Sonstiges Marktgeschehen

Abmahn-Fotograf zieht vor den Bundesgerichtshof

Ein Fotograf wollte gegen Hotels klagen, die Fotos mit seiner Fototapete veröffentlichen – und war in erster Instanz erfolgreich. Die nächste sah das anders.

Update, 10. März 2024:

Fotograf Stefan Böhme lässt sich nicht aufhalten: Der Abmahner zieht vors Bundesgerichtshof, um sich und andere von seinem angeblichen Recht zu überzeugen. Die Richter sollen am 27. Juni in drei Fällen entscheiden, die zuvor vorm OLG Düsseldorf zu Ungunsten des Fotografen ausgegangen waren und gegen die er Revision eingelegt hat: In Verfahren I ZR 139/23 geht es um auf Facebook hochgeladene Videobeiträge, in denen im Hintergrund eine Wand mit seiner Fototapete zu sehen sind; in  I ZR 141/23 zeigte sich die Fototapete auf einer Hotelbuchungswebseite; und in I ZR 140/23 hatte eine Frau einen Screenshot einer Webseite von einem Tenniscenter veröffentlicht, die wiederum ein Foto mit einer von Böhmes Tapeten enthält.

Nicht alle von Böhmes Abmahnungen landen vor Gericht, wie etwa der Bericht von Markus Hawner vom YouTube-Kanal Whiskytrue ins Gedächtnis ruft. Er wurde vor zwei Jahren von Böhme abgemahnt und hat sich mit ihm auf einen Vergleich von 3.000 Euro geeinigt. „Ich erzähl‘ mal wieder davon, dass man nicht vergisst, dass es Menschen gibt, die unlauter durch Lücken im Gesetz einfach mal so teilweise Leute finanziell ruinieren“, sagt er in einem kurzen Video.

Fotograf stört sich an Fotos seiner Hoteltapete

Die kanadische Firma eines deutschen Fotografen geht gegen Hotels vor, die auf ihren Internetseiten und Buchungsportalen auch Wände mit seinen Landschaftsmotiven als Fototapeten zeigen. Sie macht Urheberrechtsverletzungen geltend.

Betroffen sind beispielsweise Aufnahmen von Wellnessbereichen, bei denen die Tapeten im Hintergrund zu sehen sind. Das Landgericht Köln gab der Klage des Unternehmens statt und sah in der Bildveröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung. Es berief sich dabei auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu Möbelkatalogen, die Tapete sei dementsprechend kein „unwesentliches Beiwerk“.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen wies nun eine entsprechende Klage ab. Es hält die Abbildung und Verbreitung solcher Fotos durch Hotels für rechtmäßig. Die Richter argumentieren, dass Hotelgäste mit dem Kauf von Fototapeten auch das Recht erwerben, die damit ausgestatteten Räume zu fotografieren und die Fotos zu veröffentlichen. Dies sei heute sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich üblich.

Der Käufer könne nicht daran gehindert werden, die Tapete bestimmungsgemäß zu verwenden und damit Räume frei abzubilden. Andernfalls wären Fototapeten praktisch unverkäuflich, was auch nicht im Interesse des Fotografen liegen könne.

OLG Düsseldorf widerspricht LG Köln

Zudem sei es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unzulässig, den Käufern nachträglich Nutzungsrechte zu entziehen. Mit der Entscheidung, Tapeten herzustellen und zu verkaufen, werde beim Käufer das berechtigte Vertrauen geweckt, diese auch uneingeschränkt nutzen zu können.

Der Fotograf sei sich dieser üblichen Nutzung bewusst gewesen. Hätte er Vorbehalte gehabt, hätte er einen ausdrücklichen Hinweis aufnehmen oder gesonderte Lizenzvereinbarungen treffen müssen.

Es kann noch Revision gegen das Urteil eingelegt werden, vielleicht ist das also noch nicht das Ende der Geschichte. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil laufen Hotels jedoch womöglich Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn sie Zimmer mit Tapetenmotiven online zeigen. Gerade kleinere Betriebe könnten sich dadurch verunsichert fühlen und vorsichtshalber auf entsprechende Abbildungen verzichten.

via: beck-aktuell | Danke Malte! | Beitragsbild: Tingey Injury Law Firm

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BEN

Für mich ist die Entscheidung des OLG schlüssiger.

Peter

Für mich auch.

ccc

Me too.

Carsten Klatt

Solche Auseinandersetzungen zeigen, wo unsere Gesellschaft inzwischen angekommen ist. Absolut irre…

Thomas Nordsee

Das ist nicht mehr meine Welt….

Rüdiger

Früher haben wir über die skurrilen Gerichtsfälle in den USA gelacht. Mittlerweile haben wir uns aber gut angeglichen.

Alfred Proksch

Der Fotograf hat da schlechte Karten. Da könnte jeder „Bier Bank“ Hersteller gegen den Gastwirt klagen wenn Bilder vom Biergarten im Internetauftritt zu sehen sind.

