spezialregelungen hätte festlegen können. In Österreich und Schweden ist das auch geschehen, Deutschland hingegen ist untätig geblieben.

Update: Es gibt auch Stimmen, die davon ausgehen, dass das KUG auch in Zukunft als Spezialregelung bestehen bleibt, auch wenn das vom Gesetzgeber so nicht explizit festgelegt wurde. Wer nun wirklich Recht hat, kann ich euch nicht sagen. Ich gehe im Zweifelsfall aktuell lieber vom schlechteren Fall aus, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was genau besagt die DSGVO?

Mit Inkrafttreten der DSGVO wird jedes Bild, auf dem Personen zu erkennen sind, als sogenannte „Datenerhebung“ gelten. Und diese Datenerhebung darf nur mit vorheriger Erlaubnis der abgebildeten Personen erfolgen. Was genau das in der Praxis bedeutet, dazu weiter unten mehr.

Warum zählt ein Foto ab sofort als Datenerhebung?

Ein Foto zählt ab sofort als Datenerhebung, weil bei Digitalfotos auch Metadaten wie zum Beispiel das Datum, die Uhrzeit oder der Ort gespeichert werden. Diese Daten können dann mit den abgebildeten Personen in Verbindung gebracht werden. Das möchte die DSGVO stärker kontrollieren und unterbinden.

Wen betrifft die DSGVO?

Fangen wir mal damit an, wer nicht von der DSGVO betroffen ist:

  • Beschäftigte bei der klassischen Presse und dem Rundfunk
  • Fotografen, die ausschließlich analog fotografieren (umstrittener Punkt)
  • Aufnahmen von Verstorbenen
  • Fotografen, die ausschließlich im Rahmen einer „persönlichen oder familiären Tätigkeit“ fotografieren (interessanter Punkt, dazu weiter unten im Artikel mehr)

Betroffen sind dementsprechend die meisten anderen, nämlich z.B. Sportfotografen, Hochzeitsfotografen, Streetfotografen oder Konzertfotografen. Weitere Ausnahmen scheinen für die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie Kunst zu gelten, wobei diese Bereiche (vor allem „Kunst“) ja recht schwammig definiert sind.

Das ändert sich für Fotografen in der Praxis

Das waren die wichtigsten Fakten zur DSGVO. Kommen wir zur Praxis und den Einschränkungen, die die neue Verordnung für uns Fotografen mit sich bringt.

Bisher war es immer so, dass Personen, die nicht das Hauptmotiv des Fotos waren, ohne Einverständniserklärung fotografiert werden durften. Zum Beispiel: Ihr habt den Kölner Dom fotografiert und es waren jede Menge Passanten auf dem Domplatz unterwegs. Dann brauchtet ihr von all diesen Passanten keine Einwilligung, weil die sozusagen nur Beiwerk und nicht das eigentliche Motiv waren. Gleiches galt bei Sportveranstaltungen, wo Zuschauer im Hintergrund zu sehen waren. Oder Hochzeiten, wo Gäste neben dem Brautpaar abgebildet wurden.

Mit der DSGVO ändert sich das nun schlagartig. Und wenn man die Verordnung ganz streng auslegen möchte, bedeutet das, dass man von jeder einzelnen Person auf dem Kölner Domplatz eine Einverständniserklärung braucht, wenn man den Dom fotografieren möchte. Und man braucht diese Einverständniserklärung noch bevor man den Auslöser betätigt. Und jede Person hat das Recht, die Einwilligung jederzeit und ohne Begründung zu widerrufen.

Klingt nach einem Problem? Ist auch ein Problem. Ein verdammt großes sogar, wenn man das alles wörtlich nimmt. Denn in allen Bereichen, in denen absichtlich oder unabsichtlich Personen abgebildet werden, ist man in Zukunft entweder einem extremen Verwaltungsaufwand (mit schriftlichen Einverständniserklärungen) oder einem enormen Risiko ausgesetzt (die Strafen können pro Fall bis zu 20 Millionen Euro betragen).

Menschenansammlungen fotografieren? Mit der DSGVO kaum noch möglich.

Wann ist Fotografie nur „persönlich“?

Wie oben bereits erwähnt gilt die DSGVO nicht für Fotografen, die im Rahmen einer ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeit fotografieren. Das ist interessant, weil dieser Punkt auf vergleichsweise viele zutreffen könnte. Doch die Betonung liegt hier auf „könnte“, denn es ist nicht klar festgelegt, wann etwas persönlich ist und wann nicht.

Klar ist, dass jemand, der seine Fotos nirgendwo veröffentlicht oder hochlädt, absolut nichts zu befürchten hat. Doch wie ist es, wenn man eine Facebook-Seite, ein Flickr-Profil oder einen Instagram-Account besitzt? Hier habe ich von verschiedenen Experten unterschiedliche Einschätzungen gelesen. Werfen wir mal einen Blick auf die DSGVO selbst. Darin steht:

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.

… oder die „Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten“ gelten! Hier wird also ausdrücklich festgelegt, dass Fotos auch dann noch aus „persönlich“ gelten können, wenn man soziale Netze und das Internet nutzt. Das ist schon mal nicht schlecht.

Trotzdem bleiben hier noch viele Fragen. Ist es beispielsweise ein Unterschied, ob ich ein Foto auf meinem privaten Facebook-Account oder meiner „Fotografen-Facebook-Seite“ veröffentliche? Ich vermute schon, vor allem wenn man als Fotograf auch Geld verdient. Denn dann stellt die eigene Facebook-Seite – auch wenn sie direkt vielleicht kein Geld einbringt – einen „Bezug zur beruflichen Tätigkeit“ dar.

Aber wie ist es, wenn ich eine Facebook-Seite als Hobbyfotograf habe, diese Seite aber rein zum Spaß betreibe und nie Geld mit meinen Fotos verdiene? Dann könnte man sicherlich argumentieren, dass das rein privat ist. Auf der anderen Seite könnte man aber auch erst nach Jahren anfangen, Geld mit den eigenen Fotos zu verdienen. Und dann wäre es doch wieder beruflich. Und insgeheim könnte man den Plan, doch Geld mit den eigenen Bildern zu verdienen, ja schon seit längerer Zeit verfolgt haben.

Es bleiben viele Fragen und Unsicherheiten

Das sind jetzt nur meine persönlichen, vergleichsweise oberflächlichen Gedanken. Und ich bin kein Jurist und bin in die Details noch gar nicht eingetaucht. Ihr merkt also, wie kompliziert das Ganze ist. Kein Wunder, dass sich auch Experten teilweise widersprechen. Es gibt aktuell diverse Unsicherheiten und man muss aktuell akzeptieren, dass diverse Fragen erst innerhalb der nächsten Jahre durch die Rechtssprechung beantwortet werden können.

Bis dahin sollten sich alle, die von der DSGVO betroffen sind oder glauben betroffen zu sein, in Ruhe mit dem Thema auseinandersetzen und sich absichern. Dieser Artikel hier ist wie schon gesagt alles andere als eine Rechtsberatung und ich bin kein Jurist, aber ich kann euch zumindest auf ein paar interessante und detaillierte Artikel zum Thema hinweisen, auf die ich im Rahmen meiner Recherchen gestoßen bin. Vor allem der erste Artikel ist äußerst lesenswert:

Es gibt auch eine Petition, die ihr hier unterschreiben könnt.

Lasst uns ansonsten versuchen, auch in den Kommentaren noch nützliche Hinweise und gute Artikel zu sammeln.

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Janis

Vielen Dank für die gut recherchierte Übersicht. Ich fürchte wir werden noch viel „Spass“ mit der DSGVO haben.

Florian Reisinger

Und was genau ist ob Österreich weniger streng? Schade, dass man andere Regeln je nach Standort anwenden muss….

Janis

Österreich hat einige der Regelungen mit extra Gesetzen aufgeweicht / dereguliert. Die deutsche Politik hat wie immer das Schaffen von Rechtssicherheit versäumt im Interesse der Anwaltschaft und daher nicht die bestehenden und guten Regelungen für Bildschaffende ausdrücklich als vorrangig definiert.

Florian Reisinger

Danke Tim Heiße Lock DSGVO und Österreich bei Heise. Gut zu wissen 😀

Emanuel

Die Abmahnanwälte reiben sich schon die Hände und ziemlich sicher werden dann auch unschuldige verklagt, die dann den Ärger eines Verfahrens durchmachen müssen. Hier sollte die Politik aktiv werden und klare Richtlinien schaffen. Aber unsere nichtsnutzigen Politiker, haben es ja auch verpennt hier Sonderregelungen zu den EU Verordnung einzuführen.

Cat

Prima!
Dann gibt es bald nur noch Selfie-Close-Ups – das sind doch gute Nachrichten.
Für mich bleibt alles beim Alten, so lange man ein Bild mit Personen, die klar erkennbar sind, ohne deren Einverständnis veröffentliche – und das tue ich nie – hindert einen niemand am fotografieren.
Oder man hat einen Presseausweis und kann sich legitimieren.
Drohungen und Strafen sind ja nur gegen Paparazzi und andere böswillige Fotografen und „Detektive“ durchsetzbar.

daniel

ich sehe den passus analoge photographie. der grund für das gesetz ist also, daß zu viele daten in der photo-datei gespeichert werden. das problem wird doch gelöst in dem es ein update der kamerahersteller gibt, in welchem man die betreffenden daten (gps-daten, datum,…) abschalten kann. und schon ist man wieder raus. es gibt auch in diesem gesetz sicher wieder eine lücke. so lange ich die daten zum bild nicht veröffentliche, ist doch egal wer auf dem bild wie zu erkennen ist? ich darf das selbe bild schließlich analog veröffentlichen. wen hindert es das bild analog zu fertigen und die gps-daten und uhrzeit zum scan abzuspeichern? das könnte mal jemand prüfen der beruflich davon betroffen ist.

für mich ist genau dieser gesetzliche schwachsinn der aus brüssel kommt, der das leben nur schwer macht und den falschen schadet. mitlerweile ist von dieser übertriebenen bürokratie nahezu jedes gewerk betroffen. so macht arbeit kein spaß mehr.

