DJI Drohnen Neuheiten

DJI Matrice 300 RTK: Neue Profi-Drohne offiziell vorgestellt

DJI hat die Matrice 300 RTK vorgestellt. Die neue Profi-Drohne beschleunigt auf 80 Kilometer pro Stunde und fliegt 15 Kilometer weit.

Nachdem DJI für seine neue Hobby-Drohne Mavic Air 2 viel Lob geerntet hat, plant das chinesische Unternehmen bereits den nächsten Coup. Mit der Matrice 300 RTK hat der Hersteller eine neue Profi-Drohne vorgestellt. Nach zahlreichen Leaks in den vergangenen Wochen hat DJI die Drohne heute, am 7. Mai, dann offiziell präsentiert. Hat euch das Datenblatt der Mavic Air 2 bereits zum Staunen gebracht, solltet ihr jetzt weiterlesen.

80 Kilometer pro Stunde mit einer Reichweite von 15 Kilometern

Denn die Profi-Drohne beschleunigt auf bis zu 80 Kilometer pro Stunde und erreicht Reichweiten von bis zu 15 Kilometern. Das technische Datenblatt seht ihr hier:

Komplettes Datenblatt einblenden

Fluggerät

Abmessungen

  • Entfaltet, ohne Propeller, 810 × 670 × 430 mm (L × B × H)
    Gefaltet, mit Propeller, 430 × 420 × 430 mm (L × B ×H)
Diagonaler Achsabstand:
  • 895 mm

Gewicht (mit einem einem Gimbal nach unten)

  • Ca. 3,6 kg (ohne Akku)
  • Ca. 6,3 kg (mit zwei TB60 Akkus)

Max. Zuladung

  • 2,7 kg

Max. Abfluggewicht

  • 9 kg

Betriebsfrequenzen

  • 2,4000 – 2,4835 GHz
    5,725 – 5,850 GHz

Strahlungsleistung (EIRP)

  • 2,4000 – 2,4835 GHz:
    29,5 dBm (FCC); 18,5 dBm (CE)
    18,5 dBm (SRRC); 18,5 dBm (MIC
  • 5,725 – 5,850 GHz:
    28,5 dBm (FCC); 12,5 dBm (CE)
    28,5 dBm (SRRC)

Schwebegenauigkeit
(Modus „P“ mit GPS)

  • Vertikal:
    ±0,1 m (Sichtsensoren aktiviert)
    ±0,5 m (GPS aktiviert)
    ±0,1 m (RTK aktiviert)
  • Horizontal:
    ±0,3 m (Sichtsensoren aktiviert)
    ±1,5 m (GPS aktiviert)
    ±0,1 m (RTK aktiviert)

Positioniergenauigkeit

  • Wenn RTK aktiviert und montiert ist:
    Horizontal: 1 cm + 1 ppm
    Vertikal: 1,5 cm + 1 ppm

Max. Winkelgeschwindigkeit

  • Nickwinkel: 300°/s, Gierwinkel: 100°/s

Max. Nickwinkel

  • 30° (Modus „P“, nach vorne gerichtete Sichtsensoren aktiviert: 25°)

Max. Steiggeschwindigkeit

  • 6 m/s (Modus „S“)
    5 m/s (Modus „P“)

Max. Geschwindigkeit im vertikalen Sinkflug

  • 5 m/s (Modus „S“)
    3 m/s (Modus „P“)

Max. Sinkgeschwindigkeit (Neigung)

  • 7 m/s (Modus „S“)

Max. Fluggeschwindigkeit

  • 23 m/s (Modus „S“)
    17 m/s (Modus „P“)

Max. Flughöhe

  • 5.000 m (mit 2110 Propellern, Startgewicht ≤ 7 kg) / 7.000 m (mit 2195 Propellern, Startgewicht ≤ 7 kg)

Max. Windwiderstand

  • 15 m/s

Max. Flugzeit

  • 55 min

Unterstützte Gimbals von DJI

  • Zenmuse XT2/XT S/Z30/H20/H20T

Unterstützte Gimbal-Konfigurationen

  • Einzelner abwärts gerichteter Gimbal, duale abwärts gerichtete Gimbals, einzelner aufwärts gerichteter Gimbal, aufwärts und abwärts gerichteter Gimbal, drei Gimbals

