Canon Kameras

Peinlich: Canon wirbt mit Fuji Foto und verletzt Urheberrechte

Ups. Canon wirbt mit einem Foto, das eigentlich gar nicht mit einer Canon Kamera, sondern mit Fujifilm aufgenommen wurde. Die Rechte das Foto zu verwenden hatte man ebenfalls nicht.

Unternehmen und die sozialen Medien

Jeder Kamerahersteller ist in der heutigen Zeit in den sozialen Medien vertreten, teilweise auch mit unterschiedlichen Accounts für verschiedene Länder, damit man immer in der jeweiligen Landessprache posten kann. Und wie das inzwischen eben so üblich ist werden manchmal tolle Bilder gepostet, die die Community inspirieren und motivieren sollen. Selbstverständlich sind das Bilder, die mit einer Kamera des jeweiligen Unternehmens geschossen wurden – logisch, man möchte ja schließlich nebenbei noch Werbung für die eigene Marke machen.

Canon postet Foto und nennt keine Quelle

Als Canon Italia und Canon Spain vor einigen Tagen ein wunderbares Landschaftsbild gepostet haben, war das grundlegend also überhaupt nichts außergewöhnliches:

Das Bild, das Canon in den sozialen Medien geteilt hat.

Wirklich interessant wurde es erst als herauskam, dass dieses Foto überhaupt nicht mit einer Canon Kamera aufgenommen wurde, sondern mit einem Modell aus dem Hause Fujifilm. Und das Foto stammte auch nicht von irgendeinem „Fan“, der das Foto Canon zur Verfügung gestellt hat, sondern vom Fotografen Elia Locardi, der in Canons Posts nirgendwo namentlich erwähnt wurde. Ups…

Die Erklärung für Canons Fehler

Immerhin gibt es eine Erklärung, die Canon dann letztendlich doch nicht in einem ganz so schlechten Licht dastehen lässt. Das Foto wurde nämlich illegalerweise von einer Person, die sich „Greg Paul Miller“ nennt, im Netz zur freien Verwendung ohne Quellenangabe angeboten. Außerdem hatte dieser Greg Paul Miller angegeben, dass das Foto mit einer Canon EOS 1D Mark IV aufgenommen wurde.

Auf den ersten Blick könnte man auch denken, dass das Bild von Greg Paul Miller nicht das von Elia Locardi ist, da da im Nachhinein doch einiges bearbeitet wurde. Doch wenn man sich Details wie beispielsweise die Position der Wolken und Bäume anschaut, wird eindeutig klar, dass für das Bild oben das Foto von Elia Locardi als Grundlage verwendet wurde:

Das Original von Elia Locardi | © Elia Locardi

Canon ist sich keiner Schuld bewusst

Leider hat Canon den eigenen Fehler nicht eingesehen und hat auf Facebook (nachdem die Geschichte publik wurde) heute bekanntgegeben, dass man zwar Ähnlichkeiten zwischen den beiden Fotos erkennt, aber dass es auch Unterschiede gibt. Sprich Canon glaubt, dass es sich hier um zwei völlig unterschiedliche Bilder handelt und dass keine Copyrightverletzung vorliegt. Elia Locardis Name wird also nach wie vor nicht genannt.

Was ist eurer Meinung nach der peinlichste Teil dieser Geschichte?

  1. Dass Canon im Netz nach Royalty Free Bildern sucht, die auf der eigenen Facebook Seite als „Werbung“ gepostet werden können.
  2. Dass Canon ungewollt Werbung für Fujifilm gemacht und Urheberrechte verletzt hat.
  3. Dass Canon sich keiner Schuld bewusst ist.

via: DPReview

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daniel

ich finde am peinlichsten daran, daß canon behauptet, daß die stark bearbeitete variante von ihnen ist. wer weiß wie dann das original bei canon aussehen würde. ich persönlich würde mich nie mit bearbeiteten bildern brüsten. vor allem nicht, wenn es um landschaftsaufnahmen oder architekturphotographie handelt.

was bedacht werden sollte, die beleuchtung des vatikan und der brücke ist wirklich realitätsgetreu ausgearbeitet. ob hier zwei bilder zusammengesetzt wurden, oder ob der bearbeiter des bildes sich wirklich so viel mühe gab? auch die bäume die auf einmal mit laub behangen sind. naja… vielleicht haben ja beide den selben himmel geklaut. 😀

