Die Ähnlichkeit zwischen Original und Kopie ist wirklich verblüffend. Jetzt bekam die Urheberin vor Gericht glücklicherweise recht.
Ölgemälde gewann sogar Förderpreis
Ein bemerkenswertes Urteil hat das Berufungsgericht in Luxemburg gefällt: Der Maler Jeff Dieschburg wurde des Plagiats schuldig gesprochen, weil er für sein Ölgemälde „Turandot“ unerlaubt eine Fotografie der in den USA lebenden Künstlerin Jingna Zhang als Vorlage verwendet hatte. Dieschburg hatte weder um Erlaubnis gebeten noch die Quelle angegeben.
Das Gericht kassierte damit die Entscheidung der Vorinstanz, die Zhangs Klage von 2022 zunächst abgewiesen hatte. Nun stellten die Richter klar: Die Nutzung eines anderen Mediums ist irrelevant, ebenso die Tatsache, dass das Foto online verfügbar war. Entscheidend sei, dass Dieschburg für die Verwendung des Bildes die Zustimmung der Fotografin gebraucht hätte.
Die Konsequenzen für den Maler sind drastisch: Er darf „Turandot“ nicht mehr öffentlich zeigen, andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen. Dabei hatte Dieschburg mit dem Gemälde auf einer Kunstbiennale noch einen Preis in Höhe von 1.500 Euro gewonnen und wollte es für 6.500 Euro verkaufen.
„Ich wurde schikaniert“
Für Zhang ist das Urteil hingegen ein hart erkämpfter Erfolg. Auf X berichtete sie von einem jahrelangen Martyrium: „Ich wurde schikaniert, weil ich eine Frau bin, wegen meiner Herkunft, weil ich Fotografin bin.“ Sogar Morddrohungen habe sie erhalten, ihre Adresse sei öffentlich gemacht worden. Doch Zhang gab nicht auf – auch stellvertretend für andere: „Das ist für die junge Jingna, die sich nicht wehren konnte, und für alle anderen, die sich genauso gefühlt haben.“
Das Urteil sieht Zhang als wichtiges Signal in einer Zeit, in der die Rechte von Kreativen zunehmend unter Druck geraten. Sie sei dankbar, dass Luxemburg den Wert des Urheberrechts auch für einzelne Künstler anerkenne. Ohne diesen Schutz, so Zhang, hätte sie niemals diesen Weg einschlagen können.
„Es ist schwer, die richtigen Worte zu finden, nachdem ich zwei Jahre lang unterdrückt habe, was ich sagen oder mitteilen kann“, schreibt Zhang. „Und ich bin immer noch dabei, die Tatsache zu verarbeiten, dass ich jetzt endlich mein Leben zurückhaben kann.“
Der Fall zeigt: Auch im Internet- und KI-Zeitalter bleiben Urheber nicht schutzlos. Gerichte sind durchaus bereit, die Rechte von Künstlern zu verteidigen, auch wenn es manchmal länger dauert. Ein mehr oder weniger ermutigendes Zeichen für alle Kreativen.
via: Tageblatt.lu | Beitragsbild: Tingey Injury Law Firm