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Nikon vs. Viltrox: Jetzt liegt die vollständige Begründung vor

Gestern haben wir über die Nichtigerklärung eines Nikon-Patents in China berichtet. Inzwischen sind weitere Details aufgetaucht, die einige noch offene Fragen beantworten.

Nach unserem Artikel von gestern zur Nichtigerklärung eines Nikon-Patents in China ist jetzt die vollständige Begründung des chinesischen Patentamts aufgetaucht. Die 24 Seiten, die bis gestern niemand vorliegen hatte, sind jetzt von Nikonrumors im Netz veröffentlicht worden.

Ich habe die Dokumente maschinell übersetzen lassen. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Das Patent, um das es geht, ist ein rein mechanisches Bajonett-Patent. Es ist unter der internationalen Klassifikation G03B 17/14 geführt – Kameras mit Wechselobjektiv-Fassungen – und beschreibt einen Verriegelungsmechanismus mit vier Elementen, mit dem ein Objektiv im Bajonett einrastet, sowie die Lage der Kontakte. Mit dem elektronischen Kommunikationsprotokoll des Z-Mounts hat es nichts zu tun.
  • Die Verbindung zum Prozess in Shanghai ist belegt. Zu den Anlagen, die Viltrox eingereicht hat, gehört ausdrücklich die Klageschrift des Zivilverfahrens zu genau diesem Patent. Gestern war das noch offen – jetzt steht fest: Es ist eines der Patente, um die Nikon vor Gericht streitet.
  • Der Nichtigkeitsantrag lief von Anfang an parallel. Eingereicht wurde er am 16. Dezember 2025, also noch bevor der Rechtsstreit öffentlich bekannt wurde. Die mündliche Verhandlung fand am 15. Mai 2026 statt.
  • Drei ältere Patentschriften brachten das Patent zu Fall. Ein Patent wird nur erteilt, wenn die Erfindung über das hinausgeht, was zum Anmeldezeitpunkt bereits veröffentlicht war. Viltrox legte drei solcher Veröffentlichungen vor – eine japanische von 2000, eine chinesische von 2014 und eine US-amerikanische von 2016. In ihnen fanden sich die Merkmale von Nikons Z-Bajonett bereits einzeln beschrieben: der Drehschutz über unterschiedlich breite Elemente, ihre Verteilung sowie ihr Versatz gegenüber den Kontakten. Die Begründung für die Nichtigerklärung lautete deshalb: mangelnde erfinderische Tätigkeit.
  • Zwei weitere Einwände blieben ungeprüft. Viltrox hatte darüber hinaus geltend gemacht, die Ansprüche seien unklar und die Teilanmeldung gehe über die ursprüngliche Anmeldung hinaus. Weil schon die fehlende erfinderische Tätigkeit zur vollständigen Nichtigkeit reichte, hat das Gremium diese Gründe – und weitere Beweismittelkombinationen – ausdrücklich nicht mehr bewertet. Selbst wenn Nikon vor dem Pekinger Gericht für geistiges Eigentum doch noch Erfolg hätte, wären zwei Einwände gegen das Patent also noch offen.

Wie gestern gilt: Ich bin kein Jurist und der chinesischen Sprache nicht mächtig, die Übersetzung ist maschinell entstanden. Für die Details der juristischen Argumentation lege ich deshalb keine Hand ins Feuer. Das Ergebnis und die grobe Linie sollten aber verständlich sein.

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10 Kommentare
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BEN

Nach meinem Verständnis heißt das jetzt, dass jeder Objektive mit Z-Bajonett bauen darf, wenn sie keine Daten übertragen. Das machen ja viele chinesische Hersteller mit ihren rein manuellen Optiken schon lange. Offensichtlich war schon das für Nikon ein Dorn im Auge.
Zumindest in China düfte es nun dabei keine Probleme mehr geben.
Bei der Protokollübertragung wird das nicht mehr so einfach sein. Wobei ich bei dem Reverse Engeneering bei der chinesischen Rechtsprechung noch so meine Bedenken habe.
Für die westliche Welt sehe ich da aber eher die Argumente auf der Nikonseite.

Benjamin

Spannend wären einmal echte Marktdaten dazu, wie stark günstige Drittanbieter die großen Hersteller wirklich beeinflussen.
Gerade bei Nikon habe ich das Gefühl, dass Viltrox sogar zusätzliche Käufer ins System bringt: Wer sich sonst vielleicht für Sony entschieden hätte, greift vielleicht jetzt auch zu Nikon, weil es dank Viltrox bezahlbare Objektive gibt. Nikon verkauft dadurch vermutlich mehr Kameras.
Bei Brennweiten, die Nikon selbst günstig anbietet, werden viele trotzdem zur Nikon-Linse greifen. Aber manche Objektive fehlen im Nikon‑Lineup oder sind für Hobbyfotografen schlicht zu teuer. Genau dort schließen Hersteller wie Viltrox eine wichtige Lücke.

WRDS

Nikon begreift das leider nicht. Sony hat das schon lange begriffen.

Markus S.

Denke Sony ist da in einer ganz anderen Position.
Ich weiß natürlich nicht wie es genau ist, aber ich denke das man mit Objektiven deutlich mehr Marge hat als an Kameras.

Sony ist halt 10x so groß wie Nikon, denen ist das dann relativ “egal” ob sie 20-40% weniger Objektive verkaufen.

Wenn bei Nikon nun zusätzlich noch mal 10-20% bei den Objektivverkäufen wegfällt ist das hier ein deutlich größeres Stück vom Kuchen.

chris xx

Warum das eher ein Problem für Nikon ist, ist das, wenn jemand neu in die Photographie einsteigt kauft er sich 2-3 Objektive für seine neue Camera. Da Nikon weit abgeschlagen hinter Canon und Sony liegt ist es für Nikon nicht gut wenn es günstige Objektive von anderen Herstellern gibt; daduch schrumpt Umsatz und Gewinn. Nicht gut.

chris xx

Canon hat das wohl besser gemacht. Da traut sich keiner AF-Objektive raus zu bringen. Die Patente sind wohl Wasserdicht.🛁

Thomas Müller

Kannst Du mir mal die Patente von Canon und deren Inhalt nennen, auf denen Du Deine Aussage begründest?

chris xx

Ne, kann ich nicht. Aber wenn ich so die Artikel hier auf Photografix und anderen Seiten lese gibt es bei Canon weniger Klagen gegen dritt Hersteller von Objektiven mit RF-Bajonett. Es kann natürlich auch sein das es technisch schwieriger ist RF-Objektive zu bauen. Da setzen dann dritt Hersteller lieber auf das EF-Bajonett. So kann man als DSLR Fan noch Objektive für seine DSLR kaufen )(;:-).

Thomas Müller

Ich habe mich ja schon im anderen Strang dazu geäussert, insbesondere den Verdacht, dass hier vor allem chinesischer Protektionismus zugunsten chinesischer Firmen zur Entscheidung geführt hat. Sämtlicher Stand der Technik im chinesischen Nichtigkeitsverfahren ist auch aus Prüfungsverfahren in anderen Ländern bekannt, in denen für die gleiche Erfindung Patente erteilt worden sind. Es ist und bleibt schwierig für ausländische Unternehmen in China ihre Rechte an geistigem Eigentum durchzusetzen.

chris xx

Da stimm ich dir zu. Ist bei anderen Gewerken auch nicht anders.

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