Fujifilm Kameras

Sammelklage gegen Fujifilm und die X-Pro3

Nutzer der Fujifilm X-Pro3 beschweren sich über defekte Displays. In den USA gibt es nun eine Sammelklage gegen den Hersteller.

Fujifilm X-Pro3 mit außergewöhnlichem Konzept

Die Fujifilm X-Pro3 ist ohne Frage eine außergewöhnliche Kamera. Das Konzept des versteckten Hauptdisplays und des kleinen analogen Displayfensterns, das lediglich Informationen zum eingestellten Filmsimulationsmodus und anderen wichtigen Parametern anzeigt, ist mutig – und sicherlich nichts für die breite Masse. Trotzdem hat die Fujifilm X-Pro3 nach der Präsentation im Herbst 2019 ihre Abnehmer gefunden und zumindest bei uns in der Community konnte ich auch schon die ein oder andere Stimme vernehmen, die sich eine X-Pro4 mit der Technik der X-H2 bzw. X-T5 wünschen würde. Abzusehen ist die Präsentation der X-Pro4 im Moment allerdings nicht, es gab noch keinerlei Gerüchte oder Hinweise zur Kamera.

Probleme mit defekten Displays

Bis zu einer möglichen Präsentation der X-Pro4 sieht sich Fujifilm in den USA erstmal mit einer großen Sammelklage konfrontiert. Grund für die Klage sind defekte Displays der Fujifilm X-Pro3, über die sich zahlreiche Nutzer beschweren. Verantwortlich für die defekten Displays ist wohl ein einzelnes Kabel, das für die Ansteuerung der Anzeigeflächen verantwortlich ist. Berichten von Nutzern zufolge sei dieses als Folie ausgeführte Kabel nach einiger Zeit gebrochen, wodurch dann die Funktionsfähigkeit der Displays beeinträchtigt werden könne.

Eine kostenlose Reparatur für das gebrochene Kabel scheint Fujifilm bisher nicht anzubieten, stattdessen fallen für die Reparatur wohl Kosten in Höhe von 300 bis 400 US-Dollar an. Das empfinden zahlreiche der betroffenen Nutzer nicht als fair, vor allem da Fujifilm damit wirbt, dass die X-Pro3 „langlebig und in der Lage ist, zuverlässig zu funktionieren und über Jahre hinweg in einwandfreiem Zustand zu bleiben“.

Dass es Probleme mit dem Display bzw. den Displays der X-Pro3 gibt, ist schon seit längerer Zeit bekannt. The Phoblographer berichtete darüber bereits im Jahr 2021, zudem finden sich zahlreiche Einträge in Foren (zum Beispiel hier und hier). Fujifilm hat sich zu dem Problem und der Sammelklage bisher nicht geäußert.

Gibt es von euch jemanden, der von dem Display-Problem der X-Pro3 betroffen ist?

Quelle: PetaPixel | via: Heise

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Mirko

Sammelklage USA, wenn ich das schon höre….hauptsächlich sind davon ausländische Unternehmen betroffen 😉 Mein damaliger iMac, glaube es war Early 2011, war 3x zur Reparatur wegen defekten Netzteil…. persönlich kenne ich keinen einzigen Pro3 Nutzer mit defekten Display (soll nicht heißen das es diesen Defekt nicht gibt)

J.Friedrich

Vorab ich kenne den Vorgang nicht
die Kamera nicht und es ist mir auch fast egal ;-), aber Mirko: da machst du es Dir aber in diesem Fall vielleicht etwas sehr einfach.

Ich glaube nicht, dass jemandf“fälschlicherweise oder überzogen“ wegen so eines $ 300,– Defektes eine „Sammelklage“ anstrengt, wenn diejenigen nicht stinksauer wären, weil nach !!1 oder 2 Jahren!! das Display Schäden hat und derjenige auch noch „kulanterweise“ auf dem Schaden sitzen bleibt, weil die Company keinen Bock hat. Hier im Forum wäre die „Hölle“ los, wenn bei Canon&Co „reihenweise“ die Displays „abfallen“ würden. Ich kann mir dies nur aus einem Grund vorstellen, warum ein Hersteller wenig kulant ist bei „bestimmten“ Problemen: man hat festgestellt, dass dieser Mangel bei allen Kameras „über kurz oder lang“ als Ermüdungsbruch auftritt (sofern eben das Display häufiger ein/aus geklappt wird und nicht selten oder nie). Stimmt: Kunde ist schuld, was klappert der auch an diesem Klapperatismus herum – einfach Finger weglassen und gut ist es oder wie?