Tobi B

Du siehst doch an den Tonemappingschweinereien, also dem unschönen Kontrast-Halo rechts, wo die Bäume auf den Himmel/die Wolken treffen, dass es sich um einen lieblos dynamisch komprimierten Lightroomauswurf, vermutlich einer einzigen Rohdatei handelt. Bei mir wären solche Halos halt ein Nogo (würde ich nicht abliefern, geschweige denn damit werben wollen). Aber für mich wäre eben auch ein Canonsensor ein Nogo, mit dem man so eine Szene eben nur durch Belichtungsreihen erschlägt. Zumindest, wenn man denn noch Strukturen, Details und Farben in der Fauna auflösen möchte und grade nicht mit abgeschnittenene Tiefen oder Whiteout leben möchte. Gut, die 5 Douche Mk IV nähert sich (für ihr Gewicht in Gold) solchen Möglichkeiten zumindest langsam an, für eine 750iger und selbst für die alten K-1 oder 7r reicht es aber halt bei weitem nicht. Aber ich habe mich eh damit abgefunden, dass nicht nur hier das potentielle Vorhandensein von 1,1/50, oder 1,4/85mm oder unbezahlbaren Rotringlinsen viel, viel wichtiger zu sein scheint, als anständiges Landschafts- und Postproductionfleisch. Die Canon-Leute wollen vielleicht nur Jpg? Vielleicht ist das wie mit Apple Kunden, dass man gerne das Doppelte für die halbe Leistung bezahlt, Hauptsache man muss sich niemals auf die suspekte Materie der Digitaltechnik einlassen? Das wird… Weiterlesen »

Tom Le Dux

@ Tobi B
Aus Ihrer beschränkten Sicht mag das ja so sein, die Bedürfnisse von Anderen sind jedoch durchaus anders. Ihr Beitrag ist gegenüber vielen guten Fotografen, die sowohl gute Linsen als auch Spiegelreflexer nicht nur schätzen, sondern richtig einsetzen können, eine bodenlose Unverschämtheit! Ihr Hobbygeschreibsel scheint Nachts im schwer alkoholisierten Zustand entstanden zu sein. Das ist keine Meinung, sondern ein niveauloses Anprangern. Ich bitte Mark Göpferich darum, diesen Beitrag umgehend zu löschen!

Cheryll

Ich habe den Bericht gestern auch auf Petapixel gelesen.
Du schreibst (ähnlich) wie Petapixel:,,Canon wirbt mit Fuji Foto und verletzt Urheberrechte.“
,,Dass Canon ungewollt Werbung für Fujifilm gemacht und Urheberrechte verletzt hat.,,

,,Schuldig“ macht sich Canon wenn dann höchstens anteilig. Die haben das Foto von unsplash. Dort muss geprüft werden ob das Foto Urheberrecht verletzt! Die werden sich rausreden, es kann bei der Menge an Uploads nicht alles penibel geprüft werden, und auf dem ,,Fotografen“ schieben.
Weiter dürfen bearbeitete Bilder ohne Erlaubnis der Fotografen öffentlich wieder verbreitet werden. Grundlage ist, dass das Original in weiten Teilen nicht mehr Erkennbar ist.
Dies kann nur ein Gericht feststellen.

Der peinlichste Teil ist für mich, dass bei dieser unklaren Sachlage Photografix-Magazin mit der reißerischen Überschrift ins ,,gleiche Horn bläst“ wie Petapixel.

Jo

Ich bin kein Anwalt, doch meines Wissens nach könnte der ‚unwissende Nutzer‘ (=Canon) durchaus abgemahnt werden. Schon gar weil Canon auch nachdem darauf aufmerksam gemacht wurde dass hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt einfach nicht bereit ist zu reagieren. Die bleiben stur. Und das darf nicht sein! Da muss man Canon nicht verteidigen.

VG, Johannes

Cheryll

,,Schon gar weil Canon auch nachdem darauf aufmerksam gemacht wurde dass hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt,,

Wer hat zweifelsfrei festgestellt, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?

