DJI Drohnen

DJI Mini 3 Pro: Fotos geben Eindruck der Bildqualität bei Nacht

Die DJI Mini 3 Pro könnte eine der spannendsten Drohnen dieses Jahr werden – kompakt, aber trotzdem kompetent. Jetzt sind Beispielfotos aufgetaucht.

Größter Sensor einer DJI-Mini-Drohne

Bei der Mini-Serie bleibt DJI stets unter der bekannten Grenze von 250 Gramm, bringt in der dritten Generation aber immer mehr und immer größere Technik unter. Besonders die Sensorfläche ist bei der DJI Mini 3 Pro deutlich gegenüber des Vorgängers gewachsen, statt 1/2,3 Zoll soll sie 1/1,3 Zoll in der Diagonale messen. Deshalb erwarten wir vor allem unter schlechten Lichtbedingungen bessere Ergebnisse und nun durchgesickerte Beispielbilder aus China sollen das unterschreiben. Neben der Sensorfläche ist auch die maximale Blendenöffnung gewachsen, statt f/2.4 können Bilder mit bis zu f/1.7 aufgenommen werden.

Drohne flog über nächtliche Megacity

Die Fotos wurden von Jasper Ellens aka 27Leaks auf Twitter verbreitet und zeigen Szenen aus dem nächtlichen Wuhan. Nicht nur bei den erleuchteten Straßen und den konturreich illuminierten Hochhäusern beeindrucken die Aufnahmen. Auch die winzigen Lichtpunkte, bei denen es sich um weit entfernte Fenster handelt, kommen noch gut herüber.

Zudem ist es ein perfektes Testgelände für den Weißabgleich. Ellens Meinung nach kämen die Bilder sogar an das Niveau der Mavic 3 heran. Die wenigsten würden etwa bei einem YouTube-Video den Unterschied sehen können, wobei natürlich vor allem die Künste des Piloten, die Bearbeitung und die Kompression eine Rolle spielten. Ellens verrät übrigens auch, dass der Betrieb der DJI Mini 3 Pro bemerkenswert leise sein soll, was einer unauffälligen Drohne besonders zugutekommt.

Weitere Promobilder der DJI Mini 3 Pro

Neben der Fotos hat Ellens noch mehr Promomaterial der DJI Mini 3 Pro zu bieten, die einerseits die Drohne selbst, andererseits das Fly-More-Paket zeigen sollen. Dieses enthält traditionell einiges an nützlichem Zubehör wie weiteren Akkus oder Ersatzpropellern.

Ellens zufolge soll es mit 189 Euro zu Buche schlagen, bei der DJI Mini 2 wurde noch ein Aufpreis von 140 Euro fällig. Das könnte bedeuten, dass auch einzelne Akkus für die DJI Mini 3 Pro teurer werden. Schon über die vergangenen Wochen sind einige Infos über die verschiedenen Pakete aufgetaucht.

Wie ihr schon herauslesen könnt, bin ich bis jetzt von der Leistung der DJI Mini 3 Pro recht angetan, wenngleich man natürlich nicht vergessen darf, dass diese auch mit einem ordentlich angestiegenen Preis einhergeht.

Was denkt ihr über die ersten Ergebnisse der neuen Sub-249-Gramm-Drohne?

via: Notebookcheck | Beitragsbild: Josué Soto

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M. Sachse

Die Infos sind vielversprechend. Man darf auf die offizielle Vorstellung der DJI MIni 3 gespannt sein. Hoffentlich verzögert sich die Verfügbarkeit nicht wie beim DJI MIc um Monate (konkret 8 Monate bslang!).

Cheryll

In der Presse stand vor wenigen Tagen, dass die GPS Daten vom Standort des Piloten/ der Standort der DJI Drohne unverschlüsselt übertragen werden (Software namens DJI Aeroscope). Diese Daten können auch von anderen aufgegriffen und ausgelesen werden.
Bei den Kommentaren waren einzelne verwundert, weil die so eine DJI Drohne haben und das gar nicht wissen.
Jemand in den Kommentaren meinte, es sei sogar bis zu 50 km entfernt möglich diese Daten zu erlangen.