Peter

Mit den Millionenbussgeldern sind ja nicht in jedem Fall richtig. Es sind maximal 4% vom Jahresumsatz 😉

Janis

Es gilt meines Wissens nach der HÖHERE der beiden möglichen Beträge

Peter

Für die geweblichen Fotografen nicht zu vergessen, dass eure Webseiten verschlüsselt ausgeliefert werden müssen. Auch müssen Verträge mit den Dienstleistern zum DSGVO gemacht werden bei eure Ausbelichtern und Webhostern.

Alfred Proksch

Für mich der beruflich im Studio fotografiert ist sobald Menschen (Models) dabei sind IMMER eine zu unterschreibende unwiderrufliche Einverständniserklärung auf dem Tisch. Mit der Bezahlung der Honorare an das Model gilt der Vertrag als abgeschlossen. Mir ist noch nie eingefallen ein Bild mit erkennbaren Menschen und seien sie NUR Beiwerk zu veröffentlichen. Meine Urlaubsbilder auf denen andere Personen zufällig mit auf dem Foto sind bleiben auf unser Album beschränkt und sind somit privat. Was mich ärgert sind die Veröffentlichungen von zufällig geschossenen Smartphone Bildern in den sozialen Medien. Ich finde es geht niemanden etwas an welche Konzerte oder sonstige Veranstaltungen ich besuche. Mit wem und in welchem Lokal ich zu Mittag esse ist auch privat, da möchte ich nicht im Hintergrund zu erkennen sein. Wenn jetzt gegen Foto begeisterte Bürger vorgegangen wird, wer geht gegen Google und andere Datenverkäufer vor? Die benutzen ohne das ich das möchte meine Smartphone-, GPS Daten um Bewegungs- und Kaufprofile zu erstellen. Leider sind die meisten Menschen zu blöde und äußern sich mit dem Satz: Ist mir egal, ich habe nichts zu verbergen! Politiker haben für die nächsten vier Jahre ihren Sessel im Trockenen stehen, warum sich um etwas Wichtiges kümmern wenn es die blöde… Weiterlesen »

Bodo Schulz

Hallo Alfred,

eine unwiderrufliche Einverständniserklärung würde das Selbstbestimmungsrecht der Person gemäß DSGVO aushebeln. In den Berufsverbänden gibt es dazu viele Informationen. Grundsätzlich brauchst Du einen Vertrag (ein Anwalt wird Dir sicher gern einen erstellen, … nein, nicht kostenlos) der über die Rechte gemäß DSGVO informiert. Vergiss die alte Regel mit Model Release. Das gilt ab Ende Mai so nicht mehr. Viel Spaß!

Alfred Proksch

Ja so ein Scheiß….. Danke werde mich an einen Rechtsanwalt wenden, klar das der nicht kostenlos ist, sind meine Bilder auch nicht.

Wenn ich berufliches Model bin mache ich das unter anderem auch WEGEN der Veröffentlichung und weil ich mit der zur Schau Stellung meines Körpers Geld verdiene. Jeder Richter wird das genau so sehen. Im Vertrag kann man die Zeitspanne der Nutzungsrechte und den Verwendungszweck festlegen und somit einen Missbrauch unterbinden.

Ansonsten soll sich der Kunde (Auftragsgeber) um Models kümmern weil dieser die Bilder veröffentlicht, ich gehe ein unkalkulierbares Risiko jedenfalls nicht ein.

Am Ende wird es so sein das nur wenige Model Agenturen bei diesem Risiko überhaupt vermitteln möchten. Solange (über die nächsten Jahre) die Rechtsprechung keine verlässlichen Urteile gefunden hat werde ich nichts mehr in dieser Richtung machen.

Vielleicht gibt es ja bis dahin perfekte Dreidimensionale Computer generierte bewegliche Modelle die man ordern kann. Für PC Spiele sind sie schon sehr gut. Die beschweren sich nicht und stellen keine Ansprüche im Nachhinein.

In was für einer „Rechts-verdrehten“ Welt leben wir eigentlich?

Thomas Müller

Hallo Alfred,

Sie haben mit Ihrem Ärger absolut recht. Allerdings möchte ich hier eine Lanze für die Rechtsanwaltskollegen, Richter und Staatsanwälte brechen, denn die haben zumindest vorerst überhaupt keinen Anteil an der Situation (haben Sie vermutlich so auch nicht gemeint). An dieser ist Legislative schuld, also EU-Kommission, EU-Parlament und auch das nationale Parlament, das es bisher versäumt hat, für Deutschland an sich mögliche Regelungen zu schaffen, die für Fotografen eine bessere Rechtssicherheit schaffen würden.

Ich finde es auch unmöglich, unverantwortlich und eigentlich sogar richtig unverschämt den Fotografen gegenüber, das Nichtstun des Bundestags damit zu begründen, den Gerichten es überlassen zu wollen, durch Rechtsprechung peu a peu Klarheit zu schaffen. Einerseits dauert dies Jahre wenn nicht sogar Jahrzehnte, zum anderen lässt man die Fotografen in ein finanzielles Risiko hineinlaufen, wenn dann nach vielen Jahren entschieden wird, dass man sich nicht so verhalten hat, wie es dann in der letzten Instanz am Sankt-Nimmerleinstag entschieden wird.

Steven

Man darf wohl davon ausgehen, dass ein professionelles Model nicht im Nachgang seine Einwilligung zurückzieht und eine Werbekampagne versaut. Die wollen ja schließlich auch zukünftig nochmal gebucht werden. Daher sehe ich das Risiko als eher gering an. Bei Hobbymodels sieht es da vielleicht anders aus. Da muss man halt abwägen, ob eine Person vertrauenswürdig ist oder einem später Ärger macht.

carsten

Wieder einmal mehr Schaden als Nutzen. Jeder Bürger, der in irgendeiner Weise Umgang mit Daten oder Fotos hat, kann belangt werden und mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Zudem ist es eine Geldbeschaffungsmaschine für Juristen – kein Wunder, wenn man sich die Zusammensetzung der Parlamente ansieht.

„Das Fotografieren einer Person stellt eine Erhebung personenbezogener Daten dar: wie die Person aussieht, Alter, Geschlecht, Rasse, Ort und Datum der Aufnahme, Umstände der Aufnahme wie z.B. Besuch einer Veranstaltung, Zusammensein mit anderen Personen etc.“
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/

Doch warum gilt das nicht für Presse und Staatsfernsehen? Für die abgebildete Person spielt es keine Rolle, WER das Foto gemacht hat.

Basic Instinct

Ich werde zuerst einmal ein paar Supermarktleiter ganz fies anmachen, denn Edeka, Aldi und Lidl sammeln ja auch meine Daten per Kamera.

Ansonsten hoffe ich auf Kamerasoftware, bei denen eben diese Metadaten nicht gespeichert werden, und schon ist die Luft ziemlich raus aus diesem Scheißgesetz.

Hochzeiten habe ich nur gelegentlich fotografiert. Da werde ich erstmal die Finger von lassen.

Michael

Wenn du einen Vertrag mit dem Brautpaar machst, schreib einfach rein, dass sie sich um die Zusagen ihrer Gäste bzgl. der DSVGO kümmern (müssen).

Thomas Müller

Was den Supermarkt betrifft, hieran hatte man wohl gedacht und in Art 5 DSGVO eine Basis geschaffen, dass solche Videoaufzeichnungen vorgenommen und zeitlich beschränkt gespeichert werden dürfen. Aber ein Versuch ist es sicherlich wert, wenn man sich einen Spass daraus machen möchte, den Supermarktleiter zu verunsichern.

Steven

Der Supermarkt hat berechtigtes Interesse, diese Aufnahmen zu erstellen. Die müssen lediglich ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen, in dem sie die Aufnahmen begründen und angeben, wann diese wieder gelöscht werden.

Bodo Schulz

Hallo Mark, ich bin auch kein Jurist. Nun einer freier Fotograf, der auch für eine Bildagentur Bilder macht. Du hast einen guten Überblick gegeben. Aber es bleiben viele Fragen und nicht alle Deine Annahmen dürften zutreffen. Woher nimmst Du die Aussage, „Fangen wir mal damit an, wer nicht von der DSGVO betroffen ist: Beschäftigte bei der klassischen Presse und dem Rundfunk“. Wo steht dies, und was gilt für diese Gruppe? Der Angestellte Fotograf der dpa (oder ein andere Bildagentur, welche?)? Oder auch der freie Fotograf, der für die dpa liefert? „Fotografen, die ausschließlich analog fotografieren (hier werden keine Metadaten gespeichert)“. Das dürfte nichts werden. Spätestens wenn Du das analoge Material digital aufbereitest und mit Aufnahmedaten anreicherst, dürfte auch die DSGVO zutreffen. Dazu gibt es in den Berufsverbänden von Fotografen bereits Diskussionen. Wäre ja auch zu einfach, wenn ich analog fotografiere und danach für die Veröffentlichung einfach Ort, Datum und Uhrzeit nachträglich in die Scan-Datei einfüge. Auch dies würde ich so nicht stehen lassen: „Klar ist, dass jemand, der seine Fotos nirgendwo veröffentlicht oder hochlädt, absolut nichts zu befürchten hat.“ Die DSGVO regelt bereits anders als bisher das bei der ANFERTIGUNG des Fotos (und nicht wie bisher erst bei einer VERÖFFENTLICHUNG) der Datenschutz… Weiterlesen »

Martin Berding

@Bodo Schulz,
auch bei vielen analogen Kameras kann man mit Datenrückwand zumindest Datum und Uhrzeit einbelichten.
Damit ist der Schutz vieler Analogfotografen in punkto Schadenersatzforderung hinfällig.
Nur….wer fotografiert als gewerblicher noch analog.

