DJI Drohnen Kaufberatung

Regeln für Drohnen in Deutschland: Das dürfen DJI Mavic Air 2 und Co.

Welchen Regeln obliegt die Nutzung von Drohnen in Deutschland? Auf diese Dinge solltet ihr vor dem Kauf von DJI Mavic Air 2 und Co. achten.

Seien es technische Innovationen oder der Drang, endlich wieder nach draußen zu gehen – die Vorstellung der neuen DJI Mavic Air 2 weckt bei vielen das Interesse, sich eine eigene Kameradrohne zuzulegen. Schließlich werden die High-Tech-Fluggeräte immer günstiger, lassen sich kinderleicht fliegen und warten mit starken Kamera-Features auf. Was auf dem Papier vielversprechend aussieht, wird in Deutschland allerdings durch etliche Regeln eingeschränkt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (nachfolgend: BMVI) hat diesbezüglich zuletzt im März 2020 aktualisierte Bestimmungen veröffentlicht, die ich euch nachfolgend einmal zusammengefasst habe. Darüber hinaus werfen wir auch einen Blick auf die Software der Hersteller und ziehen am Ende ein Fazit darüber, ob sich die Investition in eine Drohne lohnt.

Voraussetzungen zum Drohnenflug

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Haftpflichtversicherung für Drohnen

Für Drohnen herrscht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Zum Anschaffungspreis kommen also eventuell laufende Kosten einer Drohnen-Haftpflichtversicherung hinzu. Der Versicherer HDI versichert Drohnen in seiner Privat-Haftpflichtversicherung bereits mit, weist aber darauf hin, dass ihr den Versicherungsnachweis beim Fliegen mitführen müsst. Anderenfalls begeht ihr eine Ordnungswidrigkeit.

Darüber hinaus wird beim Fliegen von gewerblichen Drohen und von Geräten über fünf Kilogramm eventuell eine spezielle Drohnen-Versicherung nötig. Hier solltet ihr euren Versicherer kontaktieren und nach einer solchen Versicherung fragen. Gleiches gilt für eure private Haftpflichtversicherung beim Thema Drohnenflug.

Plakettenpflicht für Drohnen

Jede Drohne und jedes Modellflugzeug, das über 0,25 Kilogramm wiegt, muss in Deutschland mit einer brandfesten Plakette versehen sein. Diese bekommt ihr in etlichen Onlineshops und zahlt für das bedruckte Metallschild mit Versand rund 10 Euro. Die meisten im Handel erhältlichen Kameradrohnen sind schwerer als 250 Gramm und müssen folglich mit einer Plakette versehen werden.

Der Hersteller DJI führt mit der DJI Mavic Mini eine Kameradrohne im Sortiment, die genau 249 Gramm wiegt. Theoretisch könnt ihr diese Drohne also auch ohne Kennzeichen fliegen. Viele Drohnenbesitzer empfehlen das Anbringen einer Plakette dennoch, da sie die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass jemand eure Drohne bei Verlust oder bei einem Absturz zu euch zurückbringt. Spielzeugdrohnen sind häufig ebenfalls leichter als 250 Gramm und dürfen somit ohne Plakette genutzt werden. Sind sie schwerer, wird auch hier eine Plakette zur Pflicht.

Prüfungspflicht für Drohnenpiloten

Übersteigt eine Drohne das Gewicht von 2 Kilogramm, so müsst ihr neben der Plakette als Pilot eine Prüfung ablegen. Die umgangssprachlich auch „Drohnen-Führerschein“ genannte Prüfung muss dabei bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle abgelegt werden. Ein Blick ins Internet verrät: Zu dem Kauf einer Drohne müsst ihr eventuell mit Zusatzkosten von 200 bis 500 Euro für den Drohnen-Führerschein rechnen. In der Prüfung werden laut Drohnen.de drei Fächer abgefragt. Auf Prüfungsfragen aus den Kategorien „Flugbetrieb und Navigation“, „Meteorologie“ und „Luftrecht“ solltet ihr euch vor dem Führerschein vorbereiten.