Schutzart

  • IP45

GNSS

  • GPS + GLONASS + BeiDou + Galileo

Betriebstemperatur

  • -20° C bis 50° C

Fernsteuerung

Betriebsfrequenzen

  • 2,4000 – 2,4835 GHz
  • 5,725 – 5,850 GHz

Max. Übertragungsreichweite (Ohne Hindernisse und Interferenzen)

NCC / FCC: 15 kmCE / MIC: 8 kmSRRC: 8 km

Strahlungsleistung (EIRP)

  • 2,4000 – 2,4835 GHz:
    29,5 dBm (FCC), 18,5 dBm (CE)
    18,5 dBm (SRRC), 18,5 dBm (MIC)
  • 5,725 – 5,850 GHz:
    28,5 dBm (FCC), 12,5 dBm (CE)
    20,5 dBm (SRRC)

Externer Akku

  • WB37 Intelligent Battery
    Kapazität: 4.920 mAh
    Spannung: 7,6 V
    Typ: LiPo
    Energie: 37,39 Wh
    Ladezeit (mit BS60 Intelligent Battery Ladestation): 70 Minuten (15° C bis 45° C); 130 Minuten (0° C bis 15° C)

Integrierter Akku

  • Typ: 18650 Lithium-Ionen-Akku (5.000 mAh bei 7,2 V)
    Laden: Verwenden Sie ein USB-Ladegerät mit einer Spezifikation von 12 V / 2 A
    Nennleistung: 17 W
    Ladezeit: 2 Stunden 15 Minuten (Verwenden Sie ein USB-Ladegerät mit einer Spezifikation von 12 V / 2 A)

Akkulaufzeit

  • Integrierter Akku: Ca. 2,5h
    Integrierter Akku + externer Akku: Ca. 4,5h

USB-Stromversorgung

  • 5 V / 1,5 A

Betriebstemperatur

  • -20° C bis 40° C

Sichtsystem

Hinderniserfassungsbereich

  • Nach vorne / hinten / links / rechts: 0,7 – 40 m
    Nach oben / unten: 0,6 – 30 m

Sichtfeld (FOV)

  • Nach vorne / hinten / unten: 65° (H), 50° (V)
    Nach links / rechts / oben: 75° (H), 60° (V)

Betriebsumgebung

  • Oberflächen mit deutlichen Konturen und ausreichender Beleuchtung (> 15 Lux)

Infrarotsensoren

Hinderniserfassungsbereich

  • 0,1 – 8 m

Sichtfeld (FOV)

  • 30° (± 15°)

Betriebsumgebung

  • Große, diffus reflektierende Hindernisse (Remission > 10 %)

Obere und untere Zusatzbeleuchtung

Effektive Beleuchtungsentfernung

  • 5 m

FPV-Kamera

Auflösung

  • 960p

Sichtfeld (FOV)

  • 145°

Bildrate

  • 30 fps

Intelligent Flight Battery

Bezeichnung

  • TB60

Kapazität

  • 5.935 mAh

Spannung

  • 52,8 V

Akkutyp

  • LiPo 12S

Energie

  • 274 Wh

Eigengewicht

  • Ca. 1,35 kg

Betriebstemperatur

  • -20° C bis 50° C

Lagertemperatur

  • 22° C bis 30° C

Ladetemperatur

  • -20° C bis 40° C
    (Wenn die Temperatur unter 5° C liegt, wird die Selbstwärmfunktion automatisch aktiviert. Das Laden bei niedriger Temperatur kann die Lebensdauer des Akkus verkürzen.)

Ladezeit

  • Verwenden der BS60 Intelligent Battery Station:
    Eingang mit 220 V: 60 Minuten (zwei TB60-Batterien vollständig aufladen), 30 Minuten (zwei TB60-Batterien von 20% auf 90% aufladen)
    Eingang mit 110 V: 70 Minuten (zwei TB60-Batterien vollständig aufladen), 40 Minuten (zwei TB60-Batterien von 20% auf 90% aufladen)

BS60 Intelligent Battery Ladestation

Abmessungen

  • 501 x 403 x 252 mm

Eigengewicht

  • 8,37 kg

Maximale Kapazität

  • TB60 Intelligent Flight Battery × 8
    WB37 Intelligent Battery × 4

Eingang

  • 100-120 VAC, 50-60 Hz / 220-240 VAC, 50-60 Hz

Max. Eingangsleistung

  • 1.070 W

Ausgangsleistung

  • 100-120 V: 750 W
    220-240 V: 992 W

Betriebstemperatur

  • -20° C bis 40° C
Ein Blick auf die Regeln für Drohnen in Deutschland verrät allerdings: Für den Betrieb hierzulande müssten für den Einsatz der Matrice 300 RTK womöglich einige Sondergenehmigungen eingeholt werden. Der Einsatz wird so voraussichtlich nicht nur durch recht hohe Anschaffungskosten auf Unternehmen beschränkt bleiben. Für welche Einsatzzwecke die Drohne gedacht ist, zeigt DJI in einem Video:

Einen Preis kommuniziert DJI übrigens nur über Fachhändler, über diese lässt sich die Drohne bereits vorbestellen. Ihre vollen Stärken erreicht die DJI Matrice 300 erst, wenn sie mit dem neuen Kamerasystem „Zenmuse H20“ zusammenarbeitet. Dieses erreicht mit bis zu vier Kameras einen 80-fachen Zoom und verfügt zudem über eine Wärmebildkamera sowie einen Nachtsichtmodus.

Das neue Kamerasystem ermöglicht es DJI zudem, einige Tricks in die Software zu integrieren. So lassen sich Rasterfotos realisieren, bestimmte Routinepunkte immer wieder beobachten und Autos oder sogar Personen zielgenau verfolgen. Als Einsatzszenarien schlägt DJI Rettungseinsätze, Brandbekämpfung, Inspektion von Hochspannungsleitungen und vieles mehr vor. Interessiert ihr euch für das Zenmuse H20 Kamerasystem, empfehle ich euch das oben eingebundene Video oder einen Besuch der DJI-Homepage.

Quelle: DJI

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Alfred Proksch

Drohnen werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art geflogen. Ist ja auch recht einfach geworden Flugbewegungen ohne eigene Kenntnisse durchzuführen.

Egal welche Verbote oder Kennzeichnungspflichten verordnet sind es gibt immer wieder eine Möglichkeit diese zu missachten und technische Gegenmaßnahmen zu umgehen.

Weil ich mich für diese Art der Fotografie interessiert habe führte mich das unter anderem zu den Wettbewerbsvideo und den Veranstaltungen der Drohnen Freaks. Dort flogen 8 Stück von den Minidingern vollautomatisch im Geschwader oder spulten vorher programmierte Flugfiguren ohne Zutun des Piloten ab. Das würde ich noch als Geschicklichkeitsübungen definieren oder als Sport.

Wenn ich mir vorstelle das mich jeder X beliebige Sicherheitsdienst oder eine dubiose Detektei mit 80 Stundenkilometer verfolgen kann oder aus 5000m Höhe mit den Nachtsicht Optionen einer DJI Matrice 300 RTK zielgenau und für mich unhörbar orten kann, dann finde ich das nicht in Ordnung.

Auch wenn sie nicht mit einer Waffe bestückt verkauft wird, Bastler die damit „spielen“ möchten wird es immer geben.

abc

Messer werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Autos werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Computer werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Hämmer werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Geschlechtsorgane werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Waffen werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Rasierklingen werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Malstifte werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.
Kettensägen werden im günstigsten Missbrauchsfall von perversen Idioten, in einem Horrorszenario von Extremisten jeglicher Art genutzt.

Nach deiner Logik müsste man nahezu alles verbieten bzw. beschränken, oder?
Wie wärs mal mit Eigenverantwortung, Bildung und Vernunft statt einem Überwachungsstaat mit faschistischen Tendenzen?

Philipp

♥ lichen Dank, du sprichst mir aus der Seele!!! ?
Genau so ist es.

Alfred Proksch

@abc wer schon einmal wegen Namensgleichheit so wie in meinem Fall Ermittlungen erdulden musste kann ein Lied von den „Nebenwirkungen“ singen und das obwohl nichts an der Sache dran war. Es reicht schon behördliche Willkür! Welche „Geisteskinder“ bei den Sicherheitsdiensten tätig sind die dann über eine DJI Matrice 300 RTK Drohne verfügen, gleiches gilt für unseriöse Detekteien, mag ich mir nicht ausmalen. Der Satz “ Für den Betrieb hierzulande müsste für den Einsatz der Matrice 300 RTK womöglich einige Sondergenehmigungen eingeholt werden.“ zeigt mir schon das der Hersteller genau über die Problemzonen informiert ist und sich wie Pilatus die Hände in Unschuld waschen möchte. Die Justiz ist bisher nicht einmal in der Lage ernsthaft gegen digitales Mobbing zu ermitteln oder gegen das Darknet-Tor-Netzwerk vorzugehen wo sich die weniger gesetzestreue Klientel vergnügt. Was haben Fluggeräte die für Überwachungszwecke gebaut werden mit Eigenverantwortung, Bildung und Vernunft zu tun? Ich sehe in den Dingern eine Bedrohung für unsere demokratische Freiheit weil sie der totalen Überwachung Vorschub leisten! Egal ob von Links oder Rechts mit „Streichholz Argumenten“ gearbeitet wird oder ob Verschwörungstheoretiker ihr Unwesen treiben, dumm sind diejenigen die darauf mit Gewalt reagieren. Ich bin glücklich das ich in einem freien Land unter geordneten… Weiterlesen »