Mirko

traurig aber wahr …

Matthias

Dem Urteil des OLG entnehme ich, dass der Fotograf nachträglich versucht hat, die Nutzungsrechte zu ändern. Jetzt stellt sich die Frage, ob es überhaupt einen Nutzungsrecht-Vertrag mit dem Tapetenhersteller gibt. In dem verlinkten Artikel sehe ich die Aufnahme eines Schlafzimmers, die mit Sicherheit von einem Fotografen erstellt worden ist. Der hat sich darüber keine Gedanken gemacht. Eingeklinkt im Hintergrundbild erscheint der Name des Fotografen in Kombination mit Adobe/Stock.com. Wer hat das Bild denn jetzt an den Tapetenhersteller verkauft und wie sah die Bezahlung aus? Und wie sehen die AGB von Adobe/Stock aus? Denke mal, die Vermieterin muss sich da keine Gedanken machen, weil andere mit der Abbildung schon ein Geschäft gemacht habe.
Abschliessend darf man Nutzungsrechte auch nicht mit Urheberrechten verwechseln…

Alfred Proksch

Genau deswegen bin ich NUR noch mit einer seriösen Bildagentur „verbandelt“. Wenn ich sehe wie viele richtig gute Bilder für UMSONST angeboten werden wundert es mich nicht wenn da mal ein geschütztes Werk mit durch flutscht.

RECHT ist ein hohes Gut – die Durchsetzung von Ansprüchen ist schwierig – mit Logik hat der Vorgang nichts zu tun – die allgemeine Meinung „was sind schon Bildchen“ trägt seinen Anteil dazu bei das überhaupt ein Gericht bemüht werden muss.

Was ist denn mit KI geschaffenen Werken? Ist der „Promts Kreative“ der Rechteinhaber oder der Softwarehersteller, oder was ist wenn fotografierte Bilder (Personen) mit KI generierten Anteilen vermischt und verändert werden? Das wird für die Gerichte wirklich HEISS.

Matthias

Wer schon einmal vor einem deutschen Gericht war und versucht hat, seine Ansprüche durchzusetzen, wird künftig davon Abstand nehmen. Denn: vor Gericht und auf hoher See bist Du allein in Gottes Hand:-))

Thomas Müller

Matthias, mal den Teufel nicht an die Wand, meine Gilde lebt davon Ansprüche durchzusetzen 😁. Da es ja in den meisten Prozessen einen Gewinner und einen Verlierer gibt, sollte sich doch zumindest der Gewinner ermutigt sehen, auch zukünftig bei Streitigkeiten vor Gericht zu ziehen 😁.

J.Friedrich

👍 Guter Kommentar – wer mehr Geld hat, hat mehr & öfter Recht – deshalb mag ich Juristen – die sehen „die Sache“ Monetenorientiert & völlig Moral- bzw. Gerechtigkeitsbefreit. 😉

J.Friedrich

… kann man in den Finanz-, VW-Diesel-, Insoverschlepp-, Schwarzgeld-, Geldwäsche-, Abzocker-, Raser-, Pädo-, Clan-, Vergewaltiger-, Betrugs-, Korruptions- usw., usw. Prozessen ja gut sehen – richtig viele „gerechte Gewinner“! 😉

Peter

Puh, da bleibt einem echt das Lachen in der Kehle stecken.😊

Thomas Müller

Friedrich, lese doch noch mal meinen Post durch und versuche ihn zu verstehen, BEVOR Du etwas dazu schreibst. Unter deiner in letzter Zeit inflationären Anzahl an Posts hier scheint die Qualität deiner Posts sehr zu leiden.

Thomas Müller

Keine Ahnung was Du in meinen Post hineininterpretierst, das was Du schreibst ist dort jedenfalls nicht enthalten. In der Rechtsprechung geht es übrigens auch weder um Moral noch um Gerechtigkeit, sondern nur darum anhand der jeweiligen Gesetzeslage Recht zu sprechen. Wenn Du Moral oder Gerechtigkeit willst, dann wende Dich an die Legislative oder besser noch an Deinen nächsten Pfarrer.

Joschuar

Ineressante Anmerkung !! Ich denke aber das J.Friedrich NICHTS in Deinen Kommentar hinein Interpretiert hat, sondern nur seine Meinung dazu geschrieben hat und da muss ich sagen hat er vollkommen recht !! Unsere Gesellschaft schaft sich gerade in Sachen Moral und Freiheit bzw Demokratie ab und dass Tragische dabei ist, ohne es wirklich zu verstehen und zu bemerken ! Weil die Bildung in vielen Bereichen unterentwickelt ist. Ob das auch noch gewollt ist, möchte ich hier mal offen lassen !? Vieleicht sollte man Humor auch mal diskutieren 😉

Joschuar

NUR MAL SOOO : Das Recht beruht auf Moral und Gerechtigkeit und Regeln und somit letztlich auf Demokratie !! Oder wo willst Du den Uhrsprung sehen ?

Ingo

Also, Moral ist so eine Sache. Die wandelt sich nämlich mit der Zeit und ist sicher keine geeignete Grundlage für die Rechtsprechung. Gerechtigkeit ist häufig sehr subjektiv, jeder Parksünder und Zu-Schnell-Fahrer fühlt sich ungerecht behandelt, weil andere das ja auch tun.
Bleiben eigentlich nur noch die Regeln, sprich das Regelwerk der Gesetzgebung. Und da sind die Politiker gefragt, welche Gesetze der Bundestag beziehungsweise die Legislative im allgemeinen denn nun beschliesst.
Ja, der Bundestag sollte ein Spiegel der Demokratie sein. Nun schau dir einfach mal an, aus welchen Berufsgruppen der Bundestag zusammengesetzt ist und beantworte mir die Frage, ob das wirklich die Gesellschaft widerspiegelt.
Trotzdem habe wir eines des besten Rechtssysteme, vergleiche das mal mit den USA😄.