Johan

DJI macht immer kleine Verbesserung um große Preissprünge zu rechtfertigen. Die Videoqualitätsunterschiede zwischen den einzelne Drohnen sieht man immer erst im direkten Vergleich und auch da sind sie nicht riesig. Das einzige was ich bei meiner Mini 2 vermisse. Sind die Folgemodi. Habe aktuell ein A3 Bildband in Auftrag bei dem auch ein Mini 2 Foto mit dabei ist…bin mal sehr gespannt wie es sich neben den Bildern der richtigen Kamera schlägt

Ingo

Was die Bildqualität bei Nach betrifft, ist es schon etwas komplizierter. Die Sensorfläche ist größer geworden, klar. Aber auch die Anzahl der Pixel darauf ist deutlich auf 48 (von 12) Megapixel angestiegen. Interessant ist die Größe der einzelnen Pixel, ob die auch größer geworden sind. Wenn es allerdings ein Pixelbinning gibt, vergrößert das natürlich die rechnerische Fläche der einzelnen Pixel auf dem Sensor. Dann ist die Auflösung Nachts entsprechend geringer. Echten Einfluß hat allerdings die Blende auf die Nachttauglichkeit der Kamera, und die ist ja deutlich größer geworden. Das ist schonmal sehr gut.
Ich frage mich, ob wirklich soviele Drohnennutzer das Nachtflugverbot ignorieren?

Markus

Welches Nachtflugverbot? Wo soll das stehen?

Ingo

Soweit ich das jedenfalls gelesen habe, sind das drei Bundesländer.
Kannst ja mal hier lesen.
https://versichertedrohne.de/faq/20/darf-ich-meine-drohne-nachts-oder-im-dunkeln-fliegen
Allerdings weiß ich nichts über die Aktualität dieses Artikels. Da die Drohne ja mit der entsprechenden Beleuchtung sowieso über 250 Gramm wiegt, ist das für mich nicht interessant.
Schön wäre zu wissen, ob eine Mini 3 auch schon eine entsprechende Beleuchtung eingebaut hat.

Rüdiger

48MP sind sicher 12MP mit „Tetrapixel“-Technologie, also Pixel-Binning bei schwachem Licht. Erfahrungsgemäß bringt das kaum Nachteile gegenüber einem nativen 12MP Sensor, so dass es nur auf Sensorfläche und Blende ankommt.

Gibt es ein Nachtflugverbot für Drohnen? Ich denke, die müssen nur richtig beleuchtet sein.

ccc

Es kommt immer 1. auf die nationalen Gesetze und 2. auf die lokalen Verordnungen an!

Ingo

Ja, stimmt genau. Pixel-Binning funktioniert mit 48 Megapixeln sicher hervorragend. Die restliche Bildverbesserung liegt sicher an einer verbesserten Software aber insbesondere auch am lichtstärkeren Objektiv. Und tagsüber hat man dann 48 Megapixel in einer bei DJI vermutlich hervorragenden Qualität, wenn man die Größe des Sensors berücksichtigt. Auch die Mini 2 macht ja schon wirklich gute Bilder.

Cheryll

,,Mit der neuen EU-Verordnung dürfen Drohnen auch nachts fliegen, allerdings müssen sie mit Licht gekennzeichnet sein, ab dem 1. Juli 2022 ist dann ein grünes Blinklicht Pflicht.,, https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/drohne-fliegen-regeln-100.html

Ingo
Cheryll

Dort steht in etwa das gleiche ,,Zulässig wäre es nur dann, wenn eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist, mit der Ihr Multicopter sicher gesteuert werden kann.,, Also mit ausreichender Beleuchtung kann laut EU-Recht ein Flug stattfinden. Und ab Juli soll dann so ein Blinklicht daran gemacht werden.