Ralf

Danke ABC!

Mirko

Alfred,
„ Ich bin glücklich das ich in einem freien Land unter geordneten Verhältnissen leben darf!“
Also „Maske auf beim Eierkauf„ oder nimmst Du an den Demonstrationen gegen diese staatliche Willkür dran Teil ? So verurteilst Du das Eine und akzeptierst das Andere ?

Thomas Müller

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich und diese völlig sinnfreie Replik schon gar nicht. Eine Drohne mit einer daran angebrachten Kamera über einem Wohngebiet und insbesondere über bebauten Privatgrundstücken wird in dieser Art EINZIG dazu eingesetzt und sind dazu vorgesehen zu fotografieren und zu filmen. Ihr Einsatzzweck ist also in diesem Zusammenhang vor allem in einer rechtswidrigen Weise möglich und genau deshalb hat der Gesetzgeber die Beschränkungen auch immer weiter gesteigert.

Das steht ganz im Gegensatz zu den Beispielsversuchen von abc. Weder frei verkäufliche Messer noch PKWs sind in erster Linie zur rechtswidrigen Verwendung vorgesehen und werden auch nur höchst ausnahmsweise dazu eingesetzt. Oder wieviele Messermorde in Deutschland geschehen pro Jahr und wieviele Messer sind bundesweit im Umlauf? Im Jahr 2017 soll es ca 2700 Messerattacken (einschliesslich der weit überwiegenden nicht-tötlichen) gegeben haben, wobei vermutlich mehrere hundert Millionen legale Messer im Umlauf sein dürften. Ergo: Diese Vergleichsversuche sind unsinnig.

Mirko

Servus Thomas,
ich wohne in einen Gebiet von München umgegeben größten Teils von Ein / Zweifamilienhäusern und bis heute flog noch nicht eine Drohne über unser Privatgrundstück ! Fahrzeuge von Google fuhren hier schon mehrmals rum …..also was möchtest Du sagen, das eine ist ok das andere nicht ? Weiß natürlich nicht wie die Lage in der Schweiz ist aber vermutlich wird DIESE Drohne für Hobbyisten vom Preis her ziemlich uninteressant sein

Alfred Proksch

Servus Mirko,

Pandemien hat zu allen Zeiten gegeben. Die Pest hat Millionen Menschen getötet. Schuldzuweisungen sind den Vieren echt egal. Genau genommen könnten wir ohne Bakterien und Vieren nicht überleben. Wir benötigen sie in vielen Fällen sogar dringend.

Es ist leicht Menschen über ihre Bedürfnisse, Interessen und Ängste für die eigenen Ziele zu missbrauchen. Ob für etwas oder dagegen spielt dabei keine Rolle.

Staatliche und politische Interessen sind zwei Paar Stiefel. Der Staat als Gesamtheit hat keine Interesse an Umständen die ihn gefährden könnten, Randpolitik käme genau das gerade recht. Wie ökonomisch empfindlich einzelne Regionen sind hat die globale Wirtschaft aufgedeckt.

In dieser Gemengelage versuche ich für mich einen gangbaren Weg zu finden, mich so gut es geht aus unsinnigen Konflikten heraus zu halten denn die bringen keine Lösung.

Weil ich ein unverbesserlicher Optimist bin glaube ich daran das die intelligente Minderheit diese Probleme lösen wird damit ich weiterhin fotografieren und so leben kann wie ich es möchte.

Fleischwolf

@Alfred „Sondergenehmigung“ war wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Bei einer Drohne dieser Größe (+ 5Kg) ist grundsätzlich eine Erlaubnispflicht einzuholen. Sondergenehmigungen beziehen sich auf die Objekte, die unter normalen Umständen nicht überflogen werden dürfen (Flugverbotszonen wie staatliche Einrichtungen, Flughäfen, Wohngebiete, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, etc.) und betreffen alle Drohnen. Diese dürften allerdings sehr strengen Auflagen unterliegen und nicht an X beliebige Sicherheitsdienste oder dubiose Detekteien vergeben werden. Kann man sogar als Bild hier nachsehen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile Wenn man Angst vor der Verfolgung durch den Staat haben sollte, dann sollte man sich eher um sein Internet und GPS (Smartphone) kümmern. Drohnen dieser Größe und Preisklasse dürften da das geringste Problem sein. @Thomas Ich glaube nicht, dass DJI Drohnen in erster Linie zu rechtswidrigen Zwecken baut. Wenn ich mir Videos auf Youtube ansehe, sind Verstöße hier eher die Ausnahme. Davon mal abgesehen, dass die meisten Drohnen ein Weitwinkel verbaut haben, dass das Stalking/Spannen erschweren dürfte. Bei den normalen Kameravloggern sehe ich deutlich mehr Personen, die mit Sicherheit nicht um Filmerlaubnis gebeten worden sind. Und wenn man so manches „Testvideo“ einer Nikon P1000 (2000mm Brennweite) sieht, dann ist mir so eine Riesendrohne mit max. 600mm Brennweite doch lieber, denn die höre und sehe ich schon von weitem.… Weiterlesen »

Thomas Müller

Servus Mirko, was ich sagen wollte, denke ich, habe ich auch gesagt. Ich sehe zwar den Sinn von Google Street View nicht, trotzdem bestehen doch ganz wesentliche Unterschiede zwischen Street View und den Verboten für Drohnen. So fahren StreetView Autos auf öffentlichen Strassen und fotografieren aus einer Höhe von ca 1,9 m, was man vermutlich gerade noch als zur Panoramafreiheit gehörend einordnen kann. Mit einer ausreichend hohen Hecke, Mauer oder blickdichten Zaun kann man somit Fotos vom Inneren des Grundstücks komplett vermeiden. Ausserdem muss Google jegliche Daten auf den Fotos löschen, die als personenbezogenen gelten. Bei Drohnen ist das ja nun komplett anders, wenn diese übers Grundstück fliegen. Mirko, der Umstand, dass man etwas persönlich noch nicht erlebt hat, heisst nicht, dass es nicht doch existiert. Ich bin beispielsweise noch nie von einem Google StreetView Auto fotografiert worden, auch nicht mein Haus. Trotzdem weiss ich, dass diese Autos und deren Aufnahmen existieren (BTW, ich habe auch persönlich noch nie einen Mord miterlebt, trotzdem stelle ich nicht in Zweifel, dass es Morde gibt und diese einem Verbot und extrem hoher Strafen unterliegen müssen). Fotodrohnen über Grundstücken von Freunden habe ich bereits 2x selbst erlebt und bin davon genervt. Im übrigen ist… Weiterlesen »

Thomas Müller

@Fleischwolf Das habe ich auch nicht geschrieben, bitte lies nochmals nach, von was ich gesprochen habe. Es geht um den Einsatz von Drohnen, von welchem Hersteller und von welcher Grösse auch immer, über bebauten Wohngrundstücken. Ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers können diese Grundstücke von Drohnen mit Kameras nicht legal überflogen werden, oder auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies möglich sein? Ob die nun ein Weitwinkel oder welche Brennweite auch immer standardmässig installiert spielt keine Rolle. Schliesslich haben die meisten Drohnenkameras eine hohe Auflösung und geringe Brennweite kann man mit niedriger Flughöhe kompensieren. Ob sich nun Vlogger an rechtliche Bestimmungen halten oder nicht spielt im Zusammenhang mit Drohnen auch keine Rolle. Ich weiss auch nicht, welche Verstösse Du hierbei konkret meinst? Sollten hier viele Verstösse vorliegen, kann das aber nicht zur Folge haben, dass man die Privatsphäre von Personen auf ihrem Grundstück aufhebt und freigibt. Ich sehe darin keinerlei logischen Zusammenhang. Mir geht es auch nicht darum Drohnenpiloten den Spass zu nehmen. Die können meinetwegen fliegen wo sie wollen und es der Gesetzgeber erlaubt. Einer meiner Jungs hat selbst eine Spielzeugdrohne und wir haben mit dem Ding im eigenen Garten Spass, aber eben nur dort! In der Diskussion hier geht es mir lediglich… Weiterlesen »

Fleischwolf

@Thomas Müller
Entschuldige, habe deinen Kommentar in Zusammenhang mit den anderen gelesen und falsch interpretiert, dementsprechend habe ich an dir vorbei geantwortet. Du hast natürlich vollkommen recht.