Joschuar

Da kann man wohl noch sehr lange drüber reden! Und ja, die USA ist für mich nicht das Vorbild und ja unsere Politiker haben kaum noch Moral als Sinnbild ihres Schafens und Diener des Volkes! Da muss man sich auch nicht wundern das Parksünder und Zu-Schnell-Fahrer sich Ihre Auslegung so einordnen das man versteht das Nötigung garnicht mehr in dem Hirn mancher Autofahrer existiert oder Gerichte bei schweren Taten sogar beide Augen zudrücken wenn es nicht Typisch Ansässige Bürger sind! MORAL ist DANN ebenso mit ein Teil der Rechtsprechung!!

Thomas Müller

Also, den „U(h)rsprung“ (wusste gar nicht, dass Uhren springen können 😁) für das Recht liegt in einer parlamentarischen Demokratie beim Parlament. Dieses erlässt Gesetze. Gerichte sind an diese Gesetze gebunden und müssen diese bei ihrer Rechtsprechung anwenden. Selbst wenn ein Fall nicht eindeutig durch die Gesetzeslage geregelt ist, dürfen Gerichte nicht nach Moral oder eigenem Gerechtigkeitsempfinden und frei von der Gesetzeslage entscheiden. Selbst dann muss anhand der Gesetzeslage in der Weise entschieden werden, welche Regelung der Gesetzgeber für diesen Fall vermutlich vorgesehen hätte. Die Gerichte sind immer an die Gesetzeslage gebunden. Kriterien wie Moral und Gerechtigkeitsempfinden fliessen in die Entstehung der Gesetze durch die Parlamente ein und die wiederum werden ua durch Interessensverbände, wie Parteien, Kirchen, Berufs- und Arbeitgeberverbände etc etc beeinflusst. Deshalb mein Hinweis, Gerichte sind der falsche Adressat für die Forderung bzw Kritik von J. Friedrich.

Joschuar

Hm, ich denke auch das Uhren nicht Springen können 😉 Aber trotzdem hast Du mich wohl nicht ganz verstanden, mit dem Ursprung hatte ich gemeint den Anfang vom Anfang, also die ersten Gesetze überhaupt! Oder man erinnert sich an die Bibel. Aber ansonsten vielen dank für Deine Korrekten Ausführungen 😉

Leonhard

Wo beginnt denn nun bei Dir der „Ursprung“? Im BGB stehen ein Haufen Gesetze, da hatten wir noch einen Kaiser, einiges viel dann mit der Zeit weg, andere Dinge stehen dort so, wie sie schon zu Wilhelms Zeit gestanden haben, einige Dinge kamen im Laufe der zeit hinzu. Vor Gericht bekommt man nicht sein Recht, dort wird Recht gesprochen, also dass, was dann der Richter eben in diesem Fall für Recht hält, mit gerecht, was immer dies auch sein soll hat die Sache eh nichts zu tun. Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind die am meisten geforderten Märchen der Menschheitsgeschichte, Leben ist Leben und gerecht war es noch nie. Wenn 2 am gleichen Tag auf die Welt kommen, dann hat der eine den goldenen Löffel schon in der Schnautze, der andere, falls er nicht gestillt wird, einen harten Alkoholentzug zu meistern, diese Gerechtigkeit setzt sich nun mal ein ganzes Leben durch, der eine hat mit dem Durchkriechen des Geburtskanals bereits seine Lebensleistung erfüllt, der andere ist Zeit seines Lebens ein „trockener Alkoholiker“, da er bei Mutti ein Leben unter 3 Promille Blutalkohol gar nicht kannte. Wenn meinereiner in der alten Zeit einem anderen einen Leibeigenen erschlagen hätte, dann wäre die Tat mit… Weiterlesen »

Ingo

Das Problem mit der Rechtsprechung im Zivilrecht ist ein monetäres. Wenn das Gericht deiner Argumentation nicht folgt (hier entscheidet ein LG anders als ein OLG), dann bleibst du ja nicht nur auf den Kosten deines eigenen Anwalts sitzen, sonder unter Umständen auch die des gegnerischen Anwalts und teilweise sogar auf den Gerichtskosten. Ebenso ist es natürlich auch von der Fachkenntnis deines Anwalts abhängig, ob er gegen das gegnerisches Anwaltsteam überhaupt bestehen kann. Nun ist nicht jeder Fall in ein konkretes Schema zu pressen, deshalb ist der Spruch mit der hohen See nicht so ganz weit hergeholt. Also, es ist immer ein großes finanzielle Risiko, vor Gericht zu gehen.