Finde ich aus QS- und Marketingsicht jedenfalls nicht wirklich zielführend … siehe unsere Diskussion, bzw. originärer Auslöser „den Bericht“ hier im Forum.

Mirko

sehe ich etwas anders, Fuji ist nicht der erste Konzern wo in den USA eine Sammelklage wegen „Peanuts“ eingereicht wurde. Die Qualität in so manchen Produkten hat nachgelassen ( zum Glück ist mein Ford nur ein Firmenwagen) billig regiert die Welt (was die Herstellung betrifft)

Thomas Müller

J., Du solltest bei Deiner Analyse zu Sammelklagen in den USA berücksichtigen, dass die Anwälte dort an der erstrittenen Schadensersatzsumme fast immer anteilsmässig partizipieren. Es ist in den USA auch deshalb ein Geschäftsmodell, geeignete Fälle für Sammelklagen zu suchen und solche dann anzustrengen.

J.Friedrich

Thomas, dass ist mir schon klar. Mir geht es auch nur darum, € 2.000,– für einen Body, 2 Jahre später ist die Kamera nicht mehr verwendbar, also was das mit „die Qualität hat nachgelassen, billig regiert die Welt“ zu tun haben soll erschließt sich mir nicht. Wenn Du oder Mirko oder ich betroffen wären von solch einem Mangel, würden wir sicher nicht „Achselzucken“ als emotionale Reaktion aufbieten. Für mich ist eine solche „Marke“ als Besitzer danach tot. Es geht nicht um die „?Peanuts?“ 400,– – es geht um die Reaktion der Company wenn (für mich als Kamerabesitzer/Käufer) klar ist, es ist ein Fabrikationsfehler und die Kamera faktisch unbrauchbar wird … darum ging es mir. „Ist ein Firmenwagen“ was solls, ist ein Ford, da ist nach 2 Jahren immer das Getriebe kaputt – da würde mich aber mal „die Reaktion“ des Justiziars des Arbeitgebers von Mirko (ausgerechnet ein Verwender langlebiger Raritäten ;-)) interessieren.

Liebe Grüße und einen „mängelfreien“ Foto-Sonntag wünsche ich Euch. Auf das der immer mängelbehaftete 🔋 Akku nicht wieder ausgerechnet schlapp macht, wenn das Bild des Jahrhunderts vor euch entsteht und somit „ungeknipst“ vergeht! 😉

Mirko

…wie gesagt schrieb ich von den immer gleichen Mängel an meinen damaligen iMac, das Netzteil war halt nicht von erster Güte und eine Sammelklage gegen Apple ist mir auch nicht bekannt. Ich kenne auch keinen PERSÖNLICH (mich eingeschlossen) der Probleme mit den Display hat. Wäre schön zu wissen wie viele Pro3 Kameras in den USA verkauft wurden und wieviele Käufer sich der Sammelklage angeschlossen haben um sich ein konkretes Bild machen zu können wie „häufig“ der Schaden auftritt. Bzgl. Ford, wo schrieb ich das alle zwei Jahre das Getriebe kaputt geht….
Warum bietet Canon eigentlich einen Reparaturservice an ….geht doch nie was kaputt 😉

J.Friedrich

🤔 Mirko, Mirko … Das !Beispiel! mit dem Getriebe habe ich selbst gewählt, weil „die Karre“ dann nicht mehr fährt und die Kosten für eine Totalerneuerung bei vielleicht 15-20% des Neupreises – analog dem 300-400/2000 Verhältnis lägen – es war ein selbst gewähltes, übertragenes Beispiel, deshalb steht auch nur der „Firmenwagen“ in Anführung. Liebe Leute aber auch … 🙂 … Und mit dem Canonreparaturservice triffst du ins Schwarze – hab ich bis heute auch nicht verstanden warum die sowas überhaupt haben 🤣

Rolf Carl

Naja, ein schlapper Akku ist ja nicht so tragisch, manchmal explodieren die Dinger auch.