Thomas Müller

@Fleischwolf,
es freut mich, dass wir hier gleicher Meinung sind!

Karl Otto

Und jeder (Hobby-)Fotograf mit Teleobjektiv könnte ein Stalker, Spanner und/oder Terrorist sein, der damit sein/e Opfer ausspäht.
Und wenn mich jeder beliebige Sicherheitsdienst oder dubiose Detektei aus großer Entfernung beobachten oder fotografieren kann, finde ich das nicht in Ordnung.
Merkste selber, oder!?
Wenn man möchte, kann man fast alles illegal nutzen, gerade im technischen Hobbybereich.

Thomas Müller

Was soll man merken? Wenn ein Sicherheitsdienst oder eine Detektei Dich aus grosser Entfernung beobachten kann findest Du das nicht in Ordnung, in Ordnung soll es aber sein, dass die Drohne hier im Artikel Dich über viele Kilometer und mit einer langen Flugzeit automatisch verfolgen, dabei filmen und auch noch Teleaufnahmen von Dir machen kann? Nöö, sorry, ich merke gerade gar keine Logik mehr bei Dir. Dass man solche Dinger mit den im verlinkten Video beschriebenen unglaublichen Fähigkeiten nicht in die Hand von jedem Spanner oder Verrücktem gibt, ist doch mehr als verständlich.

joe

@Alfred

an den Kommentaren zu deinem Post sieht man wie naiv mancher Zeitgenosse ist!

Fleischwolf

@Thomas Müller
Entschuldige, habe deinen Kommentar in Zusammenhang mit den anderen gelesen und falsch interpretiert, dementsprechend habe ich an dir vorbei geantwortet. Du hast natürlich vollkommen recht.

Fleischwolf

Sorry, falscher Abschnitt…

Patrik

Du kannst auch ein Holzknüppel im Wald zum „Feuermachen“ oder zum jemanden niederknüppeln verwenden. Sollte man nun auch alle Bäume fällen und den Besitz von Holz verbieten? Damals beim Umstieg von der Kutsche zum Auto gab es auch viele Menschen die dieses „Teufelsding“ lieber begraben sahen. Heute fährt die Mehrheit ganz selbstverständlich Auto. Und dies trotz den Millionen von Todesopfern die der Strassenverkehr schon gebracht hat. Fazit: Leben ist gefährlich! Doch ein Leben ohne Spass ist nicht ungefährlicher/lebenswert.

joe

Nur ein Test ob wieder error bzw. forbidden kommt

abc

“ Für den Betrieb hierzulande müssten für den Einsatz der Matrice 300 RTK womöglich einige Sondergenehmigungen eingeholt werden.“

Ich würde auf das Thema rechtliche Situation entweder klar und verbindlich eingehen oder gar nicht. So ein „womöglich“ ist einfach sinnfrei und es wäre vielleicht 3 Min. Arbeit die aktuelle rechtliche Situation zu recherschieren.
Es gibt ja klare Regeln, darum ist ein „womöglich“ einfach nur eine Umschreibung von „ich weiß es nicht“, was keinem hier hilft.

Bodo Schulz

Das Thema Drohne sollte hier zukünftig weniger Raum einnehmen. Wir wollen hochwertige Fotos machen. Und wer mit einer Drohne hochwertige Fotos machen will, kommt unweigerlich in Bereiche, wo viele Dinge zu beachten sind. Die angespannte Diskussion zu diesem Thema zeigt ganz deutlich wo die Reizzonen sind.

Mark Göpferich

Hallo Bodo, ich halte das Thema Drohne für eine interessante Ergänzung hier auf der Seite. Die Aufrufszahlen der Artikel zeigen ebenfalls, dass es hier ein sehr großes Interesse von Seiten der Leser gibt. Und unsere „Hauptthemen“ werden darunter nicht leiden, die Drohnenartikel erscheinen sozusagen zusätzlich.

Und wenn wir um jedes Thema einen Bogen machen würden, über das angespannt diskutiert wird, dann könnten wir hier kaum noch Artikel veröffentlichen 😉

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