Kersten

Geht ja beim analogen Fotografieren nicht nur um die Meta-Daten, sondern auch um Andere, auch auf einem Analogfoto zu erkennende Merkmale.
Unter Schutz wird auch sowas wie Ort, ethnische Herkunft, Religion etc. gestellt, also eigentlich Alles was irgendwelche Informationen zur Person auf dem Foto geben könnte.

Mirko

man oh man und Fuji hat jetzt schon teilweise Lieferschwierigkeiten mit Instax Filmen und Acros wird eingestellt ? also hole ich mir wohl doch eine Lomo oder Instax wenn ich in der Stadt unterwegs bin ?

Jörg

Hallo Mark,
Du schreibst, „Nach meinem Verständnis „überschreibt“ die DSGVO das KUG nun zu großen Teilen, wobei das nicht unbedingt nötig gewesen wäre, da der nationale Gesetzgeber Spezialregelungen hätte festlegen können. “

Ich bin wie Du kein Jurist, aber das scheint so nicht korrekt zu sein. Richtig ist nach Ansicht zum Beispiel dieser Juristen, dass das KUG selbst bereits eine eine solche Spezialregelung darstellt: „Daher kann mit gutem Gewissen bereits hier ein Strich gezogen und vertreten werden: Auch bei gewerbsmäßiger Personenfotografie gelten weiterhin die §§ 22, 23 KUG.“ Quelle: https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/
Fazit: Zur Panik besteht überhaupt kein Anlass.

joe

Das ist mal wieder typisch EU/Politiker, da wo es wichtig wäre – google, Bing, apple, Facebook usw. da werden Daten erhoben und gespeichert – und zwar in alle Ewigkeit, und was passiert? Nichts!!! Wenn Fotografen (wie wir) interessante Typen fotografieren hat man ein Problem. Aber, da Politiker ja (nicht alle) wirklich blöd sind, gibt es dennoch ein Schlupfloch für uns: Ein Presseausweis! Ist sehr einfach und sehr billig zu erhalten. Werde mir gleich einen bestellen.
Noch einen schönen Abend

Bodo Schulz

Presseausweis ist nicht gleich Presseausweis. Der „Bundeseinheitliche Presseausweis“ wird / kann nur von Verbänden herausgegeben werden, die von der Innenministerkonferenz anerkannt worden sind. Mit Presseausweisen von anderen Verbänden ergeben sich in der Praxis andere Ergebnisse. Für 2018 sind meines Wissens 6 Verbände berechtigt den „offiziellen/anerkannten“ Presseausweis auszugeben.

JW

Vielleicht wird es in Zukunft einen „Presseausweistourismus“ geben. Vielleicht holen wir uns die Presseausweise einfach in Albanien, Litauen, Weissrussland oder Moldawien :-)))

joe

Hier noch eine Ergänzung allerdings nur für die Schweiz:

https://www.presseausweis.com/schweiz.html

MB-picture

Zum Glück habe ich noch meine analogen Spiegelreflexkameras, die werde ich nun ja wohl wieder aktivieren, anstatt eine neue Digitalkamera zu kaufen. Der Niedergang der DSLR wird in Wahrheit also durch DSGVO ausgelöst. Naja und der Boom der DSLM findet durch die DSGVO gar nicht erst statt – dies ist natürlich alles nicht ernst gemeint.
Schwierig an sich finde ich schon nach grobem Überfliegen den Sachverhalt der DSVGO, nicht dass ich glaube dass für den privaten Photograph sich wirklich viel ändert. Aber hier werden wieder Regulierungen getroffen, die die Basis für endlose Musterprozesse liefern können, den Wandel im Informations- und Kommunikationsverhalten der heutigen Gesellschaft negieren. Als Fazit also einen Rückschritt darstellen.
Nebenbei ich bin tatsächlich dabei meine „alten“ analogen Spiegelreflexkameras wieder zu aktivieren, aber natürlich aus anderen Gründen.

Mark, danke für das „heads up“ hatte das Thema nicht auf dem Schirm.

daniel

vielen dank, das scheint wirklich hilfreich.

Thomas Müller

Zunächst einmal vielen Dank an Dich, lieber Mark, dass Du die DSGVO hier thematisierst und zwar völlig zurecht, da sie tatsächlich grosse Verunsicherung geschaffen hat und wohl in Zukunft noch schaffen wird. Bei allem Verständnis der hier von vielen bereits geäusserten Kritik sollte man zunächst berücksichtigen, dass sich die DSGVO im Kern eigentlich nicht gegen Fotografen und deren Bilder richtet. Kern ist eigentlich die (vor allem) automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, die sich dies zum Geschäftsmodell gemacht haben. Nach meinem Verständnis war Ausgangspunkt das Ziel, Google, Facebook, Amazon & Co einzubremsen und dem Bürger bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, um das weit verbreitete Tracking seiner Person und das Zusammenführen von personenbezogener Daten aus unterschiedlichen Quellen zu erschweren und möglichst zu verhindern, sofern die Person gegen die Datenverarbeitung sich wehren möchte. Leider sind hiervon auch Bilder betroffen, weshalb sich vor allem Berufsfotografen nun Gedanken machen müssen. Die grossen Anbieter und Erfasser von „Big Data“ suchen eben das gesamte Internet nach zusätzlichen Informationen über Personen ab, die sie bereits erfasst haben, dazu gehören auch Bilder und deren maschinelle Auswertung. Herausgekommen ist deshalb eine sehr unübersichtliche und vor allem teilweise derart allgemein formulierte gesetzliche Regelung, dass man nur sehr schwer… Weiterlesen »

joe

Grundsätzlich möchte ich auch die Möglichkeit haben zu verhindern, dass meine personenbezogenen Daten dauerhaft erfasst werden, aber sobald ich hier im Internet bin, bin ich durchsichtiger als ein Glaskugel. Das interessiert keine S… damit ist „Streetfotografie“ tot!

Bla

Für den rein persönlichen Bereich kannst du doch auch weiterhin Fotos machen wie bisher.

Alfred Proksch

Schizophren ist auf der

anderen Seite das die mit einer GoPro aufgenommene private Videosequenzen die einen Unfallhergang aufklären könnte nicht als Beweismittel zugelassen ist.

Gerichtsentscheidungen sind wie Lotto Ergebnisse nicht vorhersehbar, willkürlich und mit gesundem Menschenverstand haben sie gar nichts gemeinsam.

In der Schule würde es heißen „er hat sich sehr bemüht“!! Auf Umgangssprache „Voll daneben“!!

joe

Alfred
“ ja sie haben sich bemüht“

Ich

Was ich nicht ganz verstehe: wenn es vor allem um die Metadaten geht, kann man denn diese nicht ganz leicht aus den Bildern entfernen, bevor sie veröffentlicht werden? GPS-Daten beherrschen die wenigsten „richtigen“ Kameras, Zeit und Datum müsste sich doch mit einem einfachen Tool automatisiert entfernen lassen – und dann würden sie datentechnisch quasi analogen Bildern entsprechen?

Bla

Laut DSGVO sind personenbezogene Daten „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden ‚betroffene Person‘) beziehen“.

Meines Erachtens reicht daher die Entfernung der Metadaten nicht aus, sofern die Person auf dem Foto identifizierbar bleibt.

Markus J.

Kann mich täuschen, aber ich meine wenn ich in Photoshop ein Bild „für Web speichere“, werden die gesamten EXIF-Daten entfernt.
Mit IrfanView geht es auf jeden Fall und das sogar kostenlos. Für Mac gibt es Exif Purge, ebenfalls kostenlos.

Steven

Das Entfernen reicht aber nicht, dann ist es schon zu spät. Beim Auslösen werden die Daten ja bereits gesammelt und gespeichert. Dafür brauch man schon eine Einwilligung.

Earlyhaver

Guten Morgen Mark. Vielen Dank für deine Mühe und diese Übersicht! Wie verhält es sich denn mit Bilddaten, die man vor dem 25.5. hochgeladen hat und Menschenmassen darstellt? Rückwirkend können die uns nix oder? Ich habe auch schon gehört, dass diese Maden von Rechtsanwälten schon in den Startlöchern steht um gezielt abzumahnen. Ich glaube, jeder Fotograf, der auch eine Website besitzt, muss nun einen besonderen Disclaimer implementieren. Immer weitere Regeln und Einschränkung unter dem Deckmantel des Datenschutzes…einfach lächerlich.

Dirk

Ich habe eine Petition beim Bundestag und beim Land SH gestartet, da ich nicht warten will bis Fotografie für Anwälte zur Einnahmequelle wird. Die Gesetze sind jart erkämpft und ausreichend. https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse

carsten

Hallo Mark, könntest du das mit der Petition und dem Link bitte noch mal richtig fett und deutlich machen?
Ich hatte es übersehen und anderen wird es vielleicht ebenso gehen.

carsten

Klasse Dirk. Ich bin dabei!!!
Es gibt noch eine weitere Petition zum Thema:
https://www.openpetition.de/petition/online/neue-datenschutz-grundverordnung-belastet-vereine-und-kleinere-mittlere-unternehmen

(Die letzte, wo ich unterschrieben hatte, war sogar erfolgreich.)

Bla

Irgendwie schafft dieser Artikel nur mehr Unsicherheit. Dass z.B. zwingend die Einwilligung der betroffenen Person für die Datenerhebung erforderlich ist steht überhaupt nicht in der DSGVO.