Einrichtungen, bei denen ihr den Führerschein ablegen könnt, gibt es in ganz Deutschland. Mindestflugstunden oder eine Prüfung eurer Flugkenntnisse gibt es hierbei nicht. Bleibt ihr beim Drohnenkauf im Hobby-Sortiment, braucht ihr euch um den Drohnenführerschein allerdings keine großen Sorgen zu machen. Die DJI Phantom 4 Pro II wiegt in etwa 1,3 Kilogramm und gehört zu den größeren Fluggeräten für Hobby-Piloten. Auch bei anderen Herstellern finden sich kaum Hobby-Drohnen über 2 Kilogramm.

Eine Ausnahme ist hier der Betrieb auf Modellflugplätzen. Sobald ihr euch mit eurer Drohne nur im Bereich des Flugplatzes bewegt, braucht ihr für den Betrieb auch mit Drohnen über 2 Kilogramm keine Prüfung abzulegen. Sobald ihr das Gelände verlasst oder in Höhen über 100 Meter steigt, müsst ihr den Kenntnisnachweis besitzen.

Plant ihr allerdings, eurer eigenen Kamera das Fliegen beizubringen, oder wollt professionelle Filmaufnahmen aus der Luft aufnehmen, wird der Führerschein wieder relevant. DJI verkauft z.B. in seiner Enterprise-Serie Drohnen, die sogar mit mehr als 11 Kilogramm Gesamtgewicht abheben können. Wollt ihr in Deutschland mit einem solchen Gesamtgewicht in die Luft starten, wird es kompliziert.

Flugerlaubnis bei Drohnen über 5 Kilogramm

Bringen Drohne und Kamera-Equipment mehr als 5 Kilogramm auf die Waage, müsst ihr euch eine Aufstiegserlaubnis von den Landesluftfahrtbehörden einholen. Diese kann je nach Behörde noch einmal 100 bis 200 Euro pro Flug kosten, sofern ihr keine Allgemeinerlaubnis bekommt, die gleich mehrere Jahre gilt. Zu den benötigten Unterlagen gehören hier ein Datenblatt eurer Drohne, ein Versicherungsnachweis, ein Kenntnisnachweis, euer Drohnenführerschein inklusive weiterer persönlicher Daten, eine Beschreibung des Zwecks eures Fluges sowie eine Genehmigung des Grundstückseigentümers.

Die DJI Mavic Air 2 wiegt 570 Gramm, man braucht für sie also keinen Führerschein.

Voraussetzungen erfüllt? Hier ist der Drohnenflug verboten

Habt ihr alle oben genannten Bedingungen erfüllt, könnt ihr mit der Drohne in die Luft starten. Pfeift ihr dabei schon Reinhard Mey’s „Über den Wolken“, werdet ihr womöglich schnell ausgebremst. Denn die Freiheit beim Drohnenflug ist alles andere als unendlich, denn hier erwarten euch etliche Flugverbotszonen. Laut BMVI zählen hierzu:

  • Der Luftraum über 100 Metern Höhe
  • Naturschutzgebiete
  • Wohngrundstücke
  • Menschenansammlungen
  • Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte
  • Bundes- oder Landesbehörden sowie Verfassungsorgane
  • Kontrollzonen von Flugplätzen
  • Industrieanlagen
  • Außer Sichtweite

Zur Orientierung gibt es für Drohnenpiloten detaillierte Karten im Internet oder per Smartphone-App. Wollt ihr direkt einen Blick auf euren Wohnort werfen, könnt ihr euch die Webseite Map2Fly anschauen. Einen kurzen Eindruck habe ich euch im folgenden Screenshot festgehalten:

Quelle: Map2Fly

Um euch von den Sperrzonen zu befreien, solltet ihr Städte also am besten ganz verlassen. Für gewerbliche Zwecke gibt es auch in Städten Sondergenehmigungen, die ihr euch vor dem Flug einholen könnt. Hier macht die App eurer Drohne euch aber im letzten Moment wahrscheinlich einen Strich durch die Rechnung.

