Die Ähnlichkeit zwischen Original und Kopie ist wirklich verblüffend. Jetzt bekam die Urheberin vor Gericht glücklicherweise recht.
Ölgemälde gewann sogar Förderpreis
Ein bemerkenswertes Urteil hat das Berufungsgericht in Luxemburg gefällt: Der Maler Jeff Dieschburg wurde des Plagiats schuldig gesprochen, weil er für sein Ölgemälde „Turandot“ unerlaubt eine Fotografie der in den USA lebenden Künstlerin Jingna Zhang als Vorlage verwendet hatte. Dieschburg hatte weder um Erlaubnis gebeten noch die Quelle angegeben.
Das Gericht kassierte damit die Entscheidung der Vorinstanz, die Zhangs Klage von 2022 zunächst abgewiesen hatte. Nun stellten die Richter klar: Die Nutzung eines anderen Mediums ist irrelevant, ebenso die Tatsache, dass das Foto online verfügbar war. Entscheidend sei, dass Dieschburg für die Verwendung des Bildes die Zustimmung der Fotografin gebraucht hätte.
Die Konsequenzen für den Maler sind drastisch: Er darf „Turandot“ nicht mehr öffentlich zeigen, andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen. Dabei hatte Dieschburg mit dem Gemälde auf einer Kunstbiennale noch einen Preis in Höhe von 1.500 Euro gewonnen und wollte es für 6.500 Euro verkaufen.
„Ich wurde schikaniert“
Für Zhang ist das Urteil hingegen ein hart erkämpfter Erfolg. Auf X berichtete sie von einem jahrelangen Martyrium: „Ich wurde schikaniert, weil ich eine Frau bin, wegen meiner Herkunft, weil ich Fotografin bin.“ Sogar Morddrohungen habe sie erhalten, ihre Adresse sei öffentlich gemacht worden. Doch Zhang gab nicht auf – auch stellvertretend für andere: „Das ist für die junge Jingna, die sich nicht wehren konnte, und für alle anderen, die sich genauso gefühlt haben.“
Das Urteil sieht Zhang als wichtiges Signal in einer Zeit, in der die Rechte von Kreativen zunehmend unter Druck geraten. Sie sei dankbar, dass Luxemburg den Wert des Urheberrechts auch für einzelne Künstler anerkenne. Ohne diesen Schutz, so Zhang, hätte sie niemals diesen Weg einschlagen können.
„Es ist schwer, die richtigen Worte zu finden, nachdem ich zwei Jahre lang unterdrückt habe, was ich sagen oder mitteilen kann“, schreibt Zhang. „Und ich bin immer noch dabei, die Tatsache zu verarbeiten, dass ich jetzt endlich mein Leben zurückhaben kann.“
Der Fall zeigt: Auch im Internet- und KI-Zeitalter bleiben Urheber nicht schutzlos. Gerichte sind durchaus bereit, die Rechte von Künstlern zu verteidigen, auch wenn es manchmal länger dauert. Ein mehr oder weniger ermutigendes Zeichen für alle Kreativen.
via: Tageblatt.lu | Beitragsbild: Tingey Injury Law Firm
Ich glaube, wenn der Maler ein wenig Abwandlung hinein gebracht hätte, hätte er womöglich gewonnen. Die beiden Bilder sind unverkennbar zu ähnlich. Der Maler hat sich wenig Mühe gegeben, eine eigene Schöpfungshöhe sichtbar zu machen. Wenn ich er gewesen wäre, hätte ich auf jeden Fall die Fotografin angefragt. Es kann ja auch ein Kunstprojekt sein, so ein Foto als Ölgemälde umzusetzen. Dass so eine ungefragte Fastkopie Ärger geben wird, war abzusehen. Aber es ist mal wieder ein sehr schönes Beispiel dafür, wie schwierig es ist, das Urheberrecht anzuwenden. Natürlich ist es auch ein eigenes Kunstwerk, so ein Foto als Ölgemälde umzusetzen. Hier wird in der Rechtsprechung eindeutig auf das Plagiat abgezielt und nicht auf eine künstlerische Leistung. Diese ist wahrscheinlich höher als im umgekehrten Fall, wenn man ein Gemälde abfotografiert.
Urheberrecht anzuwenden ist tatsächlich furchtbar einfach: hört auf zu klauen und denkt Euch selbst was aus. Wer nicht genug Phantasie hat eigene Werke zu schaffen, sollte von der Kunst die Finger weglassen. Ideen kopieren ist keine Kunst.