Thomas Müller

Der Spruch ist nicht abwegig, aber gerade in Deutschland ist die Rechtsprechung zu einem Fall sehr häufig aufgrund höchstrichterlicher früherer Rechtsprechung zumindest ungefähr absehbar. Ein guter Anwalt kennt diese auf seinem Gebiet. Genau deshalb ist man idR auch bei einem Fachanwalt des betroffenen Gebiets besser aufgehoben als bei einem Anwalt, der das betroffene Gebiet erstmals oder nur alle Schaltjahre bearbeitet. Das finanzielle Risiko ist im Zivilrecht vom Streitwert abhängig. Die Aussage, es sei immer ein grosses finanzielles Risiko vor Gericht zu gehen, ist deshalb in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend.

Matthias

Thomas, es ist immer ein Risiko, vor Gericht zu gehen. Jetzt mal unabgängig vom Sachverhalt urteilt das eine Gericht so und das andere genau gegenteilig. Das Regelwerk scheint also unterschiedliche Interpretationen herzugeben. Oder liegt es daran, dass beide Gerichte in der Karnevals-Region angesiedelt sind?

Thomas Müller

Matthias, die Schwierigkeit hier – und wie so häufig – sind die sich entgegenstehenden Ansprüche der Parteien. Hier das Urheberrecht am Fotosujet gegen die Rechte, die sich aus dem Eigentum an der gekauften Fototapete ergeben. Die Gerichte wägen diese sich entgegenstehenden Ansprüche gegeneinander ab und da können dann unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. Das ist sicherlich so und das ist für die Parteien ein gewisses Risiko. Soweit ich das über die vielen Jahre beobachtete habe, ist aber das LG Köln im Bereich des Urheberrechts und gewerblichen Rechtsschutz ein besonderer Fall, nämlich ein Gericht das aussergewöhnlich klägerfreundlich ist. Es entspricht genau meiner Wahrnehmung über viele Jahre was auch hier passierte, das LG Köln gab dem Kläger recht und das OLG Köln pfiff das LG Köln wieder zurück. Wenn die Parteien vom BGH zurückkommen werden wir wissen, wer richtig lag. Mein Tipp, das OLG Köln wird es sein. Wer mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit ein erstinstanzliches Urteil erhalten möchte, das auch in der 2. Instanz Bestand hat, sollte meiner Erfahrung nach beispielsweise einfach über eine der Kölner Rheinbrücken rüber nach Düsseldorf zum dortigen LG gehen. Gute, erfahrene und sehr kompetente Richter sind in diesem Rechtsbereich aber auch bei den LGs in Mannheim, Frankfurt, München, Hamburg… Weiterlesen »

Matthias

Thomas, irgendwie bestätigt das meine Meinung, nicht vor Gericht zu ziehen. An der ursprünglichen Sachlage ändert sich nichts und trotzdem gibt es zwei unterschiedliche Urteile. Außerdem habe ich nichts über die Begründung der Klage gelesen. Normalerweise macht man einen Nutzungsrechtevertrag, in dem für beide Seiten alle Eventualitäten abgehandelt werden. Dabei sollte man sorgfältig alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Das Urheberrecht ist davon nicht betroffen und kann auch nicht abgerechnet werden. Das Recht an seinem Bild bleibt beim Fotografen und er kann die Nutzungsrechte auch an andere Kunden verkaufen. Vorausgesetzt es gibt keine Klauseln in den Verträgen mit anderen Kunden, die das ausschließen…

Thomas Müller

Matthias, das ist Dir natürlich völlig freigestellt, niemand wird gezwungen seine Nutzungsrechte gegenüber Dritten bzw Kopisten durchzusetzen. Ich verstehe völlig, wenn jemand das – in Abhängigkeit vom jeweiligen Streitwerts – mehr oder weniger hohe finanzielle Risiko nicht eingehen möchte. Solche Klagen ziehen sich auch über Jahre und beschäftigen einen auch solange. Damit muss man umgehen können oder man lässt es aus Gründen des Seelenfriedens bleiben. Das mit der Nutzungsvereinbarung ist im Falle hier genau der springende Punkt laut OLG Köln. Eine solche existiert nicht und damit existiert auch keine Einschränkung einer üblichen Nutzung einer Fototapete im digitalen Zeitalter, sagte das OLG Köln. Die übliche Nutzung schliesst eben die Erstellung von Fotos und Veröffentlichung dieser ein, die Räume mit einer solchen Fototapete zeigen. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-duesseldorf-digitalzeitalter-haftung-foto-von-fototapete-urheberrecht https://openjur.de/u/2482024.html Das ist somit ziemlich exakt meine oben beschriebene Sichtweise zum Fall 😉. Wie Du den Links entnehmen kannst, hatte sich auch das OLG Stuttgart meiner Meinung angeschlossen 😉. Jetzt sind wir schon Drei, damit kann der BGH eigentlich nicht anders, als sich ebenfalls meiner Meinung anzuschliessen 😉. Ich vermute ausserdem, das kann ich aber nicht belegen und geht aus dem was zum Fall nachzulesen ich auch nicht hervor, daß die OLG-Gerichte von einer Abmahnmasche/-falle ausgehen, die… Weiterlesen »

J.Friedrich

Genau davon hab ich gesprochen, Thomas, 😉 – perfekt! Du hast mich exakt verstanden, was Deine Weiterungen des Themas schön beweisen – ich verstehe deine Expertise als wunderbare Ergänzung, als „Verstärker“, da aus berufenem Mund. Ich bin also völlig „fein“ mit deiner Ergänzung. Danke u LG J.Friedrich

Leonhard

Lieber J.F.,

wenn man sich dieses ganze Gesetzesgedöns so durchdenkt sollte man es machen wie im Fliegermarsch:

„In der Luft gibts keine Räuber, kein Bezirksgericht, und auch keine alten Weiber sieht man oben nicht.