„No-Fly-Zones“ in Smartphone-Apps

Zum Fliegen eurer Drohne nutzt ihr in der Regel einen mitgelieferten Controller in Verbindung mit einer Smartphone-App. Hier seht ihr nicht nur das Live-Kamerabild eurer Drohne und nützliche Informationen, Drohne und Smartphone werden auch per GPS-Modul geortet. Drohnen-Hersteller wie DJI erteilen ihren Apps sogenannte „No-Fly-Zones“ und das kann trotz Sondererlaubnis ein Problem werden.

Ein Video des YouTube-Kanals „Andreas Abb“ veranschaulicht das ganz gut. Trotz der Flugerlaubnis auf einem Privatgrundstück verhinderte die DJI-App einen Abflug und somit auch die geplanten Videoaufnahmen. Ein zweischneidiges Schwert – zwar schützt euch die App vor ungewollten Verstößen gegen das Gesetz, allerdings nimmt sie euch ein großes Stück Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung aus der Hand.

Freiheit vs. Privatsphäre – ein Zwiespalt

Kameradrohnen werden immer leistungsstärker und einfacher zu bedienen. Womöglich kann jeder mit ein bisschen Know-how das neuste DJI-Modell zusammenstecken, anschalten und theoretisch im zehn Kilometer entfernten Nachbarort in ein offenes Fenster filmen – bildstabilisiert und in hochauflösendem 4K. Für unser aller Privatsphäre ist das natürlich eine Katastrophe und ich denke, niemand möchte beim Duschen plötzlich eine Drohne vor dem Fenster sehen.

Zu Recht obliegt der Drohnenflug in Deutschland daher strengen Auflagen, die vom Drohnenpiloten und auch von den Herstellern eingehalten und eingearbeitet werden müssen. Durch diese Einschränkungen wird das Hobby, ein guter Drohnenpilot zu sein sowie auch der berufliche Einsatz aber sehr kompliziert. Darüber hinaus wird das kreative Potenzial moderner Drohnen massiv eingeschränkt.

Drohnen wie die DJI Mavic Air 2 sind technisch sensationell! Innerhalb von Millisekunden erkennen sie Windstöße und gleichen diese aus. Dabei kommunizieren sie über Kilometer mit eurem Handy und ermöglichen Einstellungen, für die vor einigen Jahren noch ein Helikopter in die Luft steigen musste. Für Fotografen ist jede Vorstellung einer neuen Drohne daher ein kleiner Schlag in die Magengrube: Man will so viel und bekommt es auch – doch das meiste davon ist verboten.

Fazit

Starten wir mit einer guten Nachricht: Die meisten von euch, die sich eine Drohne kaufen, werden hierfür keinen Führerschein ablegen müssen. Das ist nämlich nur bei Drohnen notwendig, die mehr als 2 Kilogramm wiegen. Pflicht für alle sind allerdings eine entsprechende Haftpflichtversicherung sowie eine brandfeste Plakette, samt eures Namen und eurer Adresse. Hobby-Drohnenpiloten müssen sich je nach Wohnort zudem darauf einstellen, dass zu Drohnenflügen Autofahrten und die Suche nach geeigneten Flugbereichen gehören – Drohnen als Hobby sind also mit laufenden Kosten verbunden.

Die Webseite Map2Fly samt gleichnamiger App ist beim Fliegen eine echte Erleichterung, die allerdings lediglich zur Orientierung dient. Dass eure Kameradrohne in Sichtweite bleiben muss, ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Hierauf müsst ihr selbst achten, was beim gleichzeitigen Navigieren und Filmen recht schwer sein kann. Ein Copilot gibt euch hier zusätzliche Sicherheit und beugt dem Multitasking ein wenig vor.

Was haltet ihr von den Bestimmungen für Drohnenflüge in Deutschland? Sind sie für euch ein Grund, auf den Kauf einer Drohne zu verzichten oder eine sinnvolle und notwendige Regulierung?

Quellen | BMFI | Drohnen.de | YouTube

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Alfred Proksch

Genau für die von mir angedachten Anwendungen gilt jeweils ein anderes Verbot. Ich dachte mir mit der Drohne könne ich mir viel praktischen Aufwand ersparen. Pustekuchen!

