Nikon

Patentstreit: Nikon weist alle Vorwürfe von sich

Nikon wird aktuell von RED verklagt, weil sie mit einer Videokompression in der Z9 Patente verletzen sollen. Die Japaner sehen das anders.

Kompression sorgt für Streitigkeiten

Vielleicht hattet ihr sogar unseren Beitrag vor ein paar Monaten gelesen, in dem wir berichtet hatten, dass Nikon sich mit einer Klage von RED befassen muss. Geht es nach dem Unternehmen, das vor allem für seine teuren Videokameras für große Kino- und Fernsehproduktionen bekannt ist, verletzt Nikon mit der Dateikomprimierungstechnologie N-RAW in der Z9, das per Firmwareupdate nachgeliefert wurde, ein Patent, das ursprünglich von RED eingereicht wurde. Jetzt hat sich Nikon zu den Vorwürfen geäußert.

In einem umfangreichen Dokument streitet Nikon alle Anschuldigungen ab. Nikon räumt zwar ein, dass es von den zahlreichen Klagen wusste, die RED in der Vergangenheit wegen ähnlicher Verstöße eingereicht hat. Nikon argumentiert aber, dass die von RED vorgebrachten Ansprüche „ungültig“ seien, da sie „die Bedingungen für die Patentierbarkeit nicht erfüllen“.

RED soll Kamera vor Patentantrag verkauft haben

Unter anderem das US-Patent 8,174,560 beschreibt laut dem Dokument eine Videokamera, die so konfiguriert werden könne, dass sie Videodaten verlustfrei komprimiere. Dafür würden blaue und rote Bilddaten in einer Weise transformiert, die die Komprimierbarkeit der Daten verbessere. Der Nutzer könne schließlich die roten und blauen Daten rekonstruieren, um die ursprünglichen Rohdaten zu nutzen.

Laut Nikon hätte das Patent von RED niemals von der zuständigen Behörde durchgewunken werden dürfen. RED habe laut den Japanern ein Produkt mit entsprechender Technologie bereits 2006 zum Verkauf angeboten, unter anderem bei der National Association of Broadcasters (NAB), und dies nicht dem Patentamt mitgeteilt. Wäre es darüber informiert worden, hätten sie das Patent angeblich nicht akzeptiert.

Nikon sagt, dass kein Schaden entstanden wäre

Nikon führt weiter aus, dass RED keinen Anspruch auf Unterlassungsanspruch hat, da sie nicht nachweisen könnten, dass es irgendeinen (nicht wiedergutzumachenden) Schaden für eine der angeblichen Patentverletzungen erlitten hätten. Dementsprechend bittet Nikon das Gericht, alle Klagen abzuweisen und dem Unternehmen die Prozesskosten zuzusprechen, die es bisher getragen hat, um auf die Klage von RED zu reagieren. Nächster Schritt ist wohl eine Zusammenkunft mit einem Richter am 10. November 2022 – dann wissen wir mehr.

via: PetaPixel | Beitragsbild (Montage): Nikon/Steven Erixon

Jonathan Kemper

Hat Technikjournalismus studiert, bloggt seit einer gefühlten Ewigkeit vor allem über die neusten Entwicklungen der Mobil-Branche und fotografiert lieber mit kompakten Kameras.