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Nikon vs. Viltrox: Chinesisches Patentamt erklärt Nikon-Patent für nichtig

Ein Nikon-Patent ist in China vollständig für nichtig erklärt worden – auf Antrag eines Unternehmens aus dem Viltrox-Umfeld. Für Viltrox ist das ein Teilerfolg.

Seit einigen Tagen kursiert im Netz ein Dokument des chinesischen Patentamts CNIPA. Es ist auf den 17. Juli 2026 datiert und eindeutig formuliert: Das Patent mit der Nummer 202010127062.4 – Inhaber ist die Nikon Corporation – wird vom Patentamt vollständig für nichtig erklärt.

Der Antrag zur Prüfung dieses Patents wurde von Shenzhen Jueying Technology Co., Ltd. gestellt, einem Unternehmen aus dem Umfeld der Marke Viltrox. Nikon kann binnen drei Monaten nach Zustellung Klage beim Pekinger Gericht für geistiges Eigentum erheben.

Aufgetaucht ist das Dokument, soweit sich das nachvollziehen lässt, zuerst in einem Video auf der chinesischen Plattform Bilibili, das am 25. Juli veröffentlicht wurde. Nikonrumors hat das Dokument am 28. Juli ebenfalls aufgegriffen:

Was das Dokument nicht ist

Ich bin kein Jurist, kenne mich nur eingeschränkt mit Patentrecht aus und bin der chinesischen Sprache nicht mächtig. Auch kann ich nicht überprüfen, ob das oben eingebundene Dokument echt ist. Ich bemühe mich für euch dennoch um eine leicht verständliche Einordnung.

So wie ich das sehe, müssen wir hier zwischen zwei unterschiedlichen Verfahren unterscheiden.

Das oben gezeigte Dokument ist eine Entscheidung einer Patentbehörde in einem Nichtigkeitsverfahren. Es ist kein Urteil in dem Prozess, den Nikon seit Monaten vor dem Shanghai Intellectual Property Court gegen Viltrox führt. In diesem Prozess ist nach wie vor nichts entschieden – jedenfalls nichts, was öffentlich wäre.

Dieser Prozess ist anscheinend auch keine klassische Patentverletzungsklage, auch wenn er häufig so bezeichnet wird. Nach einer Reportage der chinesischen Wirtschaftszeitung IT时报, die im März bei der Verhandlung vor Ort war, klagt Nikon auf “Nutzungsentgelte für den vorläufigen Schutzzeitraum eines Erfindungspatents”. Nach meinem Verständnis bedeutet das: Nikon fordert Geld für einen Zeitraum, in dem das Patent zwar angemeldet und offengelegt, aber noch nicht erteilt war. In dieser Phase gibt es juristisch gar keine Verletzung – wohl aber einen möglichen Anspruch auf Kompensation, falls das Patent später erteilt wird.

Ob das jetzt gekippte Patent zu denen gehört, die Nikon in Shanghai geltend macht, ist bislang nicht belegt.

Wie es jetzt weitergeht

Für Nikon läuft im Fall der Nichtigerklärung nun die bereits erwähnte Dreimonatsfrist. Reicht das Unternehmen keine Klage ein, wird die Nichtigerklärung endgültig – und ein endgültig für nichtig erklärtes Patent gilt nach chinesischem Recht als von Anfang an nicht existent.

Das könnte dann unter Umständen maßgeblich Einfluss auf Nikons Klage vor dem Shanghai Intellectual Property Court nehmen. Denn nach der Rechtsprechung des Obersten Volksgerichtshofs kann ein Gericht eine Klage, die auf für nichtig erklärte Ansprüche gestützt ist, abweisen.

Professor Bob Newman hat für Amateur Photographer im Februar 13 Nikon-Patente rund um den Z-Mount durchgesehen und dabei einen Punkt betont, der in der Berichterstattung oft untergeht: Ein einzelnes “Z-Mount-Patent” gibt es nicht. Der Anschluss ist durch eine ganze Familie von Schutzrechten abgedeckt, die meisten davon betreffen die elektronische Kommunikation zwischen Kamera und Objektiv. Fällt eines davon, ist der Z-Mount nicht plötzlich Freiwild.

Der Streit ist also noch nicht entschieden. Die Nichtigerklärung des chinesischen Patentamts kann dennoch als Teilerfolg für Viltrox (und weitere Dritthersteller) gewertet werden.

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Ein einzelnes “Z-Mount-Patent” gibt es nicht. Der Anschluss ist durch eine ganze Familie von Schutzrechten abgedeckt, die meisten davon betreffen die elektronische Kommunikation zwischen Kamera und Objektiv. Fällt eines davon, ist der Z-Mount nicht plötzlich Freiwild.”