Steven

Es herrscht bei der DSGVO ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Heißt, Datensammlung ist immer verboten, es sei denn, es ist erlaubt. Die Einwilligung des Betroffenen ist eine Form der Erlaubnis. Gesetzliche Vorschriften wären eine andere. Ich darf zum Beispiel Rechnungen mit Kundendaten aufbewahren, um sie dem Finanzamt vorzulegen. Muss ich ja sogar aufbewahren. Man kann aber auch mit berechtigtem Interesse argumentieren, wenn man Daten sammeln will. Sicherheitskameras zum Beispiel sind erlaubt, denn ich habe berechtigtes Interesse, meine Waren im Laden vor Diebstahl zu schützen. Ein Straßenfotograf wirds da aber schon schwieriger haben, zu argumentieren, dass er berechtigtes Interesse hat, fremde Menschen zu fotografieren. Kunst ist wohl kein berechtigtes Interesse. Lässt sich zumindest drüber streiten. Ein Gericht könnte da natürlich anders entscheiden. Aber bis es Urteile gibt, ist alles erst mal unsicher.

Bla

Eben. Der Straßenfotograf kann meines Erachtens wie bisher weitermachen wenn er nur für sich persönlich fotografiert. Will er die Fotos veröffentlichen, hat er natürlich ähnliche Probleme wie bisher auch. Ohne Einverständnis des Abgebildeten durften auch bisher keine Fotos veröffentlicht werden.

joe

Es mag sich zwar nicht viel ändern, aber die Abmahnindustrie hat jetzt Europaweit Rechtssicherheit. Wie war das noch: war zwar „gut gemeint“ aber das heisst letztlich: schlecht gemacht.

joe

@Mark
also Streetfotografie ist vorbei, denn alleine wenn du es auf Instagram hochlädst oder mit der google fotoapp weiterleitest ist es sozusagen öffentlich. Privat, nur für sich alleine macht doch keiner Fotos, wozu denn?
Man merkt dass die meistens Abgeordneten Juristen sind, die lassen doch ihre Klientel nicht verhungern.
In der Schweiz gibt es Gott sei Dank gegen eine geringe jährliche Gebühr Presseausweise zu kaufen, ich werde mich entsprechend absichern.

Bla

Aber beim Veröffentlichen ändert sich doch nichts. Laut KUG war doch da bisher auch die Zustimmung der fotografierten Person erforderlich.

joe

@bla
Natürlich, aber es wurde eher grosszügig gehandhabt. Aber kannst du von jeder abgebildeten Person den Nachweis erbringen, dass du die Erlaubnis hast. Das Problem ist, dass man jetzt der Abmahn-Industrie Tür und Tor öffnet.

Thomas Müller

joe, in der Schweiz haben wir doch von den Abmahnern kaum etwas zu befürchten. Zum einen ist es schwierig eine private Person erfolgreich abzumahnen, da die Rechtsgrundlage hierfür gar nicht eindeutig geregelt ist. Zum anderen können in der Schweiz bisher die Abmahnkosten beim Abgemahnten nicht erfolgreich geltend gemacht werden. Das Interesse von wildfremden Dritten, überhaupt andere abmahnen zu wollen, ist damit praktisch bei Null. Und zu guterletzt gilt ja die DSGVO in der Schweiz gar nicht.

joe

@ Thomas Müller
das stimmt zwar, aber die Schweiz übernimmt ja i.d.R. die Regelungen der EU, insofern sind wir schon betroffen

Thomas Müller

joe, das stimmt schon, viele Regelungen der EU werden mehr oder weniger übernommen. Aber selbst wenn die DSGVO übernommen werden sollte, dann ist immer noch nicht die Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten übernommen, die es ja in dieser Form meiner Kenntnis nach ohnehin nur in Deutschland gibt. Die Motivation der Abmahnanwälte selbst ist ja gerade und fast ausschliesslich das Kassieren von Abmahngebühren sprich von erstattungsfähigen Anwaltshonoraren. Im Gegensatz zur Abmahnung von Urheberrechtsverstössen wegen Kopierens von Musik oder Videos, wird es für die Abmahnanwälte auch sehr schwierig sein, eine betroffene Person ausfindig zu machen, um von ihr ein Mandat zu erhalten. Das mag in dem ein oder anderen Fall gelingen, aber sicherlich nicht im grossen Stil. Das Management von Bon Jovi kann man als Anwalt ausfindig machen, um denen einen Vorschlag für ein Mandat zu unterbreiten. Tante Erna, die auf einem Foto des Kölner Doms ohne ihre Zustimmung mit drauf kam wird man aber als Abmahnanwalt kaum ausfindig machen können und ohne Vollmacht von Tante Erna läuft dann gar nichts. Existiert diese Einnahmequelle trotz eigentlich abmahnfähiger Rechtsverstössen Dritter nicht, wird es auch nur eine kaum ausgeprägte Abmahnindustrie geben. Wenn überhaupt, dann kann ich mir für die Schweiz ohnehin nur eine Übernahme der DSGVO… Weiterlesen »

joe

@ Thomas,

Danke für deine Antwort, jetzt bin ich etwas beruhigt, und hoffe du hast recht. Werde mich jetzt über die Feiertage selbst noch mal schlau machen um ganz sicher zu gehen.

signaturen

Bzgl. der Streetfotografen:
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum daß Personen nur als „Beiwerk“ fotografiert werden dürfen.
Personen dürfen auch einzeln herausgehoben werden.
Lediglich die Nutzung zu Werbezwecken ist untersagt.
Dazu gab es erst vor ein paar Wochen eine Stellungnahme des Bundesverfassunggerichts:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/verfassungsgericht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen-15529676-p2.html

Ob dies nun nach dem 25. nach gilt ist allerdings eine Frage die wohl nicht so schnell beantwortet wird.

Petra
Alfred Proksch

Auf gut Deutsch, der Fotograf ist der Depp. Für mich bedeutet diese Rechtsunsicherheit ein erhöhtes Risiko mit persönlicher Haftung. Ich werde mich von Aufnahmen mit Personen gänzlich fernhalten. Soll doch „Onkel Heinz“ die Hochzeit fotografieren, ich möchte nicht von eventuellen privaten Unstimmigkeiten (Tante Erna will keinesfalls mit aufs Bild) betroffen sein und Bußgeld bezahlen müssen.

Welche Model Agentur kann mir garantieren das nicht ein durchgedrehtes Mädel auf den Trichter mit zwei mal abkassieren kommt? Die auszufertigen individuellen Verträge werden wohl zukünftig mehrseitige unverständliche „Romane“ werden.

Für mich ist nur eines sicher, wir alle sind mittlerweile „gläsern“ und können uns dagegen NICHT wehren, weil wir über unsere eigenen Datenverwertungen nicht einmal informiert werden, schon gar nicht individuell! ICH FORDERE SCHADENERSATZ! Aber wen kann ich belangen?

Das EU Parlament, die eigene Regierung weil sie so etwas zulässt? Gibt es so etwas wie eine Zuständigkeitsliste zu diesem Thema?

Gustav

Hallo Alfred …
Ich hoffe Du hast das mit Deiner „Personenknipsabneigung“ scherzhaft gemeint …
wenn viele Deiner Berufskollegen auf dieselbe Meinung kämen könnte das zu einem Problem auswachsen da ich auch gern unsere „wertvolleren“ Familienfeiern von unserer Fotografin dokumentieren lasse – da bin ich auch mit drauf und sie kanns einfach gut …
Als Landwirt kenne ich mich bestens mit dem Regulierungswahn aus – unser Sohn sagt immer wenn er die Spritze anhängt steht er schon mit einem Bein im Gefängnis aber wir nehmen die Vorgaben schon ernst da bei Vorortkontrollen mit der Behörde nicht zu spaßen ist und die Dokumentation muß mit den Maßnahmen übereinstimmen sonst drohen Bußgelder und jahrelange Kürzungen der EU-Prämie …
Schwalbennester dürfen in Viehställen nicht sein da ihr Kot evtl das Futter der Tiere verunreinigen könnte – nur ein kleines Beispiel der vielen Vorgaben bei denen ich manchmal einen „Hals“ bekommen könnte …
Hoffentlich steht solches nicht euch Fotografen bevor …
Gruß … Gustav

Alfred Proksch

@ Gustav.
Leider hatte ich schon mal einen Fall mit einem von einer Agentur vermittelten Kind. Die Eltern befanden sich im Scheidungskrieg (was ich nicht wusste) und der Sorgerechtsstreit führte dazu das der Vater des Kindes die Veröffentlichung der Werbeaufnahmen verhindert hat. Erstens war ich den verärgerten Kunden los, blieb auf den Kosten sitzen und wie der Fall für mich enden wird ist noch in der Schwebe.

Deswegen Finger weg von halbgaren Sachen, da reden wir in 10 Jahren noch mal drüber.

Gustav

Alfred …
Ich verfolge diese Diskussion als eigentlich wohl nicht betroffener sehr interessiert und da kommt glaube ich jedenfalls doch eine beträchtliche Einschränkung in der Ausübung eures Berufs auf Euch zu.
Das Fotostudio welches wir oft konsultieren veröffentlicht auf der Internetseite Fotos verschiedener Abschlussbälle – Karnevalsfeiern – Vereinsbälle usw , solches müsste in Zukunft unterbleiben – wie schwierig wird es werden die Kunden zum Kauf der Fotos zu erreichen?
Das Studio hat es jetzt schon schwer – was soll das noch werden …
Gruß … Gustav

Florian Reisinger

Ich hege ehrliche Zweifel, dass das Angebot hinter den Presseausweisen in der Schweiz echte Presseausweise sind… PS: Gibt es zu ähnlichen Kosten auch aus den USA. Und vom gleichen Anbieter für Österreich, Deutschland, Schweiz und weitere Länder.