Ist leider heute so. Es war aber nicht immer so. Gerade in der Blüte der Kunstgeschichte lebte vieles vom kopieren und „verbessern“. Es ist ja auch ein Stück eine Ehre von einem großen Künstler kopiert zu werden. Aber das würde jetzt noch ein weiteres Fass aufmachen, die Zeiten sind eh vorbei.
Das sind genau solche Dinge, die mich zweifeln lassen, hier Fotos hoch zu laden.
Profitieren tut die Anwaltszunft und die Justiz, also das Schmarotzertum schlechthin.
Das Ölgemälde ist keine Kopie. Die Gesichtszüge sind anders, die Frau hat Ohrgehänge, die Haare sind anders. Die Fotografie ist eine Vorlage ja.
Warum die Gerichtsentscheidung ein krasses Fehlurteil ist und es NICHT um das Urheberrecht geht:
Man kann alle möglichen Motive mit der von der Fotografin praktizierten Billigfotografie erstellen, damit das Internet zuscheißen, und wenn jemand ein Werk erstellt, dass dem sehr nahe kommt, behaupten, es sei ein Plagiat.
Ich selbst fotografiere Architektur. Da gibt es oft nur eine sinnvolle Position der Kamera um das Motiv einzufangen. Folglich gibt es davon viele sich sehr stark ähnelnde und sogar identische Fotos. Das ist faktisch unvermeidbar.
Nach der Logik des Gerichts könnte dann irgendeiner, der einen entsprechenden Anwalt hat, alle Leute, die ein ähnliches Bild ins Netz gestellt haben, verklagen.
Ich muss an dieser Stelle nun nicht weiter ausführen, was von dieser Fotografin zu halten ist.
„„Ich wurde schikaniert, weil ich eine Frau bin, wegen meiner Herkunft, weil ich Fotografin bin.“ Sogar Morddrohungen habe sie erhalten, ihre Adresse sei öffentlich gemacht worden.“
Das sind Worte, wie sie in Deutschland von einem einschlägig bekannten Personenkreis nur allzu vertraut sind. Vielleicht sollte man da mal tiefer graben.
Die Sache gibt es auch umgekehrt, berühmte Bilder werden von Fotografen nachgestellt, der Vorteil, die Künstler sind meist über 100Jahre tot, keiner verklagt einem, im Gegenteil, man bewundert wie gut es gelungen ist. Wie und warum einmal pro und einmal gegen den Maler entschieden wurde zeigt, dass es selbst unter den „Rechtsgelehrten“ keine eindeutige Meinung gibt. Ich denke, hätte er dazu geschrieben, „nach einem Foto von …“ wäre das positiv für ihn ausgegangen. Apropos Architektur, Vorsicht, bei der Vermarktung berühmter Gebäude, wie zum Beispiel dem Eifelturm.
Joe wie recht du hast!
Auf der einen Seite platzt mir der Kragen wenn Selfies im Hintergrund noch andere Personen zeigen die NICHT ja gesagt haben und sie trotzdem ungefragt „geteilt“ werden, auf der anderen Seite steht die Freiheit Bilder zu machen.
Für den privaten, persönlichen Zweck geht das in Ordnung, wer die Bilder nachträglich in die sozialen Medien stellt sollte genauer hinsehen weil rein theoretisch ist man „fällig“ falls jemand anderer die Bilder für gewerbliche Zwecke nutzt!
Ich mache kein Geld mit meinen Bildern. Aber man weiß ja nie, wenn man was ins Internet stellt, was berühmt ist, ob da irgendjemand die Hand aufhält. Und selbst wenn nicht, dann gefällt vielleicht einem Hotel in der Nachbarschaft dein Foto und wirbt damit für eine Lage in schöner Umgebung – natürlich ohne Dich zu fragen. Die lassen es dann darauf ankommen, ob der Urheber einen seriösen Anwalt findet.
Der Künstler hat eindeutig ein Foto kopiert. Es ist mir schleierhaft wie man darauf kommt das, das Urteil ein krasses Fehlurteil ist.
Jeff Dieschburg hat sich nicht mal die mühe gemacht irgend etwas zu Interpretieren. Ohrgehänge hinzu zu fügen, die Gesichtszüge leicht abzuändern und die Haare leicht zu ändern reicht halt schlicht nicht. Die beiden Bilder sehen sich zum verwechseln Ähnlich. Er hat sich ein Foto aus dem Internet gesucht und es schlicht kopiert. Ja das Gemälde ist ein Plagiat.