Kurze Erläuterung dazu: Nikons Patentstrategie ist bei Technologie-Konzernen generell üblich. Der Zweck der sogenannten Patentwolken ist es, Schlüsseltechnologien umfassend in verschiedenen Regionen und Varianten gegenüber Mitbewerbern zu abschirmen, den Markt zu dominieren und Konkurrenten durch rechtliche Unsicherheiten abzuschrecken. Denn ein unübersichtliches Geflecht von Schutzrechten erschwert Mitbewerbern die Entwicklung einer ähnlichen technologischen Lösung. Letztlich handelt es sich bei Patentwolken um eine strategische Anhäufung von zahlreichen, teils zusammenhängenden Patenten rund um eine Kerninnovation. Mit Patentwolken baut man sich zudem ein Portfolio und damit eine gute Verhandlungsposition für Kreuzlizenzen auf. Bei Kreuzlizenzen räumen sich Verhandlungspartner gegenseitig Nutzungsrechte (Lizenzen) an bestimmten Patenten ein. So können die Verhandlungspartner bestimmte von Wettbewerbern gehaltene Patente für eigene, vertraglich definierte Produktentwicklungen (weiter) nutzen und daraus Wettbewerbsvorteile erzielen.

Thomas Nordsee

Respekt für die, die dieses Netz von unterschiedlichen Gesetzen in unterschiedlichen Ländern verstehen… mir bleibt diese Welt verschlossen.

Radioreinhard

Bauen die jetzt doch wieder Kameras mit einem richtigen Anschluss, nämlich M42?

Daniel_S

5x dabei. Bitte nicht wieder wählen.
Leg doch endlich mal eine andere Schallplatte, äh Single, auf.

Thomas Müller

Was hier passiert, kann nicht nur in China sondern in vielen anderen Industrieländern in gleicher oder ähnlicher Weise ablaufen. Nikon hat eines oder mehrere der Viltrox- Unternehmen auf Kompensation wegen Nutzung eines Patents in einem Zeitraum vor dessen Erteilung verklagt. Beispielsweise auch das europäische Patentsystem sieht eine solche Möglichkeit vor. Diese Klage hier ist vor einem für Patentrecht zuständigen chinesischen ordentlichen (Zivil-)Gericht eingereicht worden. Viltrox wehrt sich dagegen zunächst mit einem Einspruch gegen die Erteilung und/oder einem Nichtigkeitsantrag. Um was es sich hier genau handelt, geht aus den Infos nicht hervor, spielt aber letztendlich auch keine Rolle. In der ersten Instanz des Einspruchs/Nichtigkeitsverfahren ist das Viltrox-Patent nun offenbar als zu unrecht erteilt eingeschätzt und deshalb widerrufen worden. Nikon kann gegen diesen Widerruf in der nächsten Instanz vorgehen. Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ruht vermutlich in dieser Zeit, denn dessen Ausgang ist ja massgeblich davon abhängig, ob das Patent in Kraft bleibt oder nicht. Ein nicht existierendes Patent kann niemand vor dessen Erteilung verletzen, nach der Erteilung erst recht nicht, wenn die Erteilung rückgängig gemacht wird. Es ist meine Erfahrung seit Jahren mit chinesischen Fällen in China, dass hier auch Protektionismus eine Rolle spielt. Früher noch viel stärker als aktuell,… Weiterlesen »

Rolf Carl

Hallo Thomas, sehr interessanter Kommentar! Ich hatte mir fast noch gedacht, dass das Urteil an Gerichten ausserhalb Chinas anders ausfallen würde. Protektionismus würde sehr gut zu China passen.

Berthold Biehler

Die KI ( Gemini) hat mir die folgende Antwort, die mit einer Kenntnis als Nichtjurist übereinstimmt, geliefert:
‘Die rechtlichen Folgen einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) umfassen die Sicherung des Zeitrangs (Priorität), einen vorläufigen gesetzlichen Schutz nach der Offenlegung sowie die Berechtigung zur rechtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach der späteren Erteilung.”
Wir kennen Details des zugrunde liegenden Rechtssteites nicht. Aber wie von Thomas und Rolf bemerkt, könnte ein Rechtsstreit über denselben Sachverhalt in einem anderen Staatsgebiet ein sehr unterschiedliches Urteil zur Folge haben.

Rene Stämpfli

Protektionismus passt auch sehr gut zu uns Schweizer ;=)

WRDS

Shenzhen Jueying Technology Co., Ltd.” Ist der Hersteller der Viltrox Objektive und nicht nur “aus dem Umfeld”. Steht auf jedem Viltrox Karton.

Alfred Proksch

Wie wir mittlerweile wissen möchte Nikon zukünftig im Halbeitergeschäft sein Geld verdienen denn sie investieren dort etwa 1,95 Milliarden Euro. Deswegen erwarte ich im nächsten Schritt das die „Fotoabteilung“ ausgegliedert wird um die Risiken für das 40% Kamerageschäft zu minimieren. Inwieweit Patentrechte das Betriebsergebnis verbessern können entzieht sich meiner Kentnis.

Peter Braczko

Typisch Proksch, keine Ahnung, aber mitplappern

Mirko

…schreibt ausgerechnet der Braczko 😂

chris xx

Wenn die die Photosparte ausgliedern, ist das einzige profitable Geschäftsfeld weg bei Nikon, ne das machen die nicht.

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