J.Friedrich

👍 … Da machst Du natürlich einen Punkt – hätte „mängelbehaftete Akku“ schreiben sollen, da klar war, der „Mangel besteht darin, dass diese immer dann Leistung verlieren, wenn man es bräuchte“, was wiederum als Witz gemeint war … Der ganze Absatz enthielt deshalb ja den Zwinker-Joker 😉

N1USER

Da lob‘ ich mir Nikon: Die haben z. B. auch Jahre nach Ablauf der Garantie defekte 2/3-Zoll-Sensoren, die unter anderem in der Coolpix 5000 verbaut waren, kostenlos ausgetauscht. Das ist Kundenservice, wie es sich gehört und nur ein Beispiel von vielen.

ccc

Das ist das andere Extrem und bei einer (in der Relation günstigen) Coolpix Camera ein ausgesprochen teurer Prozess. Selbst wenn ich hiermit vielleicht(!) Kundenbindung generieren kann, ist die Frage ob das wirtschaftlich ist.
Völlig grenzwertig aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

Alfred Proksch

Es sind nicht der Garantie Fall oder die Kulanz sondern der Umgang mit den Kunden ausschlaggebend. Defekte Geräte lassen sich nicht vermeiden.

Was bei einer rechtlich korrekten gerichtlichen Auseinandersetzung abläuft bereitet beiden Seiten Ärger. Der dadurch entstehende Image Verlust kostet die Hersteller viel mehr als dem verärgerten Einzelkunden schnell und unbürokratisch zu helfen.

Wer beim Anruf einer Service Nummer in einem externen Cal Center landet kann ein Lied von Kompetenzlosigkeit singen. Aus diesem Grund rufe ich VOR dem Kauf eines teuren Gerätes die angegebene 0800 Nummer an. Meistens disqualifizieren sich die Anbieter damit selbst.

Leider haben die „Rotstift Menschen“ in den Konzernen nur die Kosten im Blick, alles andere interessiert nicht. Das durch falsche Sparsamkeit Umsatz und Image Verluste gemacht werden kommt erst später ans Tageslicht.

Einziges Gegenmittel ist der Kamera Kauf bei meinem Grossisten dem ich ein defektes Teil auf die Theke stelle. Dieser hat eine Direktnummer und innerhalb weniger Minuten bekomme ich die voraussichtliche Reparaturzeit mitgeteilt – so mag ich das.

Frank

Schon recht, denn der Händler ist auch im Garantie- Kulanzfall immer der erste Ansprechpartner. Da kommt dann der Druck durch den Händler auf den Hersteller, und das ist immer wirkungsvoller.

Role

Hatte das Problem diesen Frühling. Erst fiehl das kleine, dann das grosse Display aus.Fuji hat die Reparatur übernommem. Kamera hat Jahrgang 2019.

Martin Berding

Alle Klapp-Schwenkdisplays haben als Versorgung einen Bandleiter mit mehreren Adern. Beim Schwenken oder Klappen wird dieser Bandleiter bewegt. Eine elektrische Verbindung, die bewegt wird, ist ein Verschleißteil. Einzige Möglichkeit, einen Defekt möglichst dauerhaft zu verhindern, das Display so wenig oder gar nicht zu bewegen. Das gilt für alle Kameramarken, das Prinzip ist ja auch überall gleich. Das trifft auch für den IBIS zu, denn auch da wird der Sensor, wenn auch nur leicht, bewegt. Inklusive der elektrischen Verbindung. Inwieweit in den USA eine solche Sammelklage Erfolg hat bleibt abzuwarten, in Europa hat sowas kaum Erfolgsaussicht. Technik versagt eben irgendwann mal.

Moses

Für Deutschland ist das ganze in der oben dargestellten Weise unerheblich, da das Gewährleistungsrecht unproblematisch sofort greift und der Verkäufer bzw Herrsteller zum (kostenlosen) Ersatz bzw. Reparatur verpflichtet ist, da kein mangelfreier Gegenstand verkquft wurde.
Bei einem Fehler innerhalb des ersten Jahres nach Erwerb greift zudem die Vermutung des 477 Abs. 1 BGB…

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