Florian Reisinger

War in der CT Fotografie [also für mich als Österreicher als Erinnerung: Deutsches Recht]: Die Pflicht als Betreiber (Website, Facebook Page) ist seiner Verpflichtung genau dann nachgegangen, wenn er die Fotos bis zum Urheber (= Fotograf) zurück verfolgt hat und von ihm die Bestätigung bekommt.

Beispiel im Magazin: Vom Hersteller einer Sache das Verwendungsrechte eines Marketing Fotos zu bekommen reicht nicht, er hätte hinterfragen müssen, ob der Hersteller (in dem Fall „der Hersteller eines Fernsehers“) das Bild (in dem Fall „das Bild von einem seiner Fernseher“) auch wirklich weitergeben hätte dürfen…

Echt doofe Rechtslage, denn das gilt natürlich auch für CC-BY lizenzierte Bilder – und werde fragt da wirklich nach wer der Fotograf ist und ob der Uploader das Recht hat die Bilder zu lizenzieren….

Andre Kersten

Da hat der allbekannte Canon Hater wieder mal freudig „zugeschlagen“. Diese Peinlichkeit von Canon, konnte man sich nicht entgehen lassen. Peinich ist auch noch, uns abstimmen zu lassen, was wir denn am falschen Verhalten von Canon am peinlichsten finden und diese Punkte auch noch numerisch vorgegeben werden! Unglaublich geschmacklos.

Manuel

Ach ja, die Canon Fans die gleich aus ihren Löchern gekrochen kommen und ein bisschen stichelnde, aber zugleich vollkommen berechtigte Kritik, nicht vertragen können…… herrlich!

daniel

@cheryll & andre kersten
dadurch, daß ich beruflich mit design zu tun habe und auch davon leben muss, muss ich sagen, daß hier viel zu freundlich reagiert wird. viele große unternehmen kommen durch kleine gesetzeslücken viel zu leicht an designs großer männer/frauen die hart dafür gearbeitet haben. es ist mir im grunde völlig schnurz, wie canon an das bild geraten ist. letzten endes sind sie dafür verantwortlich was sie veröffentlichen. somit haben sie für diese werbeaktion dem eigentlichen urheber gefälligst seinen verdienten lohn auszuzahlen und zwar mindestens in doppelter ausführung. warum werdet ihr jetzt fragen. ganz einfach, weil dieser im normalfall einen anwalt zur seite nehmen muss um sein recht durchsetzen zu können.

es ist also nicht geschmacklos, daß darauf reagiert wird, sondern daß canon geklaut und sich damit auch noch öffentlich präsentiert hat.

Bodo Schulz

Mark (Göpferich), Du bist zu jung um „schuldig“ zu sein. Deine Rechtsauffassung ist leider seit etwa 10 Jahren ganz normal. Aus „Geiz ist geil“-Mentalität lassen sich heute Unternehmen mit Millionen-Umsätzen am liebsten Bilder kostenlos zur Verfügung stellen. Da passiert es eben mal ganz schnell, das ein Bild „untergejubelt“ wird, wo die Bildrechte nicht geklärt sind. „Scheiß“ drauf sagen sich da viele Unternehmen. Was kann uns schon passieren. Dann zahlen wir eben mal für ein Foto ein bisschen Honorar und haben aber sonst ganz viele kostenlose Fotos – weil es heute Hobby-Fotografen wie Sand am Meer gibt. Sorry, ich bin noch aus einer anderen Zeit. In den achtziger Jahren war es üblich, das jedes Unternehmen Bilder mit geklärten Bildrechten ankauft. Zu vernünftigen Preisen für den Fotografen und den Nutzer. Wer billig will, muss auch mal teuer bezahlen. Ich wünschte mir, Canon würde für das Foto 100 TEUR bezahlen müssen. Dann würden vielleicht auch Manager in Großunternehmen erkennen, das es so etwas wie Korrektheit und Fairness noch geben sollten…

Cheryll

Mit den Urheberrecht nimmt es der besagte Fotograf selbst anscheinend nicht so genau.
Ich habe in sein Fb diese Beiträge hier gefunden:

Es werden einfach Satelliten Aufnahmen auf sein Profil gestellt. Diese unterliegen jedoch dem Urheberrecht.
/elialocardi/posts/10212611685438804
/photo.php?fbid=10212587985846329&set=a.4053141098617.162673.1584741730&type=3

Liegt hier die Erlaubnis von Fuji vor das Logo zu benutzen? Er hat den kompletten Fuji Inhalt in sein Store store.elialocardi(dot)com/ rein geladen. Oder als Frame benutzt:
/elialocardi/posts/10212429309799527

Hier ein Foto aus einem Workshop. Liegen von allen abgebildeten Personen im Vordergrund die Einwilligung der Veröffentlichung vor? (Persönlichkeitsrechte)
/photo.php?fbid=10211684502019798&set=a.4053141098617.162673.1584741730&type=3&theater

Einfach mal in dem Edgar Magazine Fotografiert. Liegt eine Erlaubnis vom Edgar Magazine vor?
/photo.php?fbid=10210744220753354&set=a.3145671492444.143634.1584741730&type=3&theater

Weiter habe ich nicht mehr nach geschaut.

Sven

Ob elia locardi Nutzungsrechte von fuji hat?! Er fotografiert für Fuji und hält Vorträge auf ihren messeständen 😉

Cheryll

Dann ist er Mitarbeiter von Fuji?
Oder ist er freier Fotograf der mit Fuji Fotografiert und unter anderen Vorträge auf Messen hält?

daniel

also eigentlich vergleichst du hier äpfel mit birnen. leider funktionieren deine links nicht, womit ich mir die genannten originale auch nicht anschauen kann. das heißt zu dem satelitenbild kann ich garnichts sagen. zu fuji: dito@sven zu gruppenphoto: bei photos von gruppen und darin aufgenommenen personen müssen keine seperaten einwilligungen eingeholt werden. das gleiche gilt für personen die in der öffentlichkeit stehen. zu edgar magazin: ich konnte, wie gesagt, auch diesen link, wie die anderen, nicht zurückverfolgen. je nachdem wie die aufnahme getätigt wurde, kann ich mir aber vorstellen, daß es als „zitat“ gewertet werden kann. es ist auch sehr gut möglich, daß elia locardi die erlaubnis von dem magazin hat. so lange es keinen negativen aspekt und eine kritik an der zeitschrift selbst ist, werden diese sich auch hüten etwas gegen kostenlose werbung zu unternehmen. ziemlich sicher ist jedoch, daß ein photograph der in der öffentlichkeit steht, auch weiß was er auf seinen seiten präsentieren darf. großkonzerne hingegen nutzen ganz bewusst die untätigkeit der einfachen aus. ich weiß es, da ich selbst mal für ein größeres unternehmen arbeitete, bei dem der vorstandsvorsitzende bewusst solche kopien und anzeigen darauf ignorierte und diese weiter als werbung einsetzte. richtig, das wird auch hier… Weiterlesen »

Cheryll

Links werden hier leider ausgefiltert….

Bei den Links vorne https://www.facebook(dot)com einfügen:
So sieht der erste Link dann in etwa aus:
…..facebook(dot)com/elialocardi/posts/10212611685438804
/photo.php?fbid=10212587985846329&set=a.4053141098617.162673.1584741730&type=3

Zu Gruppen: So einfach ist die Antwort nicht- es kommt darauf an wie groß die Gruppe ist. Hier waren es so ca. 10 Leute wo einige Gesichter klar zu erkennen waren. Wenn ich ein Foto von einem Festival mache wo 30-100 Leute drauf sind- dann sieht es anders aus. Es ist hier im Zweifelsfall eine juristische Auslegungssache. Wenn jemand von der kleinen Gruppe das nicht möchte, gehe ich davon aus das er das Gesicht unkenntlich machen müsste.

,,gut möglich, daß elia locardi die erlaubnis von dem magazin hat. so lange es keinen negativen aspekt und eine kritik an der zeitschrift selbst ist, werden diese sich auch hüten etwas gegen kostenlose werbung zu unternehmen.,,

Ja ,,möglicherweise“ hat er die ,,möglicherweise auch nicht. Und ,,möglicherweise“ hat elia locardi nichts gegen die kostenlose Werbung für Ihn, die nun quer durch das Internet gemacht wird.