Da oben gibts kein Hundefutter und keine Schwiegermutter, Schwiegermutter, Schwiegermutter.“

Dostal hatte allerdings eins übersehen, braucht uns aber nicht zu kratzen: Sollte da oben doch ein älteres Semester auf einem Besen geflogen kommen keine Bange, dann ist dies nur mein Eheweib, die sagen möchte, dass das Essen fertig ist.

Leonhard

Interessante Sicht der Dinge mit dem Pfarrer!

Wir hatten hier Jahre lang einen Strafrichter, der war umgeschulter Pastor und ein wahrer Menschenversteher. Selbst wenn sich ein „Pursche“ nie nicht bewährt hatte ging er bei Anlauf Nr. 10 immer noch mal mit Bewährung durch.

Dann kam einer dieser Dauerkunden wieder vor Gericht und fragte den neuen Richter entsetzt: „Wo ist denn der nette Richter von den letzten Verhandlungen?“ (der hatte um seine Versetzung gebeten, wegen der Liebe).
Der Angeklagte wird, wenn er wieder aus dem Kahn kommt wohl Jahre lang im Stehen schlafen, gesessen hat der lange genug. Gerade im Strafrecht kommt ja erschwerend dazu: Recht sprechen ist die eine Sache, wenn da dieses blöde Strafmaß nicht wäre, wo dann die Ansichten sehr oft sehr weit auseinander gehen, von dieser Gutachteritis gar nicht zu sprechen, da gab es schon jede Menge Gutachter, die waren mit Sicherheit bekloppter als der, den sie beurteilen mußten, aber egal.

ccc

Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil laufen Hotels jedoch womöglich Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn sie Zimmer mit Tapetenmotiven online zeigen.

–> Abmahnungen kann es (in ähnlichen Fällen) natürlich schon jetzt und in Zukunft auch trotz eines höchstinstanzlichen Urteils geben…

Thomas Müller

Was lernen alle Interessenten von Fototapeten daraus? Meide unbedingt Fototapeten, falls man nicht ausschliessen kann, dass Fotos von einem Raum ins Internet gelangen könnten, der mit der Fototapete tapeziert ist. Am besten kauft man schlicht und einfach solche Tapeten nicht. Ich finde diese ohnehin fast immer kitschig.

RaniT

Dieser Fotograf bzw. die ihn vertretende Firma sind wohl nicht besonders intelligent.
Sie sollten mal einen BWL-/Marketing-Grundkurs besuchen, damit sie verstehen, wie Werbung
funktioniert. Da gibt es Hotels, die Werbung für das Produkt des Fotografen machen (sogar
kostenlos) und als Dank wird man verklagt. Eigentlich müsste der Fotograf den Hotels Geld
bezahlen, weil sie seine Fototapete öffentlich zeigen und somit (passiv) Werbung machen.

P.S.:
Wenn die Hotels zukünftig nur noch Fototapete kaufen würden, die mit einer entsprechenden
schriftlichen Garantie ausgeliefert wird, dass man die Fototapete zeigen darf (auf Fotos,
die, ausschließlich das Ambiente des Hotels zeigen) ohne Geld dafür bezahlen zu müssen,
dann wären alle glücklich:
– die Gerichte, weil sie sich damit nicht beschäftigen müssten
– die Hotels, weil sie keine Strafe zahlen müssen
– der Fotograf, weil sein Produkt weniger bekannt sein wird
– der Fotograf, weil sein Produkt weniger Geld einbringen wird
– der Fotograf, weil er durch das geringere Einkommen mehr fotografieren darf
Kurz zusammengefasst: Der Fotograf wäre in so einem Fall am glücklichsten. 😉

joe

Also der Fotograf hat doch einen an der Klatsche. Entweder ist er dumm oder dreist! Gott sei Dank sind die Düsseldorfer intelligenter als die Kölner – also (zumindest) die Richter – und haben den gesunden Menschenverstand wallten lassen.

Thomas Müller

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist mMn die einzig richtige Entscheidung und die Entscheidung des LG Köln ist, wie bei so vielen anderen Entscheidungen des LG Kölns in der Vergangenheit im GRUR-Bereich, besonders klägerfreundlich und meiner Ansicht nach weltfremd. Denkt man diese Entscheidung des LG Kölns weiter, dürften praktisch alle Fotos eine Urheberrechts- oder Designrechtsverletzung darstellen, auf denen derartig geschützte Gegenstände nicht nur Beiwerk sind. Karosserieformen von Autos, Felgen, Möbelstücke, Vasen, Küchenelektrogeräte, Kleidung etc etc sind oftmals Gegenstände solcher Schutzrechte. Es dürften praktisch keine Fotos mehr erstellt und genutzt werden, auf denen solche Gegenstände deutlich erkennbar abgebildet sind.