Interessant finde ich den Absatz,,Ausnahmen gibt es in den 3 Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Nachtflüge mit der eigenen Drohne sind hier generell verboten, außer Sie haben für Ihren Nachflug eine spezielle Einzelaufstiegserlaubnis bekommen.,,

Die Frage: wenn EU Recht es für zulässig erklärt eine beleuchtete Drohne aufsteigen zu lassen. Kann ein Bundesland welches sich innerhalb der EU befindet, abweichende Regelungen machen welche rechtssicher sind?

Ingo

Ganz genau darum geht es mir. Ich wohne in einem der Bundesländer. Wird dadurch nicht auch der Gleichheitsgrundsatz verletzt? Oder ist es zumutbar, daß ein Münchner seine Heimatstadt bei Nacht fotografieren darf und das auch monetisieren darf, ich aber nicht meine Heimatstadt bei Nacht aufnahmen kann?
Und die zweite Frage ist, wenn durch das Mehrgewicht der Leuten die Drohne ihre Klasse ändert? Gerade bei einer Mini Pro 3 dürfte das so sein, wenn die Lichter nicht eingebaut sind. Zum einen verändert das die Versicherung, zum anderen braucht man aber auch einen anderen Führerschein.

Cheryll

In einem Urteil vom letzten Jahr hat der europäische Gerichtshof nochmals bestätigt das EU Recht vor Landesrecht gilt.
Besser dieses spezifische Thema beurteilen kann ein Jurist/in. Wenn eine Rechtschutzversicherung existiert mit telefonische Rechtsberatung empfehle ich dort anzurufen.
Wenn man jetzt die Drohne noch mit zusätzlichen Lichtern ausstattet, gehe ich davon aus dass der Versicherungsschutz damit eingeschränkt werden könnte. DJI sollte sich dieser Sache annehmen und die Drohnen so ausliefern, dass man diese auch in Deutschland Nachts betreiben darf. Oder Material zur Verfügung stellen, wo man die Lichter selbst nachträglich dran machen kann. Hier geht’s nicht nur um den Versicherungsschutz sondern auch um die Garantie.

Ingo

Das stimmt, DJI sollte das Licht möglichst schon einbauen. Die Garantie könnte durch das höhere Gewicht problematisch werden, obwohl es ja ein Anbau und kein Umbau ist.
EU-Recht geht vor Landesrecht, wenn das gesetzlich nicht anders vorgesehen ist. Es gibt auch Gesetzte, die die Länder selber gestalten können.

Thomas Rösch

Bei Ware aus China stimmt meist nicht alles was auf dem Etikett steht. Wer kann garantieren, das obige Fotos der Mini III nicht nachbearbeitet wurden? Hinzu kommt das die Vorgängerversion Mini II nicht bei Dunkelheit fliegen kann und dies wollte man auch aus Sicherheitsgründen beibehalten. Ein weiteres Manko, bei Dunkelheit ist in Europa der Drohnenflug verboten. Und zu guter Letzt, die Bestimmungen werden ab 2023 so streng, das ein legaler Drohnenflug kaum noch möglich ist. Drohnen sollen dann bereits bei Sichtung in der Luft identifizierbar sein. Also nix mit heimlicher Fliegerei. Und wenn man legal,fliegt, dann müssen so viele Vorraussetzungen erfüllt werden, das man auch gleich einen richtigen Pilotenschein machen kann. Und die Bestimmungen werden in Zukunft sicherlich noch strenger werden. Kein Staat will Drohnen in der Luft sehen.

ccc

Ein weiteres Manko, bei Dunkelheit ist in Europa der Drohnenflug verboten.

Inwiefern ist das ein Manko, insbesondere eines der Mini 3?