,,ziemlich sicher ist jedoch, daß ein photograph der in der öffentlichkeit steht, auch weiß was er auf seinen seiten präsentieren darf.“
— Wenn ich mir die beschriebenen Beiträge anschaue- weiß er das anscheinend nicht.

daniel

ja. is gut.

Mace

Musst du jetzt versuchen den Fotografen zu verunglimpfen um Canon in Schutz zu nehmen? Das ist schon ein sehr niedriges Niveau.
Er Arbeitet mit Fuji zusammen, also wird er die Rechte haben. Der Magazin Bericht ist über ihn selbst, also wird es ihm wahrscheinlich erlaubt worden sein, vor derartigen Workshops werden meist Einverständniserklärungen abgegeben, etc.
Wenn er nicht die nötigen Rechte hat/hätte, muss er sich dafür verantworten, aber darum geht es hier eigentlich nicht.

Canon hat hier einen Fehler gemacht und ist nicht bereit diesen einzugestehen bzw. dafür gerade zu stehen.

Cheryll

,,Musst du jetzt versuchen den Fotografen zu verunglimpfen um Canon in Schutz zu nehmen? Das ist schon ein sehr niedriges Niveau.“

Das macht er doch selbst. Die beschriebenen Beiträge hat er ins Internet gestellt. Die Sachlage in den eigentlichen Fall ist aus meiner Sicht (und aus Canon Sicht) nicht eindeutig. Das ist die einzige Gemeinsamkeit. Hätte Canon ein unbearbeitetes Foto ,,geklaut“ wäre ich voll auf Seite des Fotografen!

,,Der Magazin Bericht ist über ihn selbst, also wird es ihm wahrscheinlich erlaubt worden sein, vor derartigen Workshops werden meist Einverständniserklärungen abgegeben, etc.“

Kommt drauf an, was in Bedingungen von dem Workshop steht.
Keine Ahnung, ob er die Erlaubnis vom Magazin hat- er hat es ja leider nicht dabei geschrieben. … Für ein Profi wäre es gut sich abzusichern und es klar bei solchen Beiträgen anzugeben.

Thomas Müller

Klageberechtigt in den von Ihnen vermuteten Fällen ist nur der jeweils Verletzte, also der Urheber und/oder dessen Rechtsnachfolger. Wenn zwischen diesem Berechtigten und dem Fotografen eine Vereinbarung über die Berechtigung pro Fotograf existiert, die Vorlagen auf die Weise wie geschehen, zu verwenden, muss er keine weiteren Angaben machen, weder Quellenangaben noch Urheberangaben. Sie beschuldigen also den Fotografen, obwohl SIe ganz offensichtlich keine Ahnung über das Rechtsverhältnis zwischen dem Fotografen und den von Ihnen vermuteten Berechtigten an den Rechten kennen, deren Verletzung Sie dem Fotografen unterstellen.

Thomas Müller

Cheryll, Sie kennen die Rechtslage zum Persönlichkeitsrecht in Spanien und Italien? Es ist nämlich bei weitem nicht so, dass dieses europa- oder gar weltweit identisch geregelt wäre. In Deutschland wird die Rechtslage zum Persönlichkeitsrecht vor allem aus dem deutschen GG abgeleitet. Aufgrund welchen Bestimmungen in Spanien oder Italien soll also der Fotograf um Zustimmung durch die zufällig auf den Fotos anwesenden Personen nachfragen müssen?

Cheryll

,,Sie beschuldigen also den Fotografen“

In welchen Satz ,,beschuldige“ ich den Fotografen ?

,,muss er keine weiteren Angaben machen;;

In welchen Satz schreibe ich das der Fotograf Angaben machen muss?

,,deren Verletzung Sie dem Fotografen unterstellen.“

In welchen Satz ,,unterstelle“ ich eine Verletzung?

,,Sie kennen die Rechtslage zum Persönlichkeitsrecht in Spanien und Italien? “

Ja, hier das Zitat,,Das Recht am eigenen Bild in Italien ist im Gesetz vom 22. April 1941, Nr. 633 (Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte)[1], II. Teil Bildnisrechte (italienisch Diritti relativi al ritratto) geregelt. Laut Gesetz vom 22. April 1941, Nr. 633 Art. 96 darf das Bildnis einer Person nicht ohne deren Zustimmung ausgestellt, vervielfältigt oder in den Handel gebracht werden.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Italien)

Bitte um Antwort von Ihnen, die Vorwürfe die Sie gegen mich erheben sind skandalös !

