Apple soll Dual-Laser-System für präziseren iPhone-Autofokus entwickeln. Ein neues Patent von Apple beschreibt eine verbesserte Autofokus-Technologie für zukünftige iPhones, die zwei unsichtbare Laserstrahlen in unterschiedlichen Winkeln nutzt, um Entfernungen schneller und genauer zu messen. Das System soll besonders bei bewegten Motiven oder reflektierenden Oberflächen wie Glas und Metall zuverlässiger funktionieren als bisherige Ein-Laser-Systeme, die andere Hersteller wie LG, ASUS oder frühe Google Pixel-Modelle verwendeten. Stimmen beide Laser-Messungen überein, fokussiert das iPhone sofort; bei Abweichungen wechselt es auf herkömmliche Autofokus-Methoden. Die Vorteile wären schnellere Aufnahmen ohne Fokus-Suchen, bessere Genauigkeit durch Vermeidung falscher Reflexionen und geringerer Stromverbrauch. Ob und wann Apple diese Technologie tatsächlich in kommenden iPhone-Modellen implementiert, bleibt jedoch ungewiss, da viele Patente nie zur Marktreife gelangen. (via: phoneArena)
Google Pixel 10 könnte Makroaufnahmen aus größerer Entfernung ermöglichen. Laut einem Bericht von Android Headlines soll die Pixel 10-Serie erstmals auch das Teleobjektiv für Makrofotografie nutzen können, während die Ultraweitwinkelkamera diese Funktion ebenfalls behält. Das System soll automatisch zwischen beiden Objektiven wechseln, je nach Entfernung zum Motiv. Dadurch könnten Nutzer sowohl nah an das Objekt herangehen als auch aus der Distanz Makrodetails einfangen, ohne Schatten zu werfen oder scheue Motive zu stören. Unklar bleibt noch, ob alle Modelle der Serie diese Funktion erhalten oder nur die Pro-Varianten. Die Pixel-10-Serie soll am 20. August bei einem Event vorgestellt werden. (via: 9to5Google)
Samsung Galaxy Z Fold 7 bekommt deutlich größeren Kamera-Buckel – für 200-MP-Sensor? Das für Juli erwartete Foldable wird wohl Samsungs dünnstes bisher mit nur 4,54mm Dicke im aufgeklappten Zustand, erhält aber gleichzeitig eine deutlich hervorstehende Kameraerhebung. Grund ist der neue 200-MP-Hauptsensor (vermutlich ein ISOCELL HP2 wie im Galaxy S25 Ultra), der die bisherige 50-MP-Kamera ersetzt. Die übrige Ausstattung bleibt angeblich bei 12-MP-Ultraweitwinkel und 10-MP-Teleobjektiv mit Dreifach-Zoom. Samsung setzt außerdem verstärkt auf KI-gestützte Kamerafunktionen, die Szenen “verstehen” und intelligente Bildverbesserungen bieten sollen – von smarterer Bildkomposition bis hin zu kontextbezogenen Aufnahmevorschlägen. Die großen Innendisplays der Foldables sollen dabei Echtzeitvorschauen und geteilte Sucher-Ansichten ermöglichen. (via: Gizmochina)
OnePlus 15 soll erstmals hauseigene Kamera-Marke statt Hasselblad nutzen. Laut dem chinesischen Tipster Digital Chat Station wird OnePlus mit dem für Oktober erwarteten Flaggschiff seine langjährige Hasselblad-Partnerschaft beenden und stattdessen eine selbst entwickelte Imaging-Lösung einführen. Das Smartphone soll drei 50-MP-Kameras bieten (für Hauptkamera, Ultraweitwinkel und 3x-Periskop-Tele) in einem überarbeiteten Design ohne die kreisförmige Kamera-Dekoration der Vorgänger. Der Strategiewechsel folgt dem Trend anderer Hersteller, eigene Kamera-Divisionen zu entwickeln. (via: Gizmochina)
Smartphone-Videos von Naturkatastrophen genießen laut Urteil urheberrechtlichen Schutz. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass auch einfache Handy-Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch urheberrechtlich geschützt sind und der Ersteller exklusive Nutzungsrechte übertragen kann. Der Fall entstand durch ein Hochwasser-Video aus Baden-Württemberg von Juni 2024, bei dem eine Privatperson den Zusammenbruch einer Lärmschutzwand filmte. Nachdem der Filmer die Rechte an eine Nachrichtenagentur übertragen hatte, bot ein anderes Medienunternehmen Standbilder des Videos kostenpflichtig an. Die Richter stellten klar, dass solche “Laufbilder” zwar keine Filmwerke darstellen, aber dennoch nach Paragraf 95 des Urhebergesetzes geschützt sind. Auch die vorherige Verbreitung in sozialen Medien ändert nichts an der Möglichkeit, exklusive Nutzungsrechte zu vergeben. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gewährt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. (via: Heise)
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