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KI-Training: Fotograf zieht vor den Bundesgerichtshof

Wer schützt Kreative vor dem Datenhunger der KI-Industrie? Nach einem Urteil eines Oberlandesgerichts ist die Antwort ernüchternd: vorerst niemand. Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Dezember 2025 die Berufung des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein LAION e.V. abgewiesen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Kreative, deren Werke ohne Zustimmung für das Training von KI-Modellen verwendet werden.

LAION (Large-scale Artificial Intelligence Open Network) ist ein gemeinnütziger Verein aus Hamburg, der riesige Datensammlungen für die KI-Forschung erstellt. 2021 veröffentlichte der Verein einen Datensatz mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren, also Fotos und Grafiken aus dem Internet, jeweils versehen mit beschreibenden Texten. Diese Sammlung diente später als Trainingsmaterial für bekannte KI-Bildgeneratoren wie Stable Diffusion und Midjourney, die damit lernten, auf Befehl neue Bilder zu erzeugen. (Die Datebank konnte man mal auf haveibeentrained.com bequem durchsuchen, die Seite befindet sich aber seit ein paar Monaten “im Umbau. Auch ein paar meiner, auf Unsplash hochgeladenen Bilder sind übrigens enthalten.)

Der Fotograf Robert Kneschke entdeckte, dass auch eines seiner Fotos in diesem Datensatz gelandet war, und zwar ohne seine Erlaubnis. Das Bild stammte von einer Bildagentur, die in ihren Nutzungsbedingungen die “automatische Auswertung” ihrer Inhalte untersagt hatte. Das Gericht bemängelte jedoch, dass ein expliziter Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining (TDM) fehlte.

Das Gericht stützte sich auf zwei Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes (§44b und §60d), die TDM erlauben. Dabei werden große Mengen an Texten, Bildern oder anderen Inhalten automatisiert ausgewertet, etwa um KI-Systeme zu trainieren. Weil LAION als nicht-kommerzielle Forschungseinrichtung eingestuft wurde, sah das Gericht die Nutzung als zulässig an.

Kneschke kritisiert auf seinem Blog, dass das Gericht seinen Hinweis ignorierte, wonach LAION laut eigenen Angaben sogenannte robots.txt-Dateien gar nicht auslese. Diese Textdateien können Website-Betreiber auf ihren Servern hinterlegen, um automatisierten Programmen mitzuteilen, welche Inhalte sie nicht herunterladen oder verarbeiten sollen.

Nach deutschem Recht können Urheber der Nutzung ihrer Werke für KI-Training widersprechen, was als Opt-out bezeichnet wird. Die Bildagentur hatte einen solchen Widerspruch in ihren Nutzungsbedingungen formuliert. Das Gericht erkannte diesen zwar inhaltlich an, wertete ihn aber als unwirksam: Das Gesetz verlangt, dass ein Nutzungsvorbehalt “in maschinenlesbarer Form” erfolgt, also so, dass Computerprogramme ihn automatisch erkennen können.

Ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen, den nur Menschen lesen können, reicht demnach nicht aus. Welche technischen Anforderungen ein wirksamer Opt-out konkret erfüllen muss, ließ das Gericht allerdings offen. Kneschke kritisiert diese Auslegung scharf, da sie Urhebern faktisch keine praktikable Möglichkeit lasse, der Nutzung ihrer Werke zu widersprechen.

Scharfe Kritik von Interessenvertretern

Die AG Bildkunst und die VG Bild-Kunst, die Verwertungsgesellschaft für Fotografen und Künstler, kritisieren das Urteil scharf. Sie sehen darin eine Anleitung zur Umgehung des Urheberrechts: Solange KI-Unternehmen ihre Datensammlung über formal gemeinnützige Vereine organisieren, könnten sie Urheberrechte faktisch aushebeln.

“Das Gericht gibt nichts anderes als eine Handlungsanleitung zur Umgehung des § 44b UrhG. […] Alle Werke können nach dieser Rechtslage unvergütet und ungefragt zum KI-Training verwendet werden, jedenfalls solange die milliardenschweren KI-Unternehmen ein wenig in die gesellschaftsrechtliche Trickkiste greifen.”
VG Bild-Kunst

Die Interessenvertreter fordern nun eine Überarbeitung der europäischen DSM-Richtlinie (Digital Single Market), auf der die deutschen Regelungen basieren. Die Artikel 3 und 4 der Richtlinie seien „verfehlt” und müssten im Rahmen der laufenden EU-Evaluation grundlegend korrigiert werden.