Thomas Müller

Sie scheinen gegen andere austeilen zu können, aber reagieren überempfindlich, wenn man darauf reagiert und Ihnen vor Augen hält, was Sie geschrieben haben. Das ist nämlich folgendes: „Mit den Urheberrecht nimmt es der besagte Fotograf selbst anscheinend nicht so genau.“ Mit anderen Worten, der besagte Fotograf hält sich nach Ihren Angaben nicht an das Urheberrecht. Was soll es denn anderes sein, als eine Urheberrechtsverletzung wenn man sich nicht an das Urheberrechtsgesetz hält? Richtig, es kann nur das sein. Entscheidend ist hierbei das, was ein Leser unter dem was Sie schreiben versteht und nicht etwa das, was Sie eventuell schreiben wollten. Ihre Aussage ist jedenfalls eindeutig. Sorry, aber wenn Sie meinen, die Rechtslage zum Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild in Italien anhand eines Zweizeilers aus Wikipedia zu kennen, dann bringt mich das, vorsichtig ausgedrückt, nur zum Schmunzeln. Noch dazu, wo die Ausnahme bereits aus Wikipedia selbst hervorgeht: „Zu justiziellen oder polizeilichen Zwecken sowie bei wissenschaftlichen, pädagogischen oder kulturellen Gründen ist die Einwilligung ebenfalls entbehrlich“. Bei künstlerischen Werken, wie das eines Berufsfotografen, liegt es sehr nahe, dass die Kulturfreiheit hier somit greift. Haben Sie eigentlich schon mal italienische Zeitungen oder italienisches Fernsehen gesehen? Wie erklären Sie sich, dass jeden Tag zig tausende Personen… Weiterlesen »

Cheryll

„Mit den Urheberrecht nimmt es der besagte Fotograf selbst anscheinend nicht so genau.“

Ok auf welche ,,Beschuldigung“ oder ,,Unterstellung“ bezieht sich denn der Satz?

,,Mit anderen Worten, der besagte Fotograf hält sich nach Ihren Angaben nicht an das Urheberrecht.“

Wo schreibe ich, dass der Fotograf sich generell nicht an das Urheberrecht hält?

Herr Müller, ich bitte Sie genauer dazulegen, worauf sich Ihre ungeheuerlichen Vorwürfe gegen mich stützen!

Ein Foto von einem Workshop, anscheinend aus eine Drohne heraus, ist ein Künstlerisches Werk wo das Persöhnlichkeitsrecht nicht mehr greift? Herr Müller obwohl schon 01:30 Uhr bringen Sie mich nun auch zum schmunzeln! Wo kein Kläger, da kein Richter….

Thomas Müller

Cheryll, Sie drehen sich im Kreis. Ich habe Ihnen den Sachverhalt genau geschildert und habe um 01:36 Uhr keine Lust, mich mit Ihnen zusammen im Kreis zu drehen und Ihnen die gleiche Frage nochmals zu beantworten. Entweder sehen Sie ein, dass Sie dem Fotografen den Vorwurf gemacht haben, sich nicht ans Urheberrechtsgesetz zu halten, oder Sie lassen das bleiben. Sie sollten sich allerdings vor Augen führen, dass ein anderer Forist, nämlich Mace, die Sache wohl sehr ähnlich wie ich sieht. Aus dem Leserhorizont enthält Ihre Aussage somit wohl genau das, was ich geschrieben habe. Ich überlasse es Ihnen aber gerne, hierzu das letzte Wort zu haben, wenn Ihnen das irgendetwas bringen sollte.