Sieht mehr nach einem teuren Stück Papier aus….

Mirko

Ich schätze mal das Justica bei den ganzen „Gaffervideos“ „Gewaltvideos“ „Mobbingvideos“ die ungefragt der Opfer ins Netz gestellt werden weiterhin den Finger erhebt und sagt „du du du das macht man aber nicht“ und Hein Blöd wird eben zur Kasse gebeten….Gott sei Dank habe ich mich auf das fotografieren von Mülleimern spezialisiert ?

Thomas Müller

Deine Schätzung trifft jedoch nicht zu, Mirko. „Gaffervideos“ können unter verschiedenen Gesichtspunkten zum Problem für den Gaffer werden. Neben einer Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld bis zu 1000 Euro kommt auch unterlassene Hilfeleistung (Straftat!) sowie eine Straftat nach §201a StGB in Betracht (Haft bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe). Die Polizei und Rettungskräfte haben schon Videogaffer gefilmt, ihre Personalien ermittelt und sind genau so gegen sie vorgegangen. Die Zeiten sind vorbei, in denen man ohne die Befürchtung, einfach so davon zu kommen, derartige Gaffervideos erstellen kann. Das ist auch absolut zu begrüssen, denn meiner Ansicht nach können nur kranke Gehirne auf die Idee kommen, sich am Leid anderer zu ergötzen.

Aber Mülleimerfotos können ja auch eine schöne Sache sein 😉

Mirko

Thomas,
natürlich schreibe ich mit spitzer Zunge ABER letztendlich schreibst Du,
„ mit Bussgeld bis zu 1000 Euro“ ( Gaffer )

und im obigen Artikel steht,
„die Strafen können pro Fall bis zu 20 Millionen Euro betragen“

Du bist der Jurist, finde den Fehler ….falls es die Gesetzgebung so vor sieht….ich sehe es mit den Augen eines Laien ? ….oder bin ich als Opfer ( Person) nur schmückendes Beiwerk da das Hauptmotiv mein zerstörter PKW ist ???

Thomas Müller

Die 20 Mio Geldstrafe aus der DSGVO ist doch mit 100%iger Sicherheit nicht für Privatpersonen gedacht, die Fotos ins Internet stellen. Das ist eine Strafe, die bei Unternehmen angewandt wird, damit auch gegen diese eine „spürbare“ Strafe verhängt werden kann . Ausserdem habe ich DIr ja geschrieben, dass beim Gaffen ausser dem Bussgeld auch Straftatbestände vorliegen können, die dann sogar mit Haftstrafe oder mit einer den Einkommensverhältnissen angepasster Geldstrafe geahndet wird. Du als Beiwerk musst Diralso keine Sorgen machen, es ist an Dich gedacht und ausserdem gibt es damit auch gar keinen Fehler zu finden! 😉

Mirko

Also wenn ich als Beiwerk keine anständige Entschädigung erhalte, verklage ich Dich ? bis dahin bleibe ich bei meinen Mülltonnen ?
Schönen Abend wünsche ich Dir noch ☀️☀️☀️

Thomas Müller

Uhhh Mirko, ich zittere ja schon wegen Deiner Drohung 🙂 . Ich denke Deine Erfolgsaussichten sind bei den Mülltonnen grösser als mich zu verklagen. Du musst nur aufpassen, dass nicht auch Deine Mülltonnen auf die Idee kommen, ihre Persönlichkeitsrechte gegen Dich geltend zu machen und ihre Veröffentlichungszustimmung zu widerrufen. Der EU und ihrer Gesetzgebung ist ja so langsam fast alles zuzutrauen und sie wird auch diese Möglichkeit sicherlich bald einführen.

Dir für morgen einen schönen Tag und viel Spass mit der Kombi Fuji/Mülltonne. Was zusammengehört findet sich ja immer irgendwann 😉

Andi K

Frage:

Wir haben bei uns im Dorf im Juli ein riesiges Dorffest geplant, wo ich eigentlich ein Video drehen sollte über das Fest. Wie sieht es damit aus? Brauch ich von jedem eine Unterschrift?

Ich hatte eigentlich vor demnächst mein eigenes Nebengewerbe anzumelden. Langsam hab ich das Gefühl, ich lasse das lieber und lass es als Hobby.

Streetfotografie ist somit Tod.

Thomas Müller

Beim Durchlesen der DSGVO ist mir als Hobbyfotograf Art. 9 ins Auge gefallen. Dort wird u.a. geregelt, dass personenbezogene Daten (Fotos), von Personen, deren „…. rassische oder ethnische Herkunft ……“ aus den personenbezogenen Daten (Fotos) hervorgehen, dann ohne explizite Zustimmung verarbeitet werden dürfen, wenn sich die Verarbeitung auf personenbezogene Daten bezieht, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat (Art. 9 Abs (1) iVm Art 9 Abs 2 e) DSGVO).

Wenn also Tante Erna, deren „rassische und ethnische Herkunft“ aufgrund ihrer auf dem Foto erkennbaren Hautfarbe und Gesichtszüge, zufällig auf ein Foto des Kölner Doms oder einer schönen Landschaft geraten ist, weil sie sich in die Öffentlichkeit begeben hat, dann hat sie diese ihrer personenbezogenen Daten selbst offensichtlich öffentlich gemacht. Jeder der auf Tante Erna trifft, kann diese Eigenschaften von Tante Erna erkennen, sie hat diese also selbst „veröffentlicht“. Ergo, ist eine zustimmungsfreie Verarbeitung der Daten (Fotos) möglich, zumindest solange, bis Tante Erna explizit zum Löschen auffordert. Bis diese Löschungsaufforderung eintrifft ist die Verarbeitung aber rechtmässig und bleibt bis zu diesem Zeitpunkt trotz Widerruf der Zustimmung auch rechtmässig.

Soweit mein erster Versuch eine Argumentation zu finden, wie man als Hobbyfotograf die Geltendmachung von Ansprüchen argumenatitiv abwehren könnte.

Roland Reiske

Thomas Müller (08. Mai) Diese Argumentation ist (a really bad one)… nunja, sie ist keine. 😉 In Abs. e) steht: „die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat“. Auf Facebook wären das öffentliche (!!) Angaben wie „weiß“, „schwul“, „Nazi“, „Muslim“, „Verdi-Mitglied“ etc. Das sind dann Angaben, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und genau deshalb verwendet werde dürfen. In Bezug auf Fotos müsste „Tante Erna“ also bewusst durch das Bild laufen und wissen oder zumindest definitiv damit rechnen, dass sie fotografiert wird. Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn Sie draußen auftaucht und vielleicht zufällig durch das Bild läuft bzw. vor der Linse landet. Ich kann die Aufregung vieler hier übrigens nicht so ganz verstehen: Durch die neuen sozialen Netzwerke, die ständige Fotografierei mit Handies und kleinen Fotoapparaten, Drohnen, Überwachungskameras… (die Technik entwickelt sich definitiv weiter in diese Richtung) sind ganz neue Probleme entstanden, denen man ja irgendwie begegnen muss. Und sicherlich wird nachgesteuert werden, aber zunächst muss man doch auch etwas tun. Es gibt doch genügend Beispiele für den Missbrauch von Daten. Und Einschränkungen gab es doch bisher auch schon: Panoramafreiheit – man schaue sich mal in Europa um (Eiffelturm bei… Weiterlesen »

Finny

Danke für den guten Denkanstoß! Auch ich bin derzeit, nicht Fotograf, als Freiberufler in einer völlig anderen Sparte mit diesem Thema beschäftigt und muss sagen, dass es einem fast das Genick bricht, will man alles ganz genau so umsetzen, wie es vom Gesetzgeber verlangt wird.
Ich denke, man muss mit einem Restrisiko leben lernen. Das aber so weit wie möglich minimieren…. die Quadratur des Kreises 😉

Alfred Proksch

@Finny. Ich wünsche jedem erst mal alles Gute! Berufskraftfahrer haben schon wegen der gefahrenen höheren Kilometer Leistung ein ungleich größeres „Risiko“ Punkte in Flensburg zu sammeln. Hobby Fotografen, sofern sie nicht veröffentlichen, können beruhigt weiter fotografieren wie sie möchten. Da kann es nur passieren das eine betroffene Person direkt vor Ort die Löschung der Aufnahme verlangt. Das ist OK. Berufsfotografen leben von der Veröffentlichung ihrer Werke! Vielfach, zum Beispiel in Produktionshallen ist das Bedienungspersonal mit auf den Bildern. Die werden vom Chef dazu verdonnert. Wer ist jetzt im „Schadensfall“ der Leidtragende? Der Fotograf oder der Firmeninhaber? Muss ich als Fotograf jetzt für die 20 sichtbaren Personen jeweils einen einzelnen individuellen Vertrag in der Tasche haben? Laut Gesetz müsste ich jeden einzeln über seine Rechte aufklären. Wie soll das praktisch funktionieren? Das Restrisiko ist kein Rest wenn man mehrmals im Monat damit zu tun hat. Schon in den letzten Jahren gab es gerichtliche Auseinandersetzungen wegen diesem Thema und das obwohl schriftliche Einwilligungserklärungen vorhanden waren. Meist gingen die glimpflich für mich aus. Mit dem neuen Gesetz wird sich die Lage drastisch zum Negativen verändern. Mittlerweile bin ich aus Sicherheitsgründen dazu übergegangen den kompletten Produktionstag mit einem Überwachungssystem aufzuzeichnen um diversen Problemen aus… Weiterlesen »

Thomas
Alfred Proksch

Danke,

Ich rate, will man nicht wertvolle Zeit vor Gerichten verschwenden, zur äußersten Vorsicht. Überprüft eure Galerie Portale damit keine Abmahnkanzlei auf dumme Gedanken kommt.