Dein Vergleich mit der Architektur hinkt gewaltig! Bei deiner Fotografie gehst Du durch die Strassen und fotografierst etwas das schlicht da steht. Jingna Zhang inszeniert ihre Fotos, da war vorher nix. Die Schöpfungshöhe ist das Zauberwort in diesem Urteil.
Wie man Jingna Zhang vorwerfen kann Billigfotografie zu praktizieren und damit das internet zu zuschießen, ist mir schleierhaft. Ihre Fotografie mag Dir nicht gefallen, aber deswegen muss man die Arbeit der Fotografin nicht herabsetzen und Ihr vorwerfen es auf Prozesse abzusehen.
Du machst es Dir ziemlich einfach! So simpel ist die Sache nicht, sonst hätte es keine unterschiedlichen Urteile gegeben. Ja und wie ist die Schöpfungshöhe, wenn ein berühmtes (gemaltes) Bild als Fotografie hergestellt wird? Du musst die Sache immer von mehreren Seiten betrachten. Der einzige Fehler der hier – meiner Meinung nach – gemacht wurde, ist der fehlende Hinweis „angelehnt an…“ oder „nach….“ Im Übrigen ist mehr Können notwendig ein Bild zu malen als zu fotografieren! Das noch zur Schöpfungshöhe!
Moin moin Joe, Ich hab es mir nicht einfach gemacht. Das Urteil der ersten Instanz wurde kontrovers diskutiert und die Kritik an dem Urteil war laut. In der ersten Instanz sprach der Richter der Fotografin die Schöpfungshöhe ab und urteilte zu Gunsten des Künstlers. So etwas kommt häufiger vor als man denkt, ich erinnere an den Fotografen mit seinen Fototapeten vor ein paar Wochen. Es kommt leider häufiger vor das Fotografien als Vorlagen für ein Gemälde benutzt werden als umgekehrt. Was es natürlich nicht besser macht. ich zitiere mal die Rechtsprechung ab wann das gut gehen kann: Es könnte sich aber auch um eine Bearbeitung handeln. Für eine Bearbeitung sollte das neue Werk eine derartige Schöpfungshöhe, dass es selbstständigen Schutz als eigenes neues Werk für sich in Anspruch nehmen kann. Der Urheber muss sich erkennbar mit dem Werk auseinandergesetzt haben und seinem Werk einen sehr eigenständigen Stempel aufgedrückt haben. Dabei gilt: Je höher die Eigentümlichkeit des ursprünglichen Werkes, umso höher die Anforderungen an die Bearbeitung. Das ist in diesem Fall einfach nicht gegeben. Auch angelehnt an… reicht nicht da sich beide Bilder einfach zu ähnlich sehen. So sehe ich das. Hätte der Künstler eine Fotografie eines Fotografens genommen der vor… Weiterlesen »
Das hast du sehr gut beschrieben, kann ich sehr gut nachvollziehen, dennoch, etwas abmalen ist für mich durchaus eine Leistung die eigenständig ist. Es wurde ja nicht abfotogrfiert und wahrscheinlich ist auch der Maßstab ein anderer und deshalb sehe ich das nicht so eindeutig wie du.
Wer Urheberrechtswidrig kopierten KünstlerInnen unterstellt, sie hätten weniger „Können“ als billige Komposten, die nicht einmal genug Phantasie für eigene Werke haben, hat offenbar beide Kunstformen, wie auch das Wesen von Kunst an sich intellektuell nicht im Ansatz durchdrungen.
Ich denke auch, dass der Vergleich mit der Architektur etwas hinkt. Die ist zumeist im öffentlichen Raum zugänglich. Natürlich gibt es auch hier ein Urheberrecht und man kann leider nicht alles fotografieren, was einem vor die Linse kommt. Aber vor allem bei alten Gebäuden ist das meist kein Problem. Hier in diesem Fall geht es auch um eine ganz konkrete Person, die die Fotografin abgelichtet hat und diese Person hat diesbezüglich einen Deal mit der Fotografin. Nicht aber mit dem Maler/Kopisten. Das Urheberrecht kommt noch dazu, aber ich glaube nicht, dass es allein ausschlaggebend war. Der Maler hätte dem Ärger aus dem Weg gehen können, wenn er die Fotografin und die dargestellte Person kontaktiert hätte und einen Vertrag geschlossen bzw. eine Absprache getroffen hätte. Das Ganze ist eigentlich so dämlich, dass ich dem Maler beinahe Absicht unterstellen würde. Vielleicht wollte er das provozieren, um auf die Schwierigkeiten im Urheberrecht hinzuweisen. Es gibt ja nun auch eine kontroverse Diskussion und die konträren Argumente klingen auch plausibel von beiden Seiten. Möglich, dass das über die Instanzen noch weiter hin und her geht. Vielleicht noch eine kleine Denksportaufgabe für alle, da der Maler die Fotografie gespiegelt dargestellt hat und sie mit einem Ohranhänger… Weiterlesen »
Ein gemaltes Bild ist kein Foto ! Mir fehlt nur die Quellenangabe! Für mich ist das wie ein Zitat. Ich muss auch nicht zum Buchautor rennen, wenn ich Teile seines Buches wörtlich zitiere, ich muss nur angeben woher es stammt. Nur aus diesem Grund ist – mMn – die Sache nicht in Ordnung. Und natürlich kann die Fotografin das Bild auch spiegelverkehrt als Fotografie darstellen , da sie ja die Urheberin des Fotos ist.