Cheryll

Ergänzung:

,,Habe ich behauptet, Sie hätten behauptet, der Fotograf hätte weitere Angaben machen müssen?“

Ja, in diesem Satz:

,,Wenn zwischen diesem Berechtigten und dem Fotografen eine Vereinbarung über die Berechtigung pro Fotograf existiert, die Vorlagen auf die Weise wie geschehen, zu verwenden, muss er keine weiteren Angaben machen, weder Quellenangaben noch Urheberangaben. “

Sie schreiben dort von ,,muss“ ich jedoch schrieb,, Für ein Profi wäre es gut sich abzusichern und es klar bei solchen Beiträgen anzugeben.“ Meine Ausführung ,,wäre“ ist nichts verbindliches, Ihre Aussage mit ,,muss“ ist eindeutig verbindlich. Um da weitere Unklarheiten zu vermeiden, auf welchen Absatz in meinen Texten bezieht sich der hier zitierte Satz ,,,,Wenn zwischen diesem Berechtigten….“ von Ihnen genau?

Cheryll

Herr Müller wenn Sie meinen Text genau lesen werden Sie feststellen, dass ich keinsterweise dem Fotografen zu etwas ,,Beschuldigt“ oder etwas ,,Unterstellt“ habe.
Bis auf die Satelliten Aufnahmen, sind alle von Ihnen (dies hier kann ich leider nur Vermuten, denn Sie haben meine Fragen dazu nicht beantwortet) bezeichneten vermeintlichen ,,Beschuldigungen“ und ,,Unterstellungen“ am Ende mit einem (?) versehen. Dies bedeutet- es ist eine Frage Herr Müller, die Sätze eine ,,Fragestellung“ !

Andreas Vesper

1.

Canon ist eine japanische Firma. Japanische Firmen machen per Selbstdefinition keine Fehler. Und wenn, da wird das nicht öffentlich zugegeben, das hieße ‘Gesicht verlieren’. Intern werden da vielleicht ein paar neue ‚Posten am Fenster‘ vergeben. Das ist dann die interne Aufarbeitung.

Mag anmaßend klingen, habe das allerdings durch Arbeit bei einem japanischen Unternehmen so direkt kennengelernt.

Andere wie Nikon sind diesbezüglich auch nicht besser. Die enthalten den Anwendern auch WiFi vor, obwohl die Anwender dagegen Sturm laufen.

Canik

Und was ist wenn Greg Paul Miller und Elia Locardi mit ihren Kameras und Stativen nebeneinander gestanden haben um das gleiche Motiv zu fotografieren?
Hat von euch noch nie einer in der Gruppe fotografiert und bei der Auswertung festgestellt, dass es „:fast“ identische Fotos gibt.
Was ist mit den EXIF–Daten? Wurden die ausgewertet?
Ich wäre mit so einer Vorverurteilung sehr vorsichtig

Thomas Müller

Sie haben grundsätzlich recht, diese Möglichkeit besteht tatsächlich, theoretisch zumindest. Da jedoch die Wolkenbildung und auch die Wasserwirbel / -schleier in den beiden Bildern identisch sind und damit die Bilder nahezu gleichzeitig aufgenommen sein müssten, ist Ihr Einwand beliebig unwahrscheinlich. Da auch noch, wie ein anderer Forist hier schreibt, die Accounts dieses ominösen „Greg Paul Miller“ nun gelöscht sind, spricht rein gar nichts mehr für die von Ihnen genannte Möglichkeit.

Cheryll

Ich habe einen sehr wichtigen Teil bei Petapixel übersehen – er viel mir erst jetzt auf. Mir ist nicht klar ob die das nachträglich ergänzt haben:

,,It was soon discovered that Canon had found the photo on the free photo website Unsplash, where it was uploaded by someone named Greg Paul Miller (it has since been deleted).“ Dies hier kannte ich nicht,,(it has since been deleted)“

Greg Paul Miller ist überall gelöscht! Bei unsplash, Instagramm, vimeo und twitter. Da ich ausschließe, dass alle Accounts von den Seitenbetreibern gelöscht wurden ist hier was ,,faul“ bzw. seltsam. Somit passe ich hiermit meine Ansicht der Vorliegenden Situation an und Canon sollte aufgrund dessen das Foto löschen!

Da ich dies hier ,,Canon ist eine japanische Firma. Japanische Firmen machen per Selbstdefinition keine Fehler.“ aus einem anderen Zusammenhang sehr gut kenne, wird das wohl nicht der Fall werden.