Model Agenturen beschäftigen sich ausführlich mit dem Thema Bildverwertung und können weiterhelfen um unter anderem spezialisierte Anwälte zu finden.

Peter

Sehr interessanter Stellungnahme vom Bundesministerium! DSGVO: Es geht weiter wie bisher Eine Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums. „Sehr geehrter Herr X…., vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018. Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben. Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine – wie bislang schon – jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend. Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es… Weiterlesen »

Alfred Proksch

Meines Wissens ist die Rechtsprechung eine unabhängige Angelegenheit die nach eigenem Ermessen die parlamentarischen Vorgaben auslegt. Siehe dazu den Hinweis aus der Politik das die Gerichtsbarkeit die Angelegenheit schon passend regeln wird.

Insofern sind Aussagen aus den Ministerien mit Vorsicht zu genießen und nicht rechtsverbindlich. Stichwort: Gut gemeint ist auch daneben!

renus

Ich halte die offizielle Antwort des Ministeriums für eine Beruhigungspille, aber nicht für eine rechtsverbindliche Aussage, denn die DSGVO und die KUG widersprechen sich in ihren Wirkungen. Ich sehe die Gefahr, wie etliche hier, dass es sehr viele Abmahnungen geben wird, dass es keine Rechtssicherheit geben wird; diese Situation (ab 25.5.) finde ich nicht mehr rechtsstaatlich, denn jede abgebildete Person, die nach KUG Staffage / Beiwerk war, kann dann willkürlich widerrufen und klagen. Es gibt offenbar keine Verordnungen, die Klärung der Anwendung von Gesetzen schaffen. Unser Parlament hat völlig versagt!

Ich kann mich seit Jahren mit dieser Art der Politik, die den Bürger immer weniger berücksichtigt, nicht mehr identifizieren. Wo Politiker Gesetze brechen ohne juristische Folgen (zB Kohls Aussageverweigerung), der Bürger sich die Durchsetzung seiner Rechte zu groossen Teilen nicht mehr leisten kann oder vom Rechtssystem nicht zugelassen wird (Beweispflicht beim Dieselskandal, kein Schadensersatz), da ist ein Polit- und Rechtssystem ausser Kontrolle oder systematisch von mächtigen Interessensgruppen unterwandert (Beamten- und Juristenparlament). Unser Polit- und Rechtssystem ist im Alter von 73 Jahren in groossen Teilen verkommen.
Soweit meine Meinung.

Thomas Müller

Eine erstaunlich konkrete Antwort des BMI, mit der sich das BMI aber sehr weit aus dem Fenster lehnt und aus zweierlei Gründen meiner Ansicht nach seinen Kompetenzbereich überschreitet. Zum einen ist es Sache der Gerichte zu entscheiden, wie es sich im Verhältnis der DSGVO zum Kunsturhebergesetz verhält, vor allem auch deshalb, weil die DSGVO Europarecht darstellt und das Kunsturhebergesetz nationales Recht ist, das eben nicht explizit geschaffen wurde, um die laut DSGVO möglichen nationalen Regelungsmöglichkeiten zur DSGVO zu nutzen. Ob sich die Gerichte – letztendlich der EuGH – in einigen Jahren der Meinung des BMI anschliessen wird, bleibt für mich völlig offen. Das BMI kennzeichnet hingegen seine Stellungnahme nicht als Meinungsäusserung sondern stellt den Inhalt seiner Stellungnahme als Fakten dar. Zum anderen wundert es mich, dass sich das BMI und nicht das BMJ zu dieser Thematik äussert. Was das BMI mit dem Kunsturhebergesetz und seinem Verhältnis zur DSGVO zu tun hat, ist mir schleierhaft. Datenschutz ist zwar Sache des BMI, die Gesetzgebung, das Verhältnis zu anderen Gesetzen, sowie die Frage der Notwendigkeit von möglichen Anpassungen nationaler Gesetzen ist aber dann eine Angelegenheit des BMJ. Meiner Ansicht nach ist hier somit das Ressort des BMJ und nicht des BMI betroffen. Das… Weiterlesen »

Trevi

Vielen Dank für diesen sehr interessanten Artikel und für die Arbeit, die du dir dafür gemacht hast! Ja, da kommen definitiv harte Zeiten auf uns zu. Gott sei Dank tendiere ich dazu, meine Bilder nur sparsam zu veröffentlichen.

renus

@Trevi
Nicht zu veröffentlichen kannst Du Dir aber nur als Hobbyfotograf leisten, Berufsfotografen aber MÜSSEN veröffentlichen!
Aber, Achtung! Lt. DSGVO musst Du auch als Laien-Datensammler (=Digitalfotograf) vor der Erstellung jedes Fotos die schriftliche Einverständniserklärung aller abgebildeten Personen einholen! Das ist zwar unmöglich als Tourist, z.B. wenn man den Kölner Dom fotografiert, aber so steht es in diesem unseligen Papier. Wir werden hier alle von unserer Verpennerpolitik kriminalisiert.

Bla

Nochmal: Die DSGVO erwähnt nirgends eine verpflichtende schriftliche Einverständniserklärung.

Kersten

@Bla richtig soweit, wurde aber weiter oben schon erklärt. Kurz:
gundsätzlich ist es verboten, es sei denn diesem Verbot wird widersprochen
(also eine verpflichtende Einverständniserklärung, nur anders formuliert)

Thomas
Thomas Müller

Vielen Dank für den Link, dessen Inhalt wirklich interessant ist. Vor allem deswegen, weil darin der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ganz dezidiert eine vom BMI abweichende Meinung vertritt. Das BMI sieht das Kunsturhebergesetz weiterhin für anwendbar und meint, die Zulässigkeit von „Beiwerkfotos mit Personen“ und dem Nichterfordernis, diese Personen informieren zu müssen, ergebe sich aus dem Kunsturhebergesetz. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sieht hingegen die DSGVO für vollständig anwendbar und relevant und leitet ein zumindest ähnliches Ergebnis aus der DSGVO ab. Sollte er sich jedoch in seiner komplizierten Begründung mit einigen Entscheidungsmöglichkeiten für jeweils die eine oder andere RIchtung auch nur bei einer „Verzweigung“ geirrt haben, würde daraus folgen, dass die Beiwerkfotos nach der DSGVO zumindest ohne Information der Beteiligten unzulässig wären. Mit anderen Worten, die Antwort des Hamburgischen Datenschutzbeauftragte kann Fotografen nur vordergründig beruhigen. Tatsächlich zeigt seine Antwort auf, wie schwierig und unübersichtlich die rechtliche Lage momentan tatsächlich ist.

Bodo Schulz

Soweit ich die DSGVO verstanden habe, haben scheinbar Lobbyisten schon früh die möglichen Auswirkungen erkannt und bereits im Gesetzgebungsverfahren dafür gesorgt, das nur ein bestimmter Teil der Presse, wie z.B. die Presseagentur der Verlegerverbände (dpa, schaue einfach mal wer dort Eigentümer ist) sowie TV Anstalten sich keine Sorgen machen müssen. Insofern ist doch kein Handlungsbedarf für die deutsche Politik gegeben. Kein Termin, keine geheime Aktion, wo nicht mindestens ein dpa Fotograf oder dpa Journalist die Bundesregierung begleitet. Ich habe selbst einige Jahre eine Akkreditierung des Bundespresseamtes gehabt. Als freier Fotograf hast Du Dich immer hinter der dpa anzustellen. Die Macht der Verlegerverbände ist unangreiflich und akzeptiert.

Thomas Müller

Bodo, Sie sprechen hier einen wichtigen Aspekt an, der in der bisherigen Diskussion aussen vor blieb aber tatsächlich eine ganz erhebliche Relevanz haben dürfte. Je nach Ergebnis, was die DSGVO nun an Anforderungen für (freie) Berufsfotografen tatsächlich stellt, damit diese zur Veröffentlichung vorgesehene Fotos anfertigen, veröffentlichen und veräussern dürfen, kann man diese Anforderungen als so hoch, nicht praktikabel und unrealistisch einstufen, dass die Ausübung des Berufs nahezu unmöglich wird. Wäre dieses Ergebnis tatsächlich zutreffend, handelte es sich um ein Art. 12 (1) GG treffende Regelung, denn die freie Berufsausübung des Fotografs wäre dann zumindest in einem solchen Mass beeinträchtigt, dass man überlegen müsste, ob dies mit dem Grundgesetz noch vereinbar ist.

Bodo Schulz

Wer mir den ersten Protest der dpa oder der Zeitungsverleger gegen die DSG-VO zeigt, dem Folge ich in seiner Weltanschauung. Ich sehe mit der Unterlassung der Bundesregierung beim nationalen Gesetzgebungsverfahren eine indirekte (gewollte/beabsichtigte) Bereinigung des Marktes. Nicht nur die deutsche Politik wird maßgeblich durch Lobbyisten mitbestimmt. Hätten wir als freie Fotografen die dpa auf unserer Protestseite, wäre ich zuversichtlicher, das der deutsche Gesetzgeber im Interesse der Vernunft und Verhältnismäßigkeit handeln tut. Ich lasse mich gern vom Gegenteil meiner sicher voreingenommenen (aus Erfahrung mit den Pressestellen des Bundespresseamtes und des Bundespräsidenten) Meinung überzeugen.

Thomas Müller

Bodo, ich bin mir nicht sicher, ob Sie mich missverstanden haben. Ich bin Ihrer Auffassung und habe lediglich einen von Ihnen angesprochenen Aspekt „ausgebaut“. Mit keinem Wort habe ich Ihnen widersprochen oder möchte Sie von einer anderen Auffassung überzeugen.