Es ist weltfremd solche Gegenstände an Dritte zu verkaufen, wenn diese dann nicht im Zusammenhang mit Fotos eines Unternehmens, das für seine Produkte bzw Dienstleistungen einer anderen Gattung, eigene Werbefotos erstellt und nutzt, verwendet werden dürfen. Meiner Ansicht nach ist von einem stillschweigend erteilten entsprechenden Nutzungsrecht zusammen mit der Verkauf solcher Produkte an Dritte auszugehen, es sei denn dem Käufer werden während des Kaufvorgangs andere Nutzungsbedingen als Teil des Kaufvorgangs mitgeteilt.

Leonhard

Also mir stellt sich hier eine weitere Frage:

Zwar gibt es Urheberrechte, vollkommen klar, aber es gibt ja auch noch ein in der Verfassung verbrieftes „Recht auf Eigentum“!

Nun ist ja das Hotel das Eigentum von irgend jemandem, darf dann dieser Jemand nun nicht mehr in seinem Eigentum fotografieren (oder lassen), um dann diese Bilder als Werbung für sein Unternehmen zu nutzen?

Als logische Schlussfolgerung aus dem Kölner Urteil müßten eigentlich alle Tapeziererunternehmen die Tapeten dieses „Künstlers“ auf der Stelle aus dem Sortiment nehmen und den Auftraggebern auf Nachfrage diese Entscheidung dann auch noch klar und deutlich erklären.

Als Geschäftsidee sollten Versicherungen bei der Betriebshaftpflicht solche Streitfragen mit aufnehnen, bei der Zahlungsunlust dieser Unternehmen dürfte dann so manch ein „Künstler“ erst nach seinem Tode zu Einnahmen kommen, selbst wenn er steinalt wird.

BEN

Eine weitere Frechheit ist es in meinen Augen auch, öffentliche Plätze mit „Kunstwerken“ zu versehen und jeden zu belangen, der dieses „Kunstwerk“ auf seinen Bildern öffentlich zeigt, z.B.auf Foto- oder Videoplattformen oder Ausstellungen. Wer ein Objekt auf einem öffentlichen Platz positioniert, müsste meiner Meinung nach genauso wie in obigem Fall damit leben, dass dieses Objekt fotografiert und auch veröffentlicht wird. Anders natürlich, wenn ein Kunstwerk z.B. in einem Museum ausgestellt ist, was zwar auch öffentlich zugängig ist, wobei aber das Museum ein Hausherrenrecht hat und m.E. das Fotografieren untersagen kann. Das könnte dann mit dem Urheber abgesprochen werden. Grundsätzlich, eine öffentliche Ausstellung, auch auf von der Öffentlichkeit ohne Hilfsmittel einsehbaren privaten Grundstücken (denn die kann der Außenstehende nicht immer leicht unterscheiden), müsste einen Urheberrechtsanspruch aussetzen. Gleiches müsste gelten bei künstlerischer Bearbeitung vorhandener Objekte/ Bauwerke, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, teilweise von ihr bezahlt wurden und die auch typisch für bestimmte Orte sind (verhüllter Reichstag oder beleuchteter Eiffelturm z.B.). Ich bin da ziemlich radikal und nicht mit den meisten Kunstschaffenden überein, ich weiß.

J.Friedrich

😉 – Tja Ben, mir geht es da wohl ähnlich wie Dir, aber gemäß den vielen obigen Ausführungen bist Du auf dem falschen Trip – logischerweise – denn Du bemühst deinen moralisch, gerechtigkeitsbemühten und gesunden Menschenverstand – der ist, wie oben ausgeführt, für NICHTS mehr in diesem Land zuständig – wende Dich also an deinen, hierfür (möglicherweise) ebenfalls untauglichen, Pfarrer. 😂

Alfred Proksch

Normaler weise haben die „Foto Heinis“ enormes Interesse daran das ihre Werke gedruckt oder ausgestellt werden – „seht her ich bin der Größte und Beste“ – falls das einmal gelingt und sei es die Veröffentlichung des preisgekrönten Karnickel Bildes im örtlichen Käseblättchen – dann kann man kein vernünftiges Wort mit ihnen wechseln. Kombiniert mit Geräte Hersteller Fetischismus und Selfie-Manie eine unerträgliche Kombination.

Da hoffe ich immer das das verletzte Persönlichkeitsrecht des Karnickel vor Gericht durchgesetzt wird um dem Spuk ein Ende zu bereiten. IRONIE ENDE!

Joschuar

IRONIE ANFANG, es ist wie immer am ENDE das EGO der dazu treibt das MACHT ein GEILES Gefühl ist ! IRONIE ENDE 😉

Peter

Die Welt ist definitiv ein komischer Ort geworden…

Kann nicht mal jemand ein grosses Raumschiff bauen, wo Geistliche, Anwälte und PR und Marketingspezialisten ein bequemes Plätzchen auf dem One Way Flug auf den Mars erhalten?