Thomas Müller

Sehr gut Cheryll, ich sehe, jeder kann dazulernen 🙂 . Ich finde es sehr anerkennenswert, dass Sie dies hier auch zugeben, eine Eigenschaft, die sehr für Sie spricht!
Lediglich als Ergänzung möchte ich noch erwähnen, dass Canon, spätestens nachdem sie davon Kenntnis erhalten haben, dass sie nicht von einer zulässigen Quelle und damit nicht vom Urheber des Lichtbilds, kopiert haben, sich den Fehler eingestehen und das Bild löschen sollten. Es liegt sehr wahrscheinlich eine Verletzung des Urheberveröffentlichungsrechts, des Bearbeitungsverbots (darüber könnte man noch diskutieren) und des Urheberpersönlichkeitsrechts auf Nennung des Urhebers vor. Für ein Unternehmen, das Kameras u.a. für Profis anbietet, die von und mit ihren Bildrechten ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihre Reputation aufbauen, ist es meiner Ansicht nach peinlich und destruktiv, die Bildrechte eines Fotografen zu verletzen, bzw. zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verletzen.

Alfred Proksch

Alles geklaut…..

Da heutzutage jeder alles unrechtmäßig und ohne Gewissensbisse für sich in Anspruch nimmt (Musik, Software, Bilder, Design, Literatur usw.) hilft nur eines, nichts Wichtiges in die digitale Welt einstellen.

Ich bin beruflich mit Bildern unterwegs und ärgere mich des öfteren über den unverschämten, dreisten Umgang mit meinen theoretischen Eigentumsrechten. Sagen kann man gar nichts sonst bist du weg vom Fenster.

Im Jahr 2016 wurde Weltweit die unfassbare Zahl von 1,2 Billionen Bilder/Videos in die „Datenwolke“ geladen. Was ist ein Foto heute Wert wenn jeder in Millionen kostenlos angebotenen Bildern stöbern kann? Ohne Schamröte werden generös ZEHN Euro für ein mühsam entstandenes Bild angeboten.

Das sich Canon, die diese Probleme kennen müssten, an fremdem Eigentum vergreifen finde ich echt verwerflich. Wer Schuld ist, ist dabei zweitrangig. Ein tut uns leid und ein nachträgliches Honorar würde genügen.

Michael

Das ist ein interessanter Kommentar. Die Zahl von 1,2 Billionen Bildern/Videos die da in einem Jahr hochgeladen werden ist unvorstellbar. Selbst wenn nur jedes Millionste davon qualitativ hochwertig ist, wären das 1,2 Millionen Werke. Wie soll sich das ein Mensch in einem Jahr anschauen können? Klar ist das einzelne Werk dann „nichts wert“. Der Wert ergibt sich ja eigentlich erst aus dem Nutzen, den der Käufer des Werks für sich daraus ziehen kann. Der Nutzen ist mittlerweile wichtiger als die Qualität. (Anmerkung: Der Nutzen kann auch emotionaler Natur sein.)

Bodo Schulz

„Zehn Euro für ein Foto“. Wenn es denn immerhin zehn Euro wären. In vielen Verlagen besteht kaum mehr die Bereitschaft für Fotos überhaupt zu bezahlen. Früher war es bei den meisten Zeitschriften „verpönt“ zu den Presse/Marketingmeldungen von Firmen/Organisationen deren kostenlos bereit gestellte Pressefotos zu nehmen. Heutzutage ist es in vielen Verlagen üblich, fast das gesamt Heft mit kostenlosen Fotos zu bestreiten. Schließlich wollen Verleger und Chefredakteur den Gewinn maximieren. Zehn Euro sind also schon mal immerhin mehr als „NICHTS“. Und (nicht nur) ich selbst habe schon viele Honorarzahlungen weit unter 5 Euro bekommen. Es kommt selten auf die Qualität des Fotos an. Viel öfter auf den Preis…

Rolf Carl

Das stimmt schon. Ich habe kürzlich in einer Fotofachzeitschrift gelesen, dass es viele sehr gute Amateure gibt, die ihre Fotos gratis zur Verfügung stellen, um einfach mal in einem Buch zu erscheinen und ihr Ego zu befriedigen, dies natürlich ganz zum Leidwesen der Profis.

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