Bodo Schulz

Ich sag mal Thomas, alles in Ordnung. Das waren nur noch zusätzliche Gedanken, die mir bei weiterer Überlegung und Erinnerung gekommen sind.

Mirko

@ Bodo,
verstehe ich das Praxisbezogen richtig….Beispiel,
der dpa Journalist sieht einen ehemaligen Hamburger Politiker beim „pudern der Nase“ und dürfte dieses Bild ohne weiteres „freigeben“ bzw. veröffentlichen, Sie als freier Fotograf dürften das Foto ohne Zustimmung der abgelichteten Person nicht einmal einer Zeitung/ Verlag anbieten?

Peter

Dann gäbe es ja kein KUG mehr. Es ist ja auch ein Gesetz welches noch bestand hat.

Bodo Schulz

Für die dpa dürfte die Rechtslage eindeutig sein. Die dürfen, weil diese sicher unter dem Begriff der DSGVO “ institutionelle Presse“ einzusortieren sein dürften. Und die Verlegerverbände werden dies mit Unterstützung der Bundesregierung auch so einfordern. Ich selbst habe einen Presseausweis eines Verbandes, welcher offiziell zu den 6 Verbänden gehört, die diesen nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz ausgeben dürfen. Und trotzdem würde ich mir aktuell trauen zu sagen, ich falle damit automatisch unter den Begriff institutionelle Presse. Ein Prozessrisiko will ich und wollen meine Berufskollegen aber nun auch nicht unbedingt eingehen. Also wird es, mal abgesehen von offiziellen Presseterminen oder tatsächlichen Vorkommnissen mit öffentlichen Interesse, zur Zeit immer eine Gradwanderung darstellen. Bei den aktuellen Honoraren im Tagespressebereich kann ich mir derartige Risiken auf keinen Fall erlauben.

Mirko

Peter,
also wenn ich das richtig verstehe, ist eine Person des öffentlichen Lebens die sich gerade die „Nase pudert“ das Hauptmotiv und kein schmückendes Beiwerk mehr ?

Bodo Schulz

Für die dpa dürfte die Rechtslage eindeutig sein. Die dürfen, weil diese sicher unter dem Begriff der DSGVO “ institutionelle Presse“ einzusortieren sein dürften. Und die Verlegerverbände werden dies mit Unterstützung der Bundesregierung auch so einfordern. Ich selbst habe einen Presseausweis eines Verbandes, welcher offiziell zu den 6 Verbänden gehört, die diesen nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz ausgeben dürfen. Und trotzdem würde ich mich aktuell nicht trauen zu sagen, ich falle damit automatisch unter den Begriff institutionelle Presse. Ein Prozessrisiko will ich und wollen meine Berufskollegen aber nun auch nicht unbedingt eingehen. Also wird es, mal abgesehen von offiziellen Presseterminen oder tatsächlichen Vorkommnissen mit öffentlichen Interesse, zur Zeit immer eine Gradwanderung darstellen. Bei den aktuellen Honoraren im Tagespressebereich kann ich mir derartige Risiken auf keinen Fall erlauben.

Bla

Kannst du bitte den Artikel der DSGVO nennen, der diese Ausnahmeregelung speziell für die dpa enthält?

Peter
Thomas Müller

Merkel hatte zwar tatsächlich noch von eventuellen Anpassungen der DSGVO gesprochen, die Probleme und Unsicherheiten der Fotografen hatte sie aber damit vermutlich nicht gemeint. Wenn man sich ihre gesamte Äusserung anschaut, meinte sie wohl eher Anpassungen für Digitalunternehmen, denen die Gewinnung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erleichtert werden soll. Sie will damit den Schritt in die digitale deutsche Industrie (4.0) und nicht das Leben der Fotografen erleichtern. Viel Hoffnung würde ich als Profi-Fotograf somit nicht haben, dass sich vor dem 25. Mai noch etwas für ihn Positives ändern wird.

Bodo Schulz

Wie zukünftig das KUG sich gegenüber der DSGVO einzuordnen hat, ist unklar. Die Bundesregierung hat genau in dieser Frage keine rechtsverbindlichen Schritte unternommen. Und das ist neben diesen ganzen Unfug mit der Abmahnindustrie das größte Übel in DEUTSCHLAND. Es (KUG zur DSGVO) hätte, so meine laienhafte Beurteilung, sehr wohl geregelt werden können.

Bodo Schulz

Meine Sicht der Dinge wird von einer RA-Kanzlei gut aufbereitet und BEGRÜNDET dargestellt. Da steht eigentlich alles drin, was Mark auch noch an offenen Fragen hatte. Und es wird eingegangen auf das Bürgerservice-Schreiben des BMI, welches auch meines Erachtens der größte Unfug ist. Ich wünsche „viel Spaß“ bei der Lektüre und bin mir sicher: jeder der Fotos macht, darf sich bei unserer Bundeskanzlerin und unserem Innenminister per Stand heute (mal sehen, was noch verschlimmbessert wird, nicht zum Nachteil der dpa) bedanken. Am besten schriftlich!

https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/dsgvo-und-fotografie-was-gilt-ab-25-mai-fuer-fotografen-fotojournalisten-und-private-77116/

Mirko

„Unklar ist jedoch, was gilt, wenn ein freier Fotograf oder ein Unternehmen Fotos zu werblichen als auch zu journalistischen Zwecken anfertigen, wenn sie die Fotos also nicht im Auftrag der Presse schießen, sondern erst später an diese verkaufen. “

Da freue ich mich auf die zukünftigen „offiziellen Pressebilder“ da vielleicht der ein oder andere „freie Fotograf“ bei der momentanen Unsicherheit seine Bilder nicht veröffentlicht bzw. weiter gibt.
Ich erinnere mich da gerne an München 2015, wo uns die Presse die jubelnden und klatschenden Menschenmassen präsentierte….ich hatte es auch über mehrere Wochen dokumentiert, war die Presse nicht anwesend waren auch keine jubelnde Menschen zu sehen….solche Bilder werde ich erstmal für mich behalten
(„Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten ebenso für Foto-Aufnahmen, die bei Veranstaltungen gemacht werden.„)

Martin Berding

Frühere Rechtslage: Die zufällig im Bild befindliche Person, vielleicht sogar abgewandt und abseits stehend, konnte kein Recht an eigener Abbildung geltend machen. Kam noch aus der Analogzeit. Heute ist mit in Kraft treten die Straßenfotografie, die Hochzeitsfotografie und die allgemeine Fotografie, wo auch nur eine Person halbwegs zu erkennen ist, tot. Damit wurde die Existenzgrundlage fast aller gewerblichen Fotografen vernichtet.
Und die der Kamerahersteller. Was soll denn noch geknipst werden? Bäume? Leere Häuser? Am besten nur noch verlassene Orte im Dunkeln. Ins reale Leben übersetzt: Der Hochzeitsfotograf muss von jedem Gast eine Einwilligung holen, um später keine Klagen aufgehalst zu bekommen. Sollte trotzdem auch nur ein Gast seine Einwilligung widerrufen, war seine Fotoarbeit umsonst. Schönen Dank auch lieber Gesetzgeber.
So stirbt ein Berufsstand komplett und endgültig. Für die Gerätehersteller gibt es damit auch nichts mehr zu tun.
Wenn auch die Amateure Kenntnis von der DSGVO und ihrer Auswirkungen haben, werden auch da die Kameras in den Schrank gelegt, endgültig.

Bla

„Anzeichen für unseriöse Quellen sind aus meiner Sicht folgende Merkmale:

– (…)
– Es werden Katastrophenszenarien an die Wand gemalt, was zukünftig alles verboten ist“

😉

Petra

Jetzt schmeisst doch nivht gleich alle doe „Kamera“ ins Korn. Wieviele Gesetze wurden schon heraus gebracht um sie dann nachzubessern. Glaubt ihr wirklich dass diese Branche so schnell in die Knie zu zwingen ist? Keinen Menschen wäre damit geholfen. Das ein oder andere Foto wird man freilich mit grösserer Vorsicht und vorallem Rücksicht machen müssen, aber ich bin überzeugt dass für den Rest eine Lösung gefunden wird.

Thomas Müller

Und wie soll die Lösung aussehen, wenn man fragen darf? Ich kann es Ihnen sagen, wie die Lösung aussehen wird, man wartet viele Jahre ab, bis es letztinstanzliche höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, die dann ein Handeln tatsächlich erforderlich macht. Bis dahin lässt man die Betroffenen im Regen stehen.

Sie halten es also für richtig, erst einmal sehenden Auges die aufgrund der DSGVO klar absehbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Fotografen als „Kolateralschäden“ hinzunehmen, bis der EuGH irgendwann Mitte des nächsten Jahrzehnts zu einzelne rechtlichen Fragen Stellung nimmt und man dann weiss, dass man tatsächlich Änderungen vornehmen muss? Bis dahin wird fröhlich abgemahnt und wer es sich nicht leisten kann oder weil er den Ärger nicht haben möchte, nicht leisten will, sich gegen die Abmahnung zu wehren, der wird fröhlich abkassiert und muss mit einer Unterlassungsverpflichtung seinen Beruf weiter nachgehen. Ich halte dies nicht für hinnehmbar.

Bodo Schulz

Was sollte die DS-GVO doch gleich bewirken? Sollte es den freien Fotografen ruinieren? Oder sollten die großen Konzerne auf den Datenschutz aufmerksam gemacht werden? An Hand welcher Kriterien werden Firmen heute meist bewertet? Daten? Ich finde das Verhalten unserer Bundesregierung aus CDU (christlich) und SPD (Arbeiterpartei) in der Sache DS-GVO seit JAHREN unprofessionell. Ich hoffe zwar auch auf eine Nachbesserung. Aber warum musste es so weit kommen? Politiker werden für IHREN JOB BEZAHLT. Und die Leistung war diesmal ausgesprochen schlecht!

