Marktgeschehen

KI-Training: Fotograf zieht vor den Bundesgerichtshof

Wer schützt Kreative vor dem Datenhunger der KI-Industrie? Nach einem Urteil eines Oberlandesgerichts ist die Antwort ernüchternd: vorerst niemand. Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Dezember 2025 die Berufung des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein LAION e.V. abgewiesen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Kreative, deren Werke ohne Zustimmung für das Training von KI-Modellen verwendet werden.

LAION (Large-scale Artificial Intelligence Open Network) ist ein gemeinnütziger Verein aus Hamburg, der riesige Datensammlungen für die KI-Forschung erstellt. 2021 veröffentlichte der Verein einen Datensatz mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren, also Fotos und Grafiken aus dem Internet, jeweils versehen mit beschreibenden Texten. Diese Sammlung diente später als Trainingsmaterial für bekannte KI-Bildgeneratoren wie Stable Diffusion und Midjourney, die damit lernten, auf Befehl neue Bilder zu erzeugen. (Die Datebank konnte man mal auf haveibeentrained.com bequem durchsuchen, die Seite befindet sich aber seit ein paar Monaten “im Umbau. Auch ein paar meiner, auf Unsplash hochgeladenen Bilder sind übrigens enthalten.)

Der Fotograf Robert Kneschke entdeckte, dass auch eines seiner Fotos in diesem Datensatz gelandet war, und zwar ohne seine Erlaubnis. Das Bild stammte von einer Bildagentur, die in ihren Nutzungsbedingungen die “automatische Auswertung” ihrer Inhalte untersagt hatte. Das Gericht bemängelte jedoch, dass ein expliziter Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining (TDM) fehlte.

Das Gericht stützte sich auf zwei Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes (§44b und §60d), die TDM erlauben. Dabei werden große Mengen an Texten, Bildern oder anderen Inhalten automatisiert ausgewertet, etwa um KI-Systeme zu trainieren. Weil LAION als nicht-kommerzielle Forschungseinrichtung eingestuft wurde, sah das Gericht die Nutzung als zulässig an.

Kneschke kritisiert auf seinem Blog, dass das Gericht seinen Hinweis ignorierte, wonach LAION laut eigenen Angaben sogenannte robots.txt-Dateien gar nicht auslese. Diese Textdateien können Website-Betreiber auf ihren Servern hinterlegen, um automatisierten Programmen mitzuteilen, welche Inhalte sie nicht herunterladen oder verarbeiten sollen.

Nach deutschem Recht können Urheber der Nutzung ihrer Werke für KI-Training widersprechen, was als Opt-out bezeichnet wird. Die Bildagentur hatte einen solchen Widerspruch in ihren Nutzungsbedingungen formuliert. Das Gericht erkannte diesen zwar inhaltlich an, wertete ihn aber als unwirksam: Das Gesetz verlangt, dass ein Nutzungsvorbehalt “in maschinenlesbarer Form” erfolgt, also so, dass Computerprogramme ihn automatisch erkennen können.

Ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen, den nur Menschen lesen können, reicht demnach nicht aus. Welche technischen Anforderungen ein wirksamer Opt-out konkret erfüllen muss, ließ das Gericht allerdings offen. Kneschke kritisiert diese Auslegung scharf, da sie Urhebern faktisch keine praktikable Möglichkeit lasse, der Nutzung ihrer Werke zu widersprechen.

Scharfe Kritik von Interessenvertretern

Die AG Bildkunst und die VG Bild-Kunst, die Verwertungsgesellschaft für Fotografen und Künstler, kritisieren das Urteil scharf. Sie sehen darin eine Anleitung zur Umgehung des Urheberrechts: Solange KI-Unternehmen ihre Datensammlung über formal gemeinnützige Vereine organisieren, könnten sie Urheberrechte faktisch aushebeln.

“Das Gericht gibt nichts anderes als eine Handlungsanleitung zur Umgehung des § 44b UrhG. […] Alle Werke können nach dieser Rechtslage unvergütet und ungefragt zum KI-Training verwendet werden, jedenfalls solange die milliardenschweren KI-Unternehmen ein wenig in die gesellschaftsrechtliche Trickkiste greifen.”
VG Bild-Kunst

Die Interessenvertreter fordern nun eine Überarbeitung der europäischen DSM-Richtlinie (Digital Single Market), auf der die deutschen Regelungen basieren. Die Artikel 3 und 4 der Richtlinie seien „verfehlt” und müssten im Rahmen der laufenden EU-Evaluation grundlegend korrigiert werden.

Das OLG hat die Revision zugelassen, was auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls hinweist. Kneschke hat mit Unterstützung der VG Bild-Kunst bereits Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Damit wird das höchste deutsche Zivilgericht darüber entscheiden müssen, wie weit die Privilegien für KI-Forschung reichen dürfen und ob Kreative sich wirksam gegen die ungenehmigte Nutzung ihrer Werke wehren können.

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der sich die Fronten zwischen Kreativen und KI-Industrie zunehmend verhärten. Der Deutsche Fotorat, ein Dachverband von 47 Mitgliedsorganisationen, hat seine Position zu generativer KI im August 2025 deutlich verschärft. In einer Stellungnahme fordert der Verband unter anderem ein Opt-in-Verfahren statt der bisherigen Opt-out-Regelung, angemessene Vergütung für Kreative und vollständige Transparenz über Trainingsquellen. Besonders scharf kritisiert der Fotorat die Praxis, dass gemeinnützige Vereine Datensammlungen erstellen, die anschließend von milliardenschweren Tech-Konzernen genutzt werden.

via: Photoscala | Beitragsbild: Gerd Eichmann/Wikimedia Commons

Jonathan Kemper

Hat Technikjournalismus studiert, bloggt seit einer gefühlten Ewigkeit vor allem über die neusten Entwicklungen der Mobil-Branche und fotografiert lieber mit kompakten Kameras.