Mirko

muss ja nicht unbedingt der Mars sein, es reicht doch aus wenn man diese in Länder schickt die 100.000 Km entfernt sind 😎

Peter

Bald können wir einfach alle nach Ameristan schicken. Der Zaun wird er ja dann hoffentlich sogar selber fertig bauen…😜

Joschuar

Und wer soll da mitfliegen? Wohl eher Freiwillige! Die wird es eher nicht geben! Oder wer will entscheiden wer da mitfliegen SOLL? Nun, das Raumschiff wird wohl trotzallem gigantische Ausmasse erreichen, da man wohl mit 1-5% der Weltbevölkerung rechnen kann 😉 Da währe es wohl Günstiger wir würden mal EHRLICH miteinander REDEN?! Aber, über was? MORAL? Gerechtigkeit? Demokratie? Oder doch über WICHTIGE Themen ?! 😉

Peter

Ach Joshuar, Ironie scheint nicht so deins zu sein.😉

J.Friedrich

Glaube, ihr seid garnicht soweit auseinander – wobei: Glaube wollte ich eigentlich rauslassen aus dem juristisch-ethischen Interpretations-Diskurs. 😉

Peter

Ich „glaube“ da hast Du wohl recht.😉

Joschuar

LOL, Humor ist … wenn man trotzdem lacht 😉

Peter

😁

BEN

Dann würden andere zum Geistlichen, Anwalt und Marketingspezialisten. Besser würde es damit nicht. Da bin ich ziemlich sicher.

Peter

Ach, jetzt haust Du mir tatsächlich unvorbereitet eine Breitseite Realität entgegen…😉

BEN

Ja, der Mensch wird es sich diese mit seiner Grundstruktur harmonisierenden Berufungen nicht nehmen lassen. Jeder fühlt sich als Fachmann/ -frau auf diesen Gebieten. Auch wenn die Ergebnisse höchst zweifelhaft sind. Der Bedarf und der Geltungsdrang sind aber immer vorhanden, solange es Menschen gibt auf Erden. Manche Exemplare auf den Mars zu schicken, wird aus der Erde kein Paradies machen. Und wenn du 10 Erdenbewohner, jeder nur mit einer Unterhose bekleidet, auf den Mars schickst, wird einer davon nach einem Jahr seine Unterhose auf dem Kopf als Tiara tragen.

Alfred Proksch

Zum SCHWARZ ärgern finde ich mit welcher Unverfrorenheit Smartphones gezückt (Beispiel Badestrand) werden, wo unbeteiligte Personen klar und deutlich mit auf dem Selfie/Video zu sehen sind. Wer möchte schon mit aller Welt „geteilt“ werden?

Gegenstände, Kunst und Besucher auf öffentlichen Plätzen müssen damit rechnen das sie auf PRIVATEN Bildern/Videos zu sehen sind. Beruflich dürfen diese Personen nicht „Bild wichtig“ sein sonst muss der Fotograf die Einwilligungserklärung dieser Personen unterschreiben lassen und eventuell ein Honorar bezahlen. Das Glockenspiel am Münchner Rathaus ist Bestandteil des Gebäudes und wer dieses für Werbezwecke und zum Geld verdienen benutzt MUSS dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen und Gebühren bezahlen.

Der Fotograf dieser Foto-Tapete hat für mich gesehen schlechte Karten weil er mit dem Verkauf „automatisch“ Nutzungsrechte vergeben hat. „Nachkarten“ wird nichts bringen wenn er diese Rechte nicht ausdrücklich vertraglich beschränkt hat.

Peter

Zum SCHWARZ ärgern finde ich mit welcher Unverfrorenheit Smartphones gezückt (Beispiel Badestrand) werden, wo unbeteiligte Personen klar und deutlich mit auf dem Selfie/Video zu sehen sind. Wer möchte schon mit aller Welt „geteilt“ werden?“

Yep und genau deshalb sehe ich auch diese „Streetfotografie“ Mode eher mit gemischten Gefühlen.

Thomas Nordsee

Aus meiner Sicht: Verkehrsunfall, Person klemmt, Beatmung im Fahrzeug. Feuerwehr beschäftigt – Pol auch. Etwa zwanzig (20) Personen stehen da und machen mit ihren Handys Fotos. Das ist nicht zum Aushalten. Du spürst diese gierigen Blicke im Rücken. Und wenn die Pol Zeit hat, sind sie weg…
Streetfotografie.
Da müsste ein Gericht lebenslange Verbote aussprechen. Für mich ein sehr emotionales Thema.

Peter

Viele Gratisonlinemedien pushen das noch mit Begriffen wie „Leserreporter“.
Mittlerweile sind Sichtschutzzelte bei den Blaulichtorganisationen ein fleissig eingesetztes Utensil.

Aber unter Streefotografie verstehe ich etwas leicht anderes.😉
Trotzdem empfinde ich viele dieser „Kunstfotografen“ als übergriffig und penetrant. Grauzone ist es sowieso…
Ist wie bei Eventfotografie an Partys. Zum Glück gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, dass das technische Personal nicht fotografiert wird.

Und da sind noch all die vielen stolzen Eltern, die ihre Sprösslinge in jeder tollen, aber auch peinlichen Situation, oder gar nackt, halbnackt in Social Media Kanälen rumreichen. Unglaublich.