Petra

Das Proplem haben wir den Menschen zu verdanken,die ohne Rücksicht alles,jeden und überall mit ihren Handys und Kameras knipsen und filmen ohne Rücksicht auf Verluste. Dass der Staat irgendwann darauf reagiert war klar. Die Rechnung zahlen jetzt die Fotografen die ihr Geld damit verdienen und die,die ihr Hobby ernsthaft und mit Bedacht ausüben. Ich möchte klar stellen,dass auch ich diesen Schei…aus Brüssel schwachsinnig finde,aber im Ernst…ist das jetzt wirklich überraschend? Datenschutz wird jetzt eben grösser geschrieben,vom Staat werden Reaktionen erwartet,na und wie unsere Regierung mit solchen Proplem umgeht oder aussitzt,hat man ja in den letzten Monaten gesehen.
Es wird nachgebessert ,das ist sicher,aber wie immer muss erst was passieren. In diesem Fall also erstmal Existenzen zerstört und daraus hervor gehende Prozesse geführt werden. DEUTSCHLAND DEINE GESETZE…

Peter

@mark göpferich

vergiss nur nicht auch deine Internet-Seite dem DSGVO gerecht zu machen. Es betrifft ja nicht nur uns Fotografen.

Frohes Schaffen.

Andreas Schwartmann

Den Satz bitte zuende lesen: „… die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten *im Rahmen solcher Tätigkeiten*“. Du darfst also über den Facebook-Messenger ein Foto einem Freund schicken. Aber eben nicht das Foto für deine 200 Freunde online stellen.

Mirko

…genau darum geht es, es gibt Bilder und Bilder…die einen passen in das politische Programm und andere eben weniger ? es geht mit Sicherheit nicht um Tante Paula die einen zufällig durch das Bild läuft

Niko Berndt

Lieber Mark,
Da der DatenschutzVO europäisches Recht zugrundeliegenden ‚ darf man von einer Rechtswirkung ausgehen ‚ die im Zweifel nationales Recht überschreibt. Das wäre eindeutig zu klären, wenn die Justizministerin von den Ausnahmegestaltungen Gebrauch machen würde. Die Politik scheint es aber darauf anzulegen, die tatsächliche Ausgestaltung der VO den Gerichten zu überlassen. Das Prozessrisiko liegt aber dann bei den Fotografen. Neben dieser Subvention für Juristen, fürchte ich, könnte es auch ein Konjunkturprogramm für die abscheuliche Abmahnmafia geben. Kein Grund für das SPD geführte Ministerium, vielleicht doch mal die merkwürdige Zurückhaltung aufzugeben. Deswegen mein Appell an alle betroffenen Leser, ihren Bundestagsabgeordneten/e auf diese völlig unhaltbare Situation aufmerksam zu machen, die nicht nur fotografische Existenzen bedroht, sondern auch die Pressefreiheit. Auf den meisten Abgeordneten-Websites eurer Parlamentarier werdet ihr Fotografien finden, die ab dem 25.5. unzulässig sind.

Bodo Schulz

Aktuell vom BMI

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/16-datenschutzgrundvo-fotografien.html

Die Praxis wird zeigen, ob die Zeilen des BMI auch den Ordnungskräften vor Ort gefallen und der Fotograf seiner Arbeit weiter nachgehen kann.

BB

Servus was ist wenn ich die Metadaten einfach lösche? Kann Mann es so um gehen? Das ist mit dem Programm Mut zwei Klicks passiert!

Uli

Auch wenn das womöglich manchen nicht passt, aber wer meint ein Gesetz von 1907 (KGU), in der noch völlig andere Umstände herrschten als heute würde einer aktualisierten Gesetzgebung standhalten, baut seine Hoffnungen womöglich auf Sand. Damals, in der Kaiserzeit hatten fast ausschliesslich gewerbliche Fotografen einen sog. „Fotokasten“. Ausnahmen gab es nahezu keine außer z.B. eigens angestellte Fotografen wie z.B. am Kaiserhof mit eindeutigen Auftrag und eingegrenzten Personenkreis. Fotos wurden mit einem schweren und immobilen Fotokasten gemacht, wobei die Abzulichtenden mehrere Minuten stillstehen mussten. Aufgrunddessen war das Foto schon eine Einwilligung. Nur wer mehrere Minuten vor dem Apparat stillstand wurde einigermaßen erkenntlich abgelichtet, alles andere war nicht erkennbar. Fotos waren teuer und wurden nur zu besonderen Anlässen und auf Auftrag gemacht. So etwas wie heute dass jeder jeden in Millisekunden ablichten und in die Öffentlichkeit stellen konnte, damals unvorstellbar. Dieses Thema ist eigentlich schon längst überfällig hinsichtlich Privatspäre und Persönlichkeitrechte von den fotografierten Menschen die sich eben nicht nur begeistert von ihren ungefragten Fotos zeigen die durch das Internet um die ganze Welt gehen. Sicherlich auch interessant und damals auch nicht vorstellbar sind Fotos und Filme die aus Rache oder Gewinnabsichten ins Netz gestellt werden und die Betroffenen gegen Wände laufen… Weiterlesen »

iso100

Hallo zusammen

wie sieht es denn mit Fotografie oder Filmen im Privaten bereich aus
darf ich als Familienvater nun nicht mehr mit Familie und Kamera in den Zoo fahren
um dort meine Erinnerungsfotos oder Videos zu machen

Roland Reiske

@iso100:
Deine Frage besteht offenbar aus zwei Teilen:
1. Darf ich als Familienvater nun nicht mehr mit Familie und Kamera in den Zoo fahren?
Doch, wenn Du es bisher durftest, dann auch jetzt. Wenn aber bisher nicht, dann auch jetzt nicht 😉
2. Darf ich „dort meine Erinnerungsfotos oder Videos [.] machen“?
Doch. Kein Problem, wenn die Aufnahmen privat sind und nicht veröffentlicht werden. „Private Erinnerungsfotos unterliegen daher nicht dem strengen Datenschutzrecht.“ – hier ist der Artikel dazu: https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne/dsgvo-fuer-fotografen-eine-erste-fotorechtliche-einordnung
Probleme gibt es bei der Veröffentlichung und/oder wirtschaftlichen Verwertung der Bilder, weil die Interessen der Abgebildeten dann berücksichtigt/geschützt werden müssen. Die Interessen sind in diesem Fall die Daten – das Foto selbst gehört auch zu diesen Daten.
Gruß

Roland

Peter

Hi Roland,

man sollte noch anmerken, dass Tiere eine Sache sind und keine Person.
Also darf man auch die Tierfotos veröffentlichen. Nur Personen dürfen beim Veröffentlichen nicht mit auf dem Bild sein, da man von ihnen keine Einwillungserlaubnis vorliegen hat. Die eigenen Kinder / Familie auch kein Problem.

Gruß
Peter

Roland Reiske

Hallo Peter,

naja, ich habe das schon so verstanden, dass es um Personen (Menschen) ging, bei der Frage. 😉

Tiere gelten meist (noch) nicht als Personen – aber siehe Streit um das berühmte Affenselfie: https://goo.gl/kGC2av – da kann ein Kläger mit einer anderen Auffassung einen schon mal ruinieren… (Aber in Deutschland ist so ein Fall – trotz allem Geschimpfe – eher nicht zu erwarten)

Bei der Familie bin ich mir nicht so sicher… Privater Gebrauch – keine Veröffentlichung – kein Problem. Aber wirtschaftliche Verwertung & Veröffentlichung??? Widerrufliche Einwilligung und zwar jederzeit…! Auch Ehepartner/Verwandte und (evtl.) Kinder müssen zustimmen und können folglich widerrufen. Siehe: https://goo.gl/H5nX13

Also bei der Veröffentlichung und Verwertung wäre ich vorsichtig, insbesondere wenn der Abgebildete besonders dumm dasteht, wie bei bestimmten Spaß-Kinder-Videos (fotos)…

Eine schöne Woche noch!

Roland

Rudi

Fotografen haben offenbar auch nach Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auch die Möglichkeit, über eine Interessenabwägung eine Erlaubnis über die Anfertigung von Fotografien zu erlangen: https://halle.law/die-dsgvo-fuer-fotografen/

Roland Reiske

Naja, eine „Erlaubnis“ erlangt man so bestimmt nicht. Dieser Anwalt bezieht sich auf „Erlaubnistatbestände“ (das ist nicht dasselbe). Seine Interpretation mag zutreffend sein (oder nicht), ich empfehle aber einmal das Gesetz zu lesen. Dort steht unter §6 Abs. 1 „(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:“ Bedingung f: „die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.“ Der Anwalt empfiehlt unter anderem das Aufstellen von Schildern: „Dies kann bei öffentlichen Veranstaltungen beispielsweise durch Hinweisschilder auf die Fotoaufnahmen bewerkstelligt werden.“ In Abs. f geht es insbes. um (die Abwägung der Interessen zwischen den) Grundrechte(n) und Grundfreiheiten und hier wiederum insbes. um die von Kindern (und den Interessen der Auftraggeber – viel Spaß beim abwägen! ;-). Da werden Schilder nicht viel helfen. Aber auch andere, ältere Menschen könnten einwenden, dass sie die Schilder nicht, oder zu spät wahrgenommen haben, dass sie (trotzdem) in ihren Grundrechten und Grundfreiheiten beeinträchtigt werden, vielleicht weil es für sie peinliche Aufnahmen sind, oder sie… Weiterlesen »