Oft stören zum Beispiel parkende Autos, Zäune, Hecken den freien Blick auf ein zu fotografierendes Gebäude im Wohngebiet. Bisher erledige ich diese Aufgabe mir dem Kleinbus, einer Scheren-Hebe-Plattform auf dem Dachträger, Leiter und Stativ. Mit Drohne wäre das einfach und schnell erledigt ist aber verboten.

Im Gebirge sind im Flugbetrieb schnell des öfteren mehr als 100 Meter Flughöhe erreicht wenn man vom Hang weg fliegt.

Flugerlaubnis, Kenntnisnachweis, Drohnenführerschein und Versicherung, von der Zeit und dem Aufwand mehrerer Behördengänge einmal abgesehen eine unpraktische Sache.

Im Gebirge zwischen Bayern und Österreich geht dann der Behörden Bär ab, zwischen Nord-und Südtirol gibt es bestimmt noch einmal andere Vorschriften.

Nein das muss ich nicht haben, echt schade!

@Benjamin Lucks, vielen Dank für die übersichtliche und leicht verständliche Zusammenfassung!

Ronikon

Ich fliege eine Mavic und fotografiere auch Gebäude (Werbefotos oder Reparaturen an hohen Dächern). Wenn mir der Eigentümer den Auftrag gibt das Gebäude zu fotografieren, dann habe ich damit die Aufstiegsgenehmigung von seinem Grundstück aus zu starten. Auch im Wohngebiet, sofern ich über seinem Grundstück bleibe. Sofern auf dem Bild anschließend andere Grundstücke zu sehen sind, werden diese retuschiert.

Sofern du mit Leitern oder von Hebeeinrichtungen fotografieren möchtest , benötigst du ja auch Genehmigungen des Grundstückseigentümers. Und du bearbeitest die Bereiche des nachbarlichen Grundstückes, weil du eben aus einer erhöhten Position gearbeitet hast. Also ob Drohne, 5 Meter Stativ oder Leiter, für alle gilt das gleiche, wenn die Bilder veröffentlicht werden sollen.

Wenn der Grundstückseigentümer während des Fluges gleich am Bildschirm festlegt, aus welchem Winkel er sein Gebäude am schönsten findet, ist das die wirtschaftlichste Art.

Einem Hubschrauber winken die Leute zu einer Drohne nicht, weil sie sofort eine Überwachung vermuten. Das Halbwissen vieler Zuschauer aber auch die Unvernunft mancher Piloten nervt einfach.

Der Vergleich von Ben mit dem Drachenfliegen hat mir sehr gefallen.

Fabian

@ Ronikon, zu den Wörtern, einem Hubschrauber winkt man zu. Einen Hubschrauber darf auch nicht jeder Trottel fliegen. Wir hatten es im Ort schon oft genug, dass sich sonnende Frauen, auf dem Balkon begafft wurden. Jugendliche die Langeweile haben, flogen permanent über Privat Grundstücke. Da kann mir keiner erzählen, das in den meisten Fällen nicht fotografiert, oder gefilmt wird.
Selbst wenn nichts aufgezeichnet wird, ist es ein Eingriff in die Privatsphäre.

Vor Allem ist die Drohne auch ein tolles Werkzeuge für Kriminelle, mit ihr kann man schön Grundstücke und Anwesen ausspionieren und jetzt sagen Sie mir nicht, sowas passiert nicht.

Gestern ist so ein Narr über eine längere Zeit wieder geflogen und irgendwann nervt es einfach. Die Nächste in näherer Reichweite wird vom Himmel geholt.

