Marktgeschehen

Fotos von Michelangelos David können jetzt ziemlich teuer werden

Ein Foto eines der berühmtesten Kunstwerke der Welt kann eine Stockplattform viel Geld kosten. Die behält sich vor, die Kosten an die Fotografen weiterzugeben.

Getty muss Bilder entfernen oder 50.000 Euro zahlen – pro Tag

Laut einem Gerichtsbeschluss muss die italienische Website von Getty Images umgehend alle Inhalte entfernen, die Michelangelos David zeigen. Andernfalls droht eine Strafe von 50.000 Euro pro Tag. Der Beschluss umfasst sowohl das Original als auch alle Nachbildungen der Statue weltweit.

Getty Images will den Gerichtsbeschluss erst noch prüfen. In der Nachricht an Fotografen heißt es laut Photo Archive News:

Getty Images Italia S.r.l. sieht sich als Beklagter einer Klage vor dem Gericht von Florenz gegenüber, in der es um den Inhalt der Darstellung von Michelangelos David geht. Die Klage wurde vom italienischen Kulturministerium gegen Getty Images Italia S.r.l. eingereicht. Nach der anfänglichen Ablehnung des vorläufigen Antrags des Klägers hat das Gericht von Florenz in der Wiederaufnahmephase dem vorläufigen Antrag auf die vorübergehende Entfernung der Inhalte, die den David von Michelangelo darstellen, von den entsprechenden lokalen Websites stattgegeben. Getty Images (US) Inc. wurde über die vorläufige Entscheidung des Gerichts von Florenz in der Reklamationsphase informiert und hat den Inhalt, der den David von Michelangelo abbildet, vorübergehend von seinen lokalen italienischen Websites entfernt. Getty Images ist von der Rechtmäßigkeit seines Vorgehens überzeugt und wird seine Rechte weiterhin verteidigen.

Getty Images in einer Nachricht an Fotografen (maschinell übersetzt)

In der Mitteilung an die Bildautoren behält sich Getty Images zudem das Recht vor, die Strafzahlungen im Zweifelsfall an die Fotografen weiterzugeben. Damit erhöht sich der Druck auf die Urheber, keine entsprechenden Aufnahmen mehr zur Verfügung zu stellen. Darauf weist Getty auch in seinem Wiki hin.

Sind auch andere Plattformen betroffen?

Ob auch andere Bildagenturen von dem Beschluss betroffen sind, bleibt abzuwarten. Einerseits handelt es sich um ein Kulturgut von unschätzbarem Wert, andererseits beanspruchen Bildagenturen das Recht, Abbildungen zu vertreiben. Was meint ihr, wie und ob dieser Konflikt gelöst werden kann?

via: DIYPhotography | Beitragsbild: Mateus Campos Felipe

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Thomas Müller

Leider kann man weder im Artikel noch in sonst einer von mir gefundenen Quelle im Internet nachlesen, auf welcher Rechtsgrundlage das Gericht über den Antrag auf einstweilige Verfügung entschieden hat. Eigentlich kommt nur das Urheberrecht in Frage oder existiert in Italien ein Gesetz zur Nutzung von Abbildungen von historischen Kunstwerken? Eigentlich endet das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Ich vermute, das Gericht stützt sich auf ein Photografierverbot im Museum, zumindest ein Verbot der Veröffentlichung solcher Fotos, dann wären aber Nachbildungen ausserhalb des Museums nicht betroffen? Wieso hat das Gericht entschieden, dass Getty Italy die Fotos “vorübergehend” entfernen muß? Oder ist das ein Fehler in der Übersetzung und gemeint ist “vorläufig”, es handelt sich ja um eine einstweilige Verfügung und kein “definitives” Urteil in der Hauptsache? Fragen über Fragen …..

Achja, Photografix ist ja auch in Italian “empfangbar”, wie sieht es eigentlich mit der Abbildung des Davids auf dieser Seite aus? Befürchtet Photografix nicht auch in den Fokus zu geraten 😉?

Alfred Proksch

Wer zum Beispiel das „Glockenspiel“ am Münchener Rathaus für werbliche Zweck also zum Geld verdienen nutzt muss bezahlen.

Eine der weltweit größten Bildagenturen verdient Geld mit den Bildern also sollte sie tunlichst die Rechte Dritter beachten. Wer privat ein Kunstwerk fotografiert (sofern nicht ausdrücklich verboten) kann sich selbstverständlich ein Poster davon an die Wand hängen. Verschenken des selben kann unter Umständen schon rechtlich „knifflig“ werden.

