Ärger um „Blue Port“ in Hamburg: Fotografen müssen für veröffentlichte Bilder zahlen

Achtung, Bilder des „Blue Port“ in Hamburg dürfen nicht veröffentlicht bzw. hochgeladen werden. Wer es doch tut, muss unter Umständen zahlen.

Blue Port in Hamburg

Alle zwei Jahre taucht der Lichtkünstler Michael Batz den Hamburger Hafen für rund zehn Tage in blaues Licht. Schiffe, die Hafenanlage und verschiedene Gebäude werden mit tausenden Lichtelementen bestückt. So entsteht eine beeindruckende Kulisse, die auch aktuell wieder in Hamburg bewundert werden kann.

Von einem solchen Lichtspektakel macht man natürlich gerne mal ein Foto, entweder mit dem Smartphone oder der eigenen Kamera, wenn man die gerade dabei hat. So ein Foto wird dann schnell mal auf dem eigenen Instagram-Kanal oder bei Facebook hochgeladen, schließlich will man die beeindruckende Lichtinstallation mit seinen Freunden und Followern teilen.

Was viele nicht wissen: Das ist eigentlich überhaupt nicht erlaubt.

Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden

Die meisten werden sich wahrscheinlich gar keine Gedanken machen, bevor sie ein Bild des Blue Port hochladen. Fotografen, die sich ein bisschen mit der Materie auskennen, werden wahrscheinlich an die im deutschen Urheberrecht verankerte „Panoramafreiheit“ denken und fühlen sich dann auf der sicheren Seite.

Die Panoramafreiheit erlaubt es, Fotos von Werken zu veröffentlichen, die auf öffentlichen Straßen sichtbar sind. Diese Panoramafreiheit gilt allerdings nur dann – und hier kommen wir zum entscheidenden Problem – wenn das fotografierte Werk „bleibend“ ist. Und der Blue Port in Hamburg ist nicht bleiben, da das Werk (in diesem Fall die Lichtinstallation) nur alle zwei Jahre für wenige Tage sichtbar ist.

Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst bittet zur Kasse

Was passiert nun, wenn man doch ein Foto des Blue Port in den sozialen Medien veröffentlicht? Dann erhält man unter Umständen eine Rechnung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst über 28 Euro. So ist es zumindest einer Hamburgerin ergangen, die ein entsprechendes Foto auf Instagram veröffentlicht hat. Zudem wären theoretisch auch Abmahnungen denkbar, auch wenn wir davon noch nichts gelesen haben.

Michael Batz sagt dazu in der Hamburger Morgenpost: „Ich habe natürlich überhaupt nichts dagegen, dass vom Blue Port private Fotos gemacht werden, im Gegenteil, aber sobald es um eine Veröffentlichung geht, gibt es eine Rechtslage, und da bitte ich einfach, sich direkt an die VG Bild-Kunst zu wenden.“

Ein grundsätzliches Problem ist auch, dass man bei Instagram oder Facebook teilweise die Rechte an den hochgeladenen Bildern an die Unternehmen abtritt.

Sonderregelung für private Nutzer gefunden

Das ganze Thema hat in Hamburg für ordentlich Wirbel gesorgt und glücklicherweise dürfen Hobbyfotografen, die die sozialen Medien rein privat und nicht kommerziell oder gewerblich nutzen, nun aufatmen.

Die Veranstalter haben gestern nämlich auf die Ereignisse reagiert und schreiben auf der offiziellen Webseite: “ […] ist aktuell zusammen mit Hamburg Tourismus eine Lösung gefunden worden, die es erlaubt, dass Hobbyfotografen und -fotografinnen für nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist.“

Wenn man als Fotograf allerdings Geld verdient, auch wenn das nur hin und wieder kleine Summen sind, dann sind die eigenen Social Media Kanäle auch nicht mehr rein privat. Da ist also Vorsicht geboten.

Was man aus dieser Geschichte in jedem Fall mitnehmen kann ist die Tatsache, dass die Panoramafreiheit in Deutschland nur dann greift, wenn Werke bleibend sind. Vielleicht wussten das manche von euch noch nicht.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Schwenke

Mark Göpferich

Gründer von Photografix, der sich seit vielen Jahren immer wieder aufs Neue von Fotografie und Kameras begeistern lässt. Mit mehr als 4.000 Artikeln hier auf Photografix inzwischen so etwas wie ein Experte für neue Kameras.