Ja, aber nicht mehr die Urheberin des Kunstwerks, wenn der Maler gewinnen würde. Dann hätte er das Urheberrecht auf seine „schöpferische Leistung“, das Bild spiegelverkehrt gemalt zu haben. Rein theoretisch….
Sehe ich nicht so, aber es ist müssig darüber zu streiten bzw. zu diskutieren, weil es einerseits immer auf den spezifischen Fall ankommt und andererseits wir Null Einfluss auf die tatsächliche Rechtsprechung haben. Ich hätte ihn übrigens auch verurteilt, aber nicht weil er das Bild abgemalt hat, sondern weil er die Schöpferin der Vorlage nicht genannt hat.
„Sehe ich nicht so, aber es ist müssig darüber zu streiten bzw. zu diskutieren, weil es einerseits immer auf den spezifischen Fall ankommt und andererseits wir Null Einfluss auf die tatsächliche Rechtsprechung haben.“
Vor Gericht und auf hoher See…
So ist es wohl. Aber das spricht eben auch dafür, dass das alles gar nicht so klar regelbar ist mit dem Urheberrecht.
…Aber das spricht eben auch dafür, dass das alles gar nicht so klar regelbar ist mit dem Urheberrecht…Genau, sonst bräuchte es ja auch keine Rechtsanwälte, wenn alles so klar wäre. Und selbst wir beide – wir sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen – sind uns in der Sache nicht ganz einig.
Einer der durch die Straßen schleicht und Kunst (Architektur) anderer abfotografiert nennt ein Personenfoto (für das es mindestens zwei KünstlerInnen und entsprechende Schöpfungshöhe benötigt) „Billigfotografie“. Das sind die Tage, an denen ich als Fotograf froh bin, dass mich das Urheberrecht schützt.
Das Urheberrecht wird doch schon lange missbraucht.
Die Architekten sind für Ihre Leistungen ausgezahlt.
Ich sehe bei dem Foto keine Schöpfungshöhe.
Es ist auch keine Kunst im Sinne der Notwendigkeit von Können.
Allerdings ist es IHR Bild.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass ich dieses Motiv schon mal als Gemälde aus Zeiten, als es noch keine Fotografie gab, gesehen habe.
Mal sehen – Da kommt bestimmt noch was hinterher.
Hier ist ein Gemälde, dass demjenigen dieser Fotografin entspricht:
https://www.hna.de/welt/beruehmtes-bild-kaiserin-sisi-restauriert-zr-2268395.html
Dieselben Strukturen. Sogar derselbe Hintergrund.
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, nehmen es diejenigen, die (angebliche) Urheberrechtsverletzung verfolgen, mitunter selbst nicht so genau mit dem Urheberrecht.
Ich hoffe, dass diese Fotografin richtig Aufmerksamkeit bekommt.
Sie hat ja drum gebettelt.
Kaiserin Sissi ist nicht die einzige Frau, die in dieser ikonischen Pose gemalt wurde – sie ist eher ein klassisches Motiv. Wer dabei zuerst war, ist letztlich zweitrangig. Kunst bleibt Kunst, aber ein Plagiat bleibt ein Plagiat. Ein Plagiat ist schwach, feige und verdient immer Konsequenzen. Der Maler, der hier nur kopiert hat, war schlichtweg einfallslos. Punkt. Der Rest ist nur Gerede.
Ich habe nichts dagegen, wenn etwas als Inspiration dient oder kopiert wird – aber bitte, mit eigenem kreativen Ausdruck und eigenem künstlerischen Talent.