Ausreden wie „Kulturgut oder öffentlicher Raum“ sind ein zweischneidiges Schwert. Wer unbeabsichtigt beim Selfie im Biergarten oder an der Isar eine fremde erkennbare Person mit auf dem Bild hat kann höllisch Ärger bekommen.

Das Problem ist die weltweit divergente Rechtsprechung in solchen Fällen.

Peter

Da wäre etwas mehr Hintergrund zu Grund usw sehr interessant und hilfreich. 👍

joe

Also nach dem einem Affen, der auf den Auslöser einer Kamera gedrückt und quasi ein Selfie gemacht hat, die Bildrechte zugesprochen wurden, wundert mich gar nichts mehr. Kulturgüter sind ja auch Eigentum eines Landes, in wie weit jetzt deren Rechte reichen ist ja umstritten. Immerhin gibt die Deutsche Regierung diese zurück, nur dumm, wenn man wie Frau Roth Kunstgegenstände aus Benin an Nigeria “zurück” gibt. Aber auch das wundert mich nicht.

Cat

Wir werden mit Nichts – außer der Fähigkeit zu leben – geboren
und werden mit Nichts sterben.
Der Besitz dazwischen ist genau genommen absurd.
Und alles, was ich mir aneigne, gehört mir nur so lange, wie ich es verteidigen kann.
Das Künstler ihre Kunst verteidigen und das auch noch Jahrhunderte nach dem Tod des Künstlers verwendet wird um sich zu bereichern – ohne Worte.
Jeder behauptet heute besitzend zu sein, selbst der Hundehalter, der kleine Tierpark und viele mehr, verhängen Foto- oder Veröffentlichungsgebote – es ist pervers.
Die andere Seite ist, wenn jemand tatsächlich größeren Gewinn daraus schlägt den vermeintlichen Besitz anderer abzulichten und zu verkaufen – dann muß er teilen.
Teilen ist der Punkt, den alle, die zu viel haben verlernt haben und ignorieren!

Alfred Proksch

Cat Danke –

Beim letzten Punkt – teilen vor Ort das mache ich sehr gerne – wenn es geht dann anonym – der Bedarf z.B. der örtlichen „Tafeln“ wird immer größer – erschreckend dabei ist wie viele ältere Menschen davon betroffen sind.

Da stimmt schon sehr lange etwas mit unserem System nicht. Und richtig ist – EIGENTUM verpflichtet!

Alfred Proksch

Nachsatz: Letzten November haben wir als Verein örtliche Stromrechnungen bezahlt – damit allein Erziehende nicht im Dunkeln sitzen müssen – bei so etwas platzt mir regelmäßig der Kragen – hören wir dann warum der Strom (wirklich – Hintergründe) so teuer geworden ist dann könnten wir unseren regierenden „Ideologen“ jeden Morgen auf gut bayrisch eine „Vorsorgewatschn“ verabreichen.

Genug gemeckert – schließlich geht es um frei zugängliche Kunst und darum was zukünftig damit passiert.

Andreas R.

Na wenn das die Binzer Bucht Leute lesen…
Wenn auch Nachbildungen betroffen sind dann gehen ja nicht mal KI generierte Davids.

Sabrina

Die Bildagentur will mit der künstlerischen Leistung eines anderen Geld machen.

Interessant ist hier etwas anderes:
Während solche Agenturen es juristisch verfolgen, wenn jemand ihre Bilder ohne Erlaubnis nutzt,
macht diese Agentur nun genau dasselbe und nutzt ohne Erlaubnis ein Kunstwerk um mit Bildern davon Kasse zu machen.
Sie verletzen also selbst das Urheberrecht.

Thomas Müller

Welches Urheberrecht? Der David ist um das Jahr 1500 von Michelangelo geschaffen worden. Italien gewährt ein Urheberrecht auf Kunstwerke bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Michelangelo starb im Jahr 1564. Folglich kann der David nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein, jedenfalls nicht das Original. Bei exakten Kopien des Davids dürfte die Schöpfungshöhe fehlen. Ausserdem spricht für im freien aufgestellte David-Kopien die Panoramafreiheit gegen einen Schutz vor Fotografien.

Sabrina

Das würde bedeuten, dass das italienische Ministerium mit dieser Klage gegen die eigenen Gesetze verstößt.

Könnte da noch was sein, was wir aus dem obigen Artikel nicht erfahren?

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