Cheryll

,,Mit der neuen EU-Verordnung dürfen Drohnen auch nachts fliegen, allerdings müssen sie mit Licht gekennzeichnet sein, ab dem 1. Juli 2022 ist dann ein grünes Blinklicht Pflicht.,, https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/drohne-fliegen-regeln-100.html

Alfred Proksch

Wie schon einmal beschrieben hatten wir an unserem Seeuferstreifen Drohnen Überflüge und wenige Tage später mehrere Einbruchsversuche wovon einer „erfolgreich“ war. Seltsamer Zufall oder?

Wenn diese Dinger jetzt auch noch Nachts fliegen und damit unbemerkter filmen dann wird sich unsere gemeinsam angeschaffte automatisierte elektronische „Abwehr“ mit Sicherheit auszahlen! Ist schon unglaublich das solches Drohnen Zeug käuflich ohne weiteres zu erwerben ist. Was nützen bei uns strenge Regeln wenn sie nicht durchsetzbar sind weil jeder seine Drohnen Bestellung außerhalb tätigen kann.

Meiner Meinung nach sind Drohnen Spionage Geräte die dem Waffengesetz unterliegen müssten. Nur wer berechtige Gründe vorweisen kann und keine Einträge hat darf nach Anmeldung fliegen!

Sehe ich dann diverse geile Surf Videos von meinem Enkel mit einer Drohne aufgenommen dann fände ich es schade wenn er das nicht mehr machen dürfte. Es gibt halt immer zwei Seiten!

Elias

Ach ja, für deinen Enkel ist Drohnenfliegen erlaubt aber für alle anderen nicht. 😀

Marcello

Eine Kamera mit einer grossen Tüte ist schon seit geraumer Zeit ein Spionagegerät, so what?

Alfred Proksch

Es ist der extrem leicht gemachte Missbrauch der mich stört nicht die geile Drohnen Technik. Lange Tüten habe ich noch nicht fliegen sehen, was hast Du gegen Paparazzi? Was soll denn Mutti machen wenn es keine Fotos in der Klatschpresse gibt?

Bist du schon mal durch Dein eigenes Smartphone abgehört worden? Mein Cousin hat das durch eine Detektei bei seiner wesentlich jüngeren „Partnerin“ machen lassen (zum Glück). Nicht wegen „Fremdgehen“ sondern weil er (seine IT Abteilung) festgestellt hat das jemand unbefugt auf die Firmen internen Entwicklungsdaten zugreifen wollte. Das extrem hübsche Weib war wie sich heraus stellte auf ihn angesetzt worden. Hätten die staatlichen Behörden sich um so einen Fall erfolgreich kümmern können? Nein, denn sie dürfen fast nichts und wenn doch dauert alles viel zu lange.

Würde ich deswegen alle Smartphones verbieten wollen? Nein, dafür mag ich die Dinger zu sehr.

Marcello

sind wir mal ehrlich, eine (Consumer) Drohne für Spionage einsetzen und sehr unwahrscheinlich, da gibt es besseres. Wir setzen uns ja freiwillig der Überwachung aus (Smarthome). Was meiner Meinung nach Sinn macht, sind klare Vorgaben und Gesetze. Nur so lässt sich der Wildwuchs (einigermassen) kontrollieren und regulieren.

OlyNik

Kein Drohnenpilot interessiert sich für euer fades Leben! Sie wollen einfach nur gute Fotos / Filme aus der Luft machen. Zumindest machen das alle Drohnenpiloten die ich kenne. Veröffentlichung nur von Landschaftsaufnahmen, wo Drohnenflüge grundsätzlich erlaubt sind.

Wir haben auch alle Prüfungen / Anmeldungen nach EU-Recht, den Drohnenführerschein, die Haftplicht dazu usw.

Wir dürfen, dort wo es erlaubt ist, fliegen. Punkt. Niemand überwacht euch oder will euch Böses.

Alex

Das klingt echt super, das könnte meine nächste Drohne werden. Bin gespannt wegen Zertifizierung.

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