Thomas Nordsee

Klar – Streetfotografie ist etwas anderes. Das war Ironie… muss ich üben. Und zu den Sichtschutzzäunen: oft sind wir mit nur wenigen Kräften zuerst am Einsatzort. Da sind keine Kollegen übrig… wir hoffen dann auf die Vernunft der Mitmenschen. Passt – aber eben nicht immer.
So – nun habe ich mich abgeregt… danke für dein Ohr.

Peter

Habe die Ironie schon verstanden. Keine Sorge.😉

Maratony

Frage, denn es hakt bei mir:
Ein Hotel kauft eine Fototapete. Der Fotograf des Motivs klagt, weil Hotels oder Gäste von Innenräumen Bilder oder Videos machen, auf denen die Tapete zu sehen ist.
Stimmt das so?

Peter

So wie ich es verstanden habe, klagt er, weil das Hotel Fotos von ihren Hotelräumen ins Netz gestellt hat (Tripadvisor und Co), wo die Fototapeten im Hintergrund zu sehen sind, genauso wie die Möbel, oder das Blumenarragement.
Hat eigentlich schon ein Tischler deswegen geklagt…? Oder der Architekt, der den Wellnessbereich gestaltet hat…?

Joschuar

Ich habe es so verstanden, das der Kläger sogar sein Bild an eine Bildagentur verkauft hatte ?!? Und das Hotel aus der Agentur sein Bild als Tapete gedruckt hatte, somit er eigentlich aus der SACHE raus ist ?!? So mein Rechtsverständnis ?!? Und damit maximal die Bildagentur klagen könnte ?!?

Thomas Müller

Diese kanadische Bildagentur soll dem deutschen Fotografen (Stefan Böhme) selbst gehören.

Thomas Müller

Ungefähr stimmt das. Laut einem Bericht auf heise.de handelt es sich im Kölner Fall nicht um ein Hotel sondern um ein Ferienwohnung, welche mit der Fototapete tapeziert ist. Die Vermieterin selbst hat Fotos der Ferienwohnung angefertigt und ins Netz gestellt, auf denen die Tapete zu erkennen ist.
https://www.heise.de/news/Urheberrecht-Foto-von-Fototapete-landet-beim-Bundesgerichtshof-9648318.html

Interessant ist ja, dass der Fotograf bzw seine eigene Bildagentur schon einige andere wegen vergleichbarer Sachverhalte verklagt hatte, wie aus obigem Link hervorgeht. Die LGs bzw OLGs in Düsseldorf und Stuttgart hatten den Fotografen mit seinen Klagen abblitzen lassen.

Aus dem Artikel geht auch hervor, dass es sich vermutlich um ein „Abmahngeschäftsmodell“ handelt, denn im Netz sind angeblich weitere Stimmen von Abgemahnten zu finden, die bereits Verfahren verloren oder aussergerichtlich sich auf die Zahlung von angeblich tausenden Euro geeignet hatten. Genau das hatte ich ja bereits vermutet. Ich hoffe, auch der BGH lässt den netten Fotografen abblitzen und liest im mal die Leviten. Das LG Düsseldorf hatte es mMn treffend formuliert, was der Fotograf hier treibt ist nach Auffassung des Gerichts rechtsmissbräuchlich.

joe

Erinnert mich stark an Michael Kohlhaas. Nur hatte der einen wirklichen Grund. Irgendwie tut mir der Typ leid, weil ihm wirklich nicht zu helfen ist.

Mirko

bei mir ums Eck gibt es ja das Kare, ein Möbelgeschäft in einen alten Kraftwerk. Dort gibt es neben den belassenen Industrielook auch viel blingbling. Also einfach mal nachgefragt ob man hier fotografieren darf, natürlich das dürfen sie gerne so lange es privat ist, es ist auch kein Problem für uns wenn sie Bilder in einer Fotogruppe einstellen. Also nochmal nach Hause und die Texas Leica geholt 📸

K.W.

Meiner Meinung nach ist der Fotograf im Unrecht.

Als nächtes klagt der Designer der Tische und Stühle, dann der Hersteller der Wandfarben und zum Schluss der Dekorateur.
Als Konsequenz darf man nichts mehr ablichten ohne gefahr verklagt zu werden.

Ein normales Leben wir so immer unmöglicher.
Man läuft immer gefahr wegen irgendwas verklagt zu werden. Ob gerechtfertigt oder nicht stellt sich dann erst hinterher heraus, aber erstmal Ärger und Bürokratie am Hacken.

Es wird einfach nicht besser.
Irgendwie wird immer mehr versucht aus allem und jedem noch den letzten Rest an Kohle aus den Taschen zu ziehen.

Joe

Der Fotograf hat nicht Unrecht, der hat eine an der Klatsche!

Peter

Oder: man kann es ja mal probieren…
Ich tendiere trotzdem zu Deiner Einschätzung. 😉

Marlon

Ist doch nett, dass der „gute Kläger“ seine Sichtweise nun dem BGH vorgelegt hat.
Auch wenn er sich damit die finale Abfuhr einholen wird.
Es wird Zeit das höchstrichterlich entschieden wird, was nun zulässig sein soll und was nicht. Schon allein um den Wirtschaftszweig der Abmahnanwällte nicht weiter seltsame Blüten treiben zu lassen.
Der Gesetzgeber scheint mir wohl in diesem Bereich einmal mehr fachlich überfordert gewesen zu sein.

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