Ingo

@ Alfred Proksch
Ich könnte eine Drohne ebenfalls hervorragend gebrauchen. Aber auch bei mir sind die Anwendungen wie Menschenansammlungen oder Fotos von Wohngebieten sowieso nicht gestattet.
Du solltest noch erwähnen, daß du Wohnhäuser im Auftrag der Eigentümer fotografieren willst.
Allerdings sind Drohnen dann auch erlaubt.
Möchtest du per Panoramafreiheit ein Wohngebäude aufnehmen, darfst du ja sowieso nicht von Leitern, Hebebühnen oder auch Stativen aufnehmen. Pflanzt einer eine Hecke als Sichtschutz, mußt du das auch respektieren. Aber, da ich denke, daß du das sowieso schon weißt, habe ich ja geschrieben, daß du den gewerblichen Nutzen der Drohne in Wohngebieten erwähnen solltest.

BEN

Viele begrüßen ja die staatlichen Eingriffe und Beschränkungen. Ich gehöre nicht dazu. Der Staat neigt immer zu Überregulierungen. Früher beim Drachensteigenlassen war einigermaßen klar, dass man das am Besten nicht über Autos, Menschen, Ansiedlungen und Stromleitungen macht. Und wenn man es doch tat und Mist baute, hatte man ein großes Problem. Großartig Regelungen gab es sonst dazu nicht.

HaWe

… aus diesem Grund habe ich die Magic Air wieder verkauft.
Die Stellen wo ich fliegen und Aufnahmen machen wollte waren verbotene Gebiete (Naturschutzgebiet, Forst- oder Tierschutzbereiche. Macht also wenig Sinn. Und nur zum Spaß auf dem Feld des Bauern zu fliegen, den ich auch noch um Erlaubnis fragen müsste, ist mir der Spaß nicht wert.
Die ganzen Beschränkungen und Auflagen sind nicht ohne. Und wer kein Bußgeld kassieren möchte, wird irgendwann das Ding in der Ecke rumstehen haben.

Henry Lehnert

Was ist mit den vielen Luftaufnahmen bei You Tube
Alle verboten sind ja nicht alle Profis mit Genehmigung.

Bodo Schulz

Hallo Ben,
also ich bin schon für klare Regulierung der Drohnen. Das hat für mich mit dem Hobby Fotografie wenig zu tun. Es wird arg übertrieben. Diese Dinger fliegen überall schon rum. Ich bin total dafür Modellflugzeuge und Hubschrauber OHNE Kamera fliegen zu lassen. Und je weniger die Elektronik sondern der Mensch für einen „sauberen“ Flug sorgen muss, je mehr ist es eine interessante Freizeitbeschäftigung. Was jedoch diese unendlich vielen Drohnen mit Kamera in der Luft sollen, erschließt sich mir nicht. Ich selbst bin Berufsfotograf. Und wie Alfred habe ich (als ich in diesem Bereich noch aktiv war) mir einen Hubwagen (26 Meter Höhe) gemietet und natürlich gegen viele Dinge versichert. Ich habe auch schon ganz oft überlegt mir eine Drohne mit 1 Zoll Sensor zu kaufen. Aber wirklich genau dort, wo ich diese gerne legal verwenden würde wollen, ist es nicht erlaubt oder würde einen großen bürokratischen Aufwand erfordern.

joe

@Ben,

ich wusste nicht, dass Drachen Kameras haben, also bei uns haben das nur Drohnen. Ich bin mehr als glücklich, dass nicht jeder Depp seine Drohne steigen lassen kann wann und wo er will und fotografieren und filmen kann wie ihm beliebt. Sinnvoll finde ich die tatsächlich für Reparatur Arbeiten wo man vom Boden aus keinen Einblick hat und zum Teil für den Urlaub. Ich finde auch, dass jeder – egal wie schwer die Drohne ist – eine entsprechende Prüfung ablegen sollte und auch ein ausreichender Versicherungsschutz Pflicht sein sollte.

BEN

Drohnen haben Kameras. Ja, müssen sie aber nicht. Es heißt Drohnenverordnung und nicht Kameraverordnung. Es geht dabei um die Nutzung von Drohnen und nicht um die Nutzung von Kameras. Die Regelungen betreffen auch Drohnen ohne Kameras gleichermaßen.

