Weil eine Fototapete mit seinem Motiv auf Bildern Dritter im Internet zu sehen war, zog ein Fotograf vor Gericht. Hoffentlich zum letzten Mal.
Der Bundesgerichtshof hat in drei wegweisenden Urteilen entschieden, dass die Verwendung von Fototapeten mit geschützten Bildmotiven in Fotos und Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidungen stärken die Rechte von Privatpersonen und Unternehmen, die entsprechende Aufnahmen im Internet veröffentlichen.
Hintergrund der Verfahren waren Fälle, in denen Nutzer Fototapeten erworben und in ihren Räumlichkeiten angebracht hatten (wir berichteten). Die Räume wurden anschließend fotografiert oder gefilmt und die Aufnahmen online gestellt, auf eigener Webseite oder auf Facebook. Der Fotograf, der die Rechte an den Bildmotiven hält, sah darin eine Verletzung seiner Nutzungsrechte.
Er mahnte die Nutzer ab und forderte Schadensersatz sowie die Erstattung von Abmahnkosten. Damit hatte er in der Vergangenheit teilweise auch Erfolg, weil die Abgemahnten sich lieber auf einen Vergleich einigten, als rechtliche Mittel einzuleiten. Der Betreiber des YouTube-Kanals “Whiskytrue” etwa zahlte dem Abmahnfotografen stolze 3.000 Euro.
Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen des Fotografen jedoch zurück. Er entschied, dass dieser durch den Verkauf der Tapeten stillschweigend in die übliche Nutzung eingewilligt habe. Es sei vorhersehbar, dass Käufer Fotos und Videos von dekorierten Räumen anfertigen und diese im Internet teilen. Wolle der Fotograf dies einschränken, müsse er beim Vertrieb der Tapeten darauf hinweisen, etwa durch entsprechende Kennzeichnungen. Dies war in den verhandelten Fällen nicht geschehen.
Das Gericht stellte zudem klar, dass sich nicht nur die unmittelbaren Käufer, sondern auch Dritte auf die Einwilligung berufen können, sofern ihre Nutzung als üblich anzusehen ist. Darüber hinaus habe der Fotograf durch sein Verhalten auf das Recht verzichtet, bei der Verwendung namentlich genannt zu werden.
Die Urteile schaffen wichtige Klarheit für Nutzer von Fototapeten. Sie zeigen, dass die gängige Verwendung der Motive in Fotos und Videos grundsätzlich zulässig ist, solange der Urheber keine expliziten Einschränkungen vornimmt. Dies gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Bereich. Für Anbieter bedeutet dies im Gegenzug, dass sie ihre Rechte aktiv schützen müssen, wenn sie eine solche Nutzung verhindern wollen.
Frühere Gerichtsentscheidungen zu dem Thema waren uneinheitlich. Während manche Gerichte zugunsten der Nutzer urteilten, gab etwa das Landgericht Köln dem Fotografen Recht. Die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sorgen nun für eine einheitliche Rechtsprechung und mehr Sicherheit auf beiden Seiten.
via: Heise | Beitragsbild: Tingey Injury Law Firm