Das OLG hat die Revision zugelassen, was auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls hinweist. Kneschke hat mit Unterstützung der VG Bild-Kunst bereits Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Damit wird das höchste deutsche Zivilgericht darüber entscheiden müssen, wie weit die Privilegien für KI-Forschung reichen dürfen und ob Kreative sich wirksam gegen die ungenehmigte Nutzung ihrer Werke wehren können.

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der sich die Fronten zwischen Kreativen und KI-Industrie zunehmend verhärten. Der Deutsche Fotorat, ein Dachverband von 47 Mitgliedsorganisationen, hat seine Position zu generativer KI im August 2025 deutlich verschärft. In einer Stellungnahme fordert der Verband unter anderem ein Opt-in-Verfahren statt der bisherigen Opt-out-Regelung, angemessene Vergütung für Kreative und vollständige Transparenz über Trainingsquellen. Besonders scharf kritisiert der Fotorat die Praxis, dass gemeinnützige Vereine Datensammlungen erstellen, die anschließend von milliardenschweren Tech-Konzernen genutzt werden.

via: Photoscala | Beitragsbild: Gerd Eichmann/Wikimedia Commons

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Holger II.

Faszinierendes Thema: Natürlich ist das KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material nicht “fair use”, sondern geht deutlich darüber hinaus, insofern dieses Material als Vorlage für eigenes “Werken” dient. Und doch wird diese Urheberrechtsverletzung nirgends wirklich geahndet. Ein krasses Fehlurteil folgt auf das nächste. Da werde ich jetzt nicht alle meine Gedankengänge dazu aufschreiben, von Systemfehler über juristisches Versagen bis mangelndem politischem Willen, aber es ist echt spannend. Nur leider in einem schlechten Sinne.

Thomas Müller

Naja, das Urteil stützt sich ja laut Gericht angeblich auf die herrschende Gesetzeslage. Eventuell ist es gar kein Fehlurteil und der Gesetzgeber trägt die Schuld dafür, dass Kreative nicht besser vor unerlaubter Nutzung von deren Werken durch die KI geschützt sind, eben weil versäumt wurde durch eine entsprechende klare gesetzliche Regelung die Hürden für eine rechtmässige Nutzung höher zu setzen. Nur nebenbei, die zumindest hier wiedergegebene Begründung, weshalb die zustimmungsfreie Nutzung aufgrund der herrschenden Rechtslage erlaubt sein soll, überzeugt mich trotzdem nicht.

Stefan Zimmermann

Viele Menschen lernen, indem sie Texte lesen oder Bilder betrachten. Das Gehirn bildet daraus abstrakte, verallgemeinerte Muster und Konzepte, auf die wir später zurückgreifen. Unser Wissen basiert überwiegend auf dem, was frühere Generationen geschaffen haben – kaum etwas entsteht völlig neu. Musik als Beispiel: Jazz wurde nicht aus dem Nichts erfunden, sondern entstand, weil Musiker bestehende Stücke studierten, interpretierten und daraus etwas Eigenes entwickelten. Ähnlich funktioniert das Training von KI-Modellen. Sie speichern keine vollständigen Bilder oder Texte, sondern lernen statistische Zusammenhänge: typische Formen, Proportionen, Strukturen oder Farbbeziehungen. Dass versehentlich einzelne Originalbilder im Modell landen, sollte nicht passieren und wäre tatsächlich problematisch – kommt aber in der Praxis selten vor. In der Regel kennt die KI keine konkreten Werke, sondern nur abstrakte Muster, vergleichbar mit den verallgemeinerten Erinnerungen des menschlichen Gehirns. Trotz dieser Parallelen gibt es einen entscheidenden Unterschied zu uns Menschen: Eine KI denkt nicht, versteht ihre Ausgaben nicht und lernt nach dem Training nicht selbstständig weiter. Sie berechnet lediglich Wahrscheinlichkeiten auf Basis der Muster, die sie während des Trainings erkannt hat. Dadurch liegen ihre Ergebnisse oft richtig – aber eben nicht immer, aber das nur so am Rande erwähnt. Da Modelle jedoch keine Originalwerke speichern (manchmal gibt es hier… Weiterlesen »

BEN

Ich sehe das sehr ähnlich.
Meine Gedanken dazu sind, dass Menschen wie selbstverständlich Onlineformate zur Verbreitung ihrer (urheberrechtlich geschützten) Inhalte nutzen, weil sie sonst keiner oder nur sehr wenige ansehen oder -hören würde/könnte, dann aber großen Wert darauf legen, dass die Elektronik oder auch die Konsumenten der Onlinedienste nichts mit ihren Werken machen. Das ist so als würde ich ein Foto von mir in einer Zeitschrift veröffentlichen und mich darüber aufregen, wenn ein Kind das Foto abmalt.
Vollkommen richtig, dass es keine kulturelle Entwicklung gäbe, ohne ein gewisses Kopierverhalten. Lange Zeit wurde in Musik und Malerei kopiert und weiter entwickelt, was das Zeug hält und es hat keinen interessiert. Im Gegenteil, man verstand es sogar teilweise als Anerkennung des eigenen Werkes, wenn es kopiert wurde. Was man heute verbieten sollte, wäre das Werk eines anderen als eigenes auszugeben und im Digitalzeitalter ein Werk eines anderen 1:1 zu kopieren und zu vermarkten. Alles andere würde ich erlauben, wenn es nach mir ginge.