Ingo

@ Ben
In viele Drohnen sind Kameras ja bereits fest eingebaut. Und eine Drohne ohne Kamera brauchst du auch nicht über ein Wohngebiet zu fliegen, da hast du die gleiche Freude, wenn du sie über einen Sportplatz fliegen lässt.
Und abgesehen davon ist das ein unnötiges Sicherheitsrisiko. Auch Flugzeuge werden ja, soweit möglich, weiter um eng besiedeltes Wohngebiet herumgeleitet.
Ebenso kommt natürlich noch die vermeidbare Lärmbelästigung hinzu.

Ingo

@ Ben
Ich kann ja verstehen, daß eine Überregulierung nervt. Ich könnte auch eine Drohne wirklich gebrauchen.
Allerdings würde ich vermuten, daß bei der gegenseitigen Rücksichtnahme heutzutage die Wohngebiete ständig von irgendwelchen Drohnen überflogen würden. Entweder von Kids, die mal eine nackte Frau sehen wollen, von neugierigen Nachbarn oder auch vor Influencern, die über wer weiß was berichten wollen. Wenn jeder überall und zu jeder Zeit eine Drohne fliegen dürfte, wäre so etwas wie selbstbestimmte Privatsphäre nicht mehr vorhanden.
Und selbst wenn ich so eine neugierige Mithörende-Maschine von Google, Apple oder Amazon nutzen würde, würden diese Unternehmen meine Bilder oder Töne sicher nicht auf Youtube hochladen.
Ich denke, für die freie Nutzung von Drohnen fehlt es in unserer Gesellschaft einfach an Verantwortungsbewusstsein.

Thomas Müller

Ingo, besser kann man das Problem nicht be- und umschreiben! Sehr gut auf den Punkt gebracht.

Es ist leider so, dass für zu viele die eigenen Interessen derart im Vordergrund stehen, dass man auf die Interessen anderer überhaupt keine Rücksicht nimmt. Wenn dann hiervon die intimste persönliche Sphäre betroffen ist, in die selbst die Staatsgewalt nur höchstausnahmsweise und bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen, eingreifen darf, dann ist es für mich völlig unverständlich, wie man noch seinen Spassbedarf versucht zu verteidigen. Drohnen gehören einfach nicht über bewohnte Grundstücke, egal ob mit oder ohne Kamera. Wer so ein Ding fliegen lassen möchte soll auf ein Gelände eines Modellbauvereins, aufs freie Feld oder in den Wald gehen, wo er niemanden stört. Oder er holt sich vorab die Erlaubnis des Eigentümers des Grundstücks ein, wenn dieser nichts dagegen hat, kann er auch einen fliegen lassen.

Ingo

@ Thomas Müller
Spaßbedarf, genau darum geht es.
Und was du schreibst, ist ja auch so vom Gesetzgeber gedacht. Man müsste mal fragen, wieviel von seiner Privatsphäre eine Drohnen-Pilot bereit ist, zu veröffentlichen, inklusive Verwandtschaft und Freunde.

Simon

Vorsicht diese Angaben sind nicht mehr lange gültig. Die neue EU Drohnenverordnung tritt bald in Kraft. Dort ist z.b. ab 250 g der kleine Drohnenführerschein nötig!

Mark Göpferich

Hallo Simon, da die neue Drohnenverordnung frühestens am 01.01.2021 in Kraft tritt, haben wir diese im Artikel noch nicht berücksichtigt. Sobald es soweit ist, werden wir den Artikel aktualisieren.

Roland Mai

Also , teilweise schlecht recherchiert, die Drohnen Gesetze gibt es bis dato seit 2017 und nicht Mrz 2020 !
Die Inspire Serie von DJI kann nicht bis 11kg gesamtlast fliegen, es sind von DJI die „Enterprise „ Systeme bzw Drohnen!
Und die Erwähnung des kleinen Kenntnissnachweis nach Paragraph 21e wird einfach vergessen, wo heute private Hobby Piloten von 2kg bis 25 KG Startgewicht fliegen kann !
Sollte mal als Autor- wenn man so ein Artikel veröffentlicht wissen!!

Fabian

Heute Nachmittag ist einer mit so einem nervig, surrenden Misstding, mehrmals über unser und das Grundstück vom Nachbar geflogen.
Da bekommt man echt Lust, diese Dinger vom Himmel zu holen.
Da wäre ein kleiner Störsender gut.