Conny

Prompt an Gemini
“Bitte erstelle mir das Bild sunflowers von Van Gogh”

Ergebnis: https://g.co/gemini/share/b860400c19ce

Nur kurz zum großen “K” besser “A” mit dem winzigen beigestellten “i”

Richtig ist, ein Bild an sich wird nicht als ganzes wie eine Datei gespeichert.

Das Wissen bzw. auch Bilder sind in einer riesigen Matrix (ich meine hier die Matrizen aus der Mathematik nicht den Film) als sogenannte Gewichte verteilt gespeichert. Analog nachgebildet zu einem biologischen NN.

D.h. die Gesamtheit des Bildes ist sehr wohl gespeichert analog einem Menschen mit einem laienhaft ausgedrückt fotografisches Gedächtnis (eidetische Gedächtnis).

Und diese “Wissen” kann sehr wohl abgerufen werden!

Somit auch ein begnadeter Fälscher in solch einem Falle.

Stefan Zimmermann

Das habe ich gemacht, Conny. Bei jedem neuen Prompt-Versuch „Bitte erstelle mir das Bild Sunflowers von Van Gogh“ entsteht eine neue weitere Variante als Ausgabe, die an Van Gogh erinnert, aber keine exakte Kopie ist. Wenn ich malen könnte, würde ich es genauso machen, nachdem ich das Original mehrfach betrachtet habe. Und jetzt werde ich deswegen verklagt, weil ich mir das Bild angeschaut, darüber nachgedacht und mir sogar Teile eingeprägt habe?
Und danach wiederum aus dem Gedächtnis gemalt habe?

Natürlich gibt es hier und da noch ein paar Probleme bei KIs, wenn es z. B. immer das gleiche Foto gibt, das z. B. 100.000-mal an verschiedenen Stellen im Internet zu finden ist. Dann wird über das Training der KI irgendwann eine exakte Kopie davon erstellt, weil es immer und immer wieder das gleiche Foto für die Trainingsdaten ist. Ja, es gibt Schwächen, aber beim größten Teil der Daten sollte es kein Problem sein.
Muss man deshalb gleich alles verteufeln, nur weil es hier und da wie geklaut aussieht?
Probiere mal deine Fotos 1:1 aus der KI nachzustellen. Wird nicht klappen wenn deine Fotos nicht Millionen mal auf unterschiedliche Webseiten gelistet sind.

Conny

Also das Bild s.o. wurde mit meinem Prompt s.o. von Gemini Vano Banana Pro erstellt und ist quasi eine 1 zu 1 Kopie des Bildes “15 Sonnenblumen” von Van Gogh August 1888 erstellt.
Hängt in der National Gallery in London.

Das Dir ein anderes erstellt wurde ist einfach zu erklären.
Van Gogh hat ja 1888 bis 1889 ein Serie erstellt.
Hab ich oben in meinem Post bewusst nicht geschrieben 😉

Auf meinem nächsten Prompt:
Bitte ein weiteres Sonnenblumen Bild von Van gogh

Ergebnis: https://g.co/gemini/share/b8b0f10e9d82

Ist eine Kopie des Bildes
“12 Sonnenblumen in einer Vase” auch von August 1888.

Also würde ich an Deiner Stelle die Aussage Richtung Urheberrechts Problematik und Speicherung der Wissensbasis vielleicht mal überdenken!

Das funktioniert genauso mit Musik Melodien und/oder Liedertexten Videos und vieles mehr.

Ich habe seit Ende der 90er Jahre Expertise in Ki bzw. NN und deren produktiven Umsetzung.
War mein Studienschwerpunkt inkl. meiner Diplomarbeit.

Und ja, selbst erstellte Testbilder als Trainingsdaten können absolut identische Bilder generieren bzw. analysieren.
Genau sowas wird bei uns in industriellen Fertigungsprozessen zur Prozess und Qualitäts Kontrolle eingesetzt.

Frank

Stefan, eine Kopie ist und bleibt eine Kopie, selbst wenn sie in Teilen vom Original abweicht. Und selbst dann, wenn nur wenige Teile des Originals in der Kopie zur Anwendung kommen, sie waren ursprünglich mal Teil des Originals. Wenn ein Arbeitgeber eine Stellenausschreibung veröffentlicht, und die Bewerber unterschiedliche Laufbahnen in dem Bewerbungsschreiben auflisten, aber das Schreiben durch eine KI verfasst wurde, dann kann der Arbeitgeber keinerlei persönlichen Stil mehr darin erkennen, der vielleicht auch eine Rolle bei der Auswahl eines geeigneten Kandidaten spielt. Der Arbeitgeber wählt dann vielleicht einen Kandidaten aus, der die beste Laufbahn aufweist, jedoch menschlich gesehen fehl am Platze ist, weil Teamarbeit gefragt ist. Da ist der Kandidat mit dem besten Durchsetzungsvermögen vielleicht nicht die erste Wahl. So hilfreich die KI vielleicht auch manchmal sein mag, sie verwischt die Grenzen zwischen dem Original und der Kopie. Hier steht nicht mehr der Mensch im Mittelpunkt mit seinem Werk, sondern nur die Elemente, die nach Beurteilung einer KI gelungen sind. Bei der Schönheitschirurgie gibt es ja bereits ein Auswahlverfahren, welches mir zu einem neuen Look verhilft. Trotzdem stecken im Operierten immer noch viele ursprüngliche Elemente, die lediglich optimiert wurden. Wobei ich vielleicht darunter leide, eine zu große Nase zu… Weiterlesen »

Leonhard

Also komische Kommentare gibt es hier, meinereiner staunt!

Wenn in einem Bananenstaatsverband, nennen wir ihn mal Absurdistan, Gesetze von Speichelleckern oder Anushöhlenkletterern gemacht werden, was können dann arme Richter dafür, wenn sie diese Dienergesetzgebungen umsetzen müssen?

Ein Glück, dass wir in der EU leben, wo man keine politischen Entscheider hat, welche so wenig Rückgrat haben, dass sie ihren A…. in den Händen tragen müssen.

Was bleibt uns also über, ausser staunender Beobachtung? Richtig, liebe Freunde, man kann alles in dieses Netz der Inder hochladen, muss es aber nicht, schöne Woche an alle!

Matthias

…es geht bei diesem Thema doch gar nicht um ein Foto. Ki wird zum neuen heiligen Gral erhoben. Alle reden darüber und tun so als diene es dem Wohle der Menschheit. Aber die Betreiber sind nicht die Ritter der Tafelrunde, die ihren Mitmenschen helfen wollen. Im Vordergrund stehen ausschliesslich wirtschaftliche Interessen. Und wenn ich das dumme Gelaber seitens der Entscheider höre, KI-basierte Programme und Inhalte im Schulunterricht zu verwenden, fehlt mir jegliches Verständnis. Man kann den Gedanken auch weiterspinnen: wenn die KI bei einer Klage, wie oben beschrieben, zum Einsatz kommt, spart das den Richtern jede Menge Arbeit. Und irgendwann sind dann auch die Richter überflüssig…

Leonhard

Und irgendwann sind dann auch die Richter überflüssig…”

Nach Meinung eines Staatsoberhauptes sind Richter eh schon überflüssig, sprechen keine Urteile sondern lediglich Empfehlungen aus, an welche man sich dann halten kann oder eben auch nicht.

Bildermacher sollten sich aber nicht künstlich aufregen, habe aus einer zugesoffenen Quelle erfahren, dass alle Fotografen am Ende einen fairen Deal erhalten: Jeder kriegt alle Bilder geklaut, aber dafür dürfen die die Kamera behalten, ist doch fair, oder?

Carsten

Ist das Gericht in Hamburg eigentlich bundesweit zuständig?
Wenn ich mich recht erinnere wurden dort in der Vergangenheit schon eine ganze Menge von bizarren Urteilen hinsichtlich digitaler Themen verkündet.

Leonhard

Meines Wissens nach sitzt in Hamburg gar kein Bundesgericht, da aber der Sitz der Beklagten in Hamburg ist dürfte sich hieraus die Zuständigkeit des Gerichts erklären.

Thomas Müller

Nein, ist es nicht. Die Zuständigkeit in Urheberrechtssachen regeln die Bundesländer, wobei der Instanzenzug zum jeweiligen OLG und dann bis zum BGH möglich ist.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/105.html

Das LG Hamburg ist eines der Gerichte, die zumindest in der Vergangenheit bekannt dafür waren, dass sie in Wettbewerbssachen und im Urheberrecht angeblich klägerfreundlich sind. Das LG Köln ist ein anderes davon.

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