Thomas Müller

Das ist genau einer der Gründe, weshalb die Reglementierung der Drohnenfliegerei richtig ist. Was der eine, der (potentielle) Drohnenpilot, als Beschränkung seiner Freiheitsrechte ansieht, nimmt der andere als Sicherstellung seiner Persönlichkeitsrechte und als Abwehr von starken Belästigung wahr. Das Überfliegen von privat genutzten bebauten Grundstücken gehört meiner Ansicht nach komplett verboten, es sei denn, der „Pilot“ hat sich vorab eine Erlaubnis eingeholt.

Thomas Mühlhausen

Auf privatem Grundstück darf Niemand ungefragt starten. Der Luftraum gehört aber der Allgemeinheit. Wieso sollte ich Hubschrauber, Verkehrsflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Ballone, Fallschirme mit Motor auf dem Rücken akzeptieren aber Modellflug verbieten?

Thomas Müller

Es geht nicht ums Starten, es geht um den ungefragten Überflug. Im Gegensatz zu all den genannten Fluggeräten überfliegen Drohnen private Grundstücke in niedriger Höhe und sind heute fast immer mit einer Kamera ausgestattet. Genau deswegen gehört der Überflug von privaten Grundstücken mit diesen Dingern verboten. Es ist nämlich gar nicht möglich, hierbei ohne Zustimmung des Eigentümers des privaten und mit einem Wohnhaus genutzten Grundstücks legale Aufnahmen vom Grundstück anzufertigen, denn genau dies ist durch die Panoramafreiheit nicht mehr gedeckt.

BEN

Über unserem Grundstück und über dem ganzen Wohngebiet kreist immer mal ein Typ mit seinem Kleinflugzeug, auch Heißluftballons fliegen öfter mal drüber. Ob da einer eine Kamera dabei hat, weiß ich nicht. Wenn, dann würde es keiner merken. Ich darf das nicht mal ohne Kamera an der Drohne und mit Drohnenführerschein. Daran sieht man, dass man die Drohnenverordnung auch nicht mit einer Filmerlaubnis bzw. Bildrechten verwechseln und in Zusammenhang bringen sollte. Wenn ich mit einer Drohne fliege, irgendwo am Waldrand oder über einem Feld (mit oder ohne Kamera) und das Land gehört einer Privatperson, könnte mich die ja darauf hinweisen, denn es ist ja nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Wenn mein Flug unerwünscht ist, pack ich halt ein und gehe woanders hin. Braucht man dazu den Staat? Warum muss in diesem Land immer alles geregelt sein und bei Fehlverhalten angezeigt und ein riesiges Fass aufgemacht werden, wenn noch gar nichts weiter passiert ist? Naturschutzgebiete gibt es inzwischen auch viele. Da gehen aber trotzdem oft Straßen durch und der Bauer fährt mit dem Traktor und dem Güllefass nebenan. Flieg ich aber ein Stück mit der Drohne drüber gibts Ärger. Ich bin ein Mensch, der drauf achtet, dass ich mit meinem… Weiterlesen »

Thomas Müller

Der Vergleich mit anderen Fluggeräten hinkt gewaltig und führt überhaupt nicht weiter. Zum einen bestehen für bestimmte Fluggeräte das Verbot des Überflugs von Ortschaften, für andere ist eine Mindestflughöhe von 1000ft vorgeschrieben. Eine Drohne fliegt auch mal mit einer Distanz von 5-10m über ein Grundstück und stellt damit eine ganz andere Belästigung dar. Die meisten der genannten Fluggeräte, insbesondere die motorisierten, stehen zudem unter der Aufsicht der Flugsicherheit und man kann auch im Nachhinein noch feststellen, welcher Helikopter sich wann kreisend über einem bestimmten Gebiet befunden hatte. All das ist bei Drohnen nicht möglich und genau die Anonymität der Drohnenpiloten ist einer der Gründe, weshalb die Überflugrechte restriktiv gehandhabt werden müssen. Keines dieser anderen Fluggeräte hat wie eine Drohne üblicherweise eine nach unten gerichtete eingebaute Kamera, die einzig den Sinn und Zweck hat, den Boden unter ihr zu fotografieren oder zu filmen. Und genau deshalb ist im Zusammenhang mit dem Filmen und Fotografieren das relevant, was auch vom Boden aus erlaubt ist. Das ist nun mal die Panoramafreiheit und die erlaubt noch nicht einmal, sich auf eine 1m hohe Leiter zu stellen, um über eine Mauer hinweg in das Grundstück hineinzufilmen. Warum soll für eine Drohne etwas anderes gelten, die… Weiterlesen »

Thomas Mühlhausen

Ja normale Quadrocopter sind trotz Elektroantrieb fliegende Rasenmäher. Es ist daher Quatsch Angst zu haben von ihnen unbemerkt gefilmt zu werden.
Im Vergleich zu Laubläsern sind sie aber eine Erholung und die Regelungen vollkommen übertreiben.

Thomas Müller

Ich will in meiner privaten Umgebung weder unbemerkt noch bemerkt gefilmt werden und genau deshalb gehört der Überflug von solchen Rasenmähern verboten. Das sieht übrigens das Potsdamer Landgericht genau so: Az.: 37 C 454/13
Jetzt muss dieses Richterrecht nur noch in kodifiziertes Recht umgesetzt werden.

Fabian

Was heißt unbemerkt gefilmt zu werden? Selbst wenn man die Drohne hört und entdeckt, kann und wir weiter gefilmt werden. Man weiß das sie da ist, aber was will man machen, man kommt ja nicht wirklich an die Dinger ran.

Jürgen

Beeindruckend ist immer wieder die Massivität, mit der mancher Zeitgenosse reagiert oder reagieren möchte. Hoffen wir mal, dass die Mehrheit da entspannter ist. Es sind immer die Geräusche oder Aktionen der Anderen, die verboten gehören.

Fabian

Jürgen, ich möchte Sie erleben, wenn es quasi schon zum Alltag gehört und nichts passiert. Wenn Sie im Garten liegen und öfters so ein Teil über der Nachbarschaft und dem eigenen Gelände kreist. Wissen Sie wer das Teil steuert?
Unsere Nachbarn jedenfalls nicht.

Wenn Sie sich alles gefallen lassen möchten, ist das ihr Problem.
Da es Gesetze gibt, die das Fliegen über Privat Grundstücken und Wohngebiet regelt, es aber eine bestimmte Zielgruppe nicht interessiert, sollte diese es dann auf die andere Art und Weise verstehen lernen. Ganz einfache Sache.

OlyNik

Fabian,

Dein privates Grundstück (nach oben) gehört dir praktisch bis zur max. Baumhöhe. Alles was darüber hinweg fliegt (auch Drohnen) kannst du nicht belangen, abschießen oder stören. Würdest du das mit einem Ballon, Flugdrachen oder Kleinflugzeug machen oder riskieren ?

Wenn man das macht, liegt die Verantwortung bei Unfällen bei dir und nicht mehr beim Drohnenpiloten. Es gab in AT schon mal einen solchen Fall. Ein Jäger schoss eine Drohne ab und wurde wegen allgemeiner Gefährdung (wegen Schuss) und Schadenersatzleistung angeklagt. Die Drohne hat er zahlen müssen. Das ist Sachbeschädigung.

Die Gesetze sind hier (theoretisch) viel zu streng und auch sinnlos, da sie nicht kontrolliert werden. Ich hatte in Südtirol, Süd-Italien, Kroatien, AT, Slowenien, Bayern noch nie Probleme mit der Polizei zu dem Thema. Und ich fliege schon seit 10 Jahren mit allen möglichen Dingern.

Fabian

@ Ronikon, zu den Wörtern, einem Hubschrauber winkt man zu. Einen Hubschrauber darf auch nicht jeder Trottel fliegen. Wir hatten es im Ort schon oft genug, dass sich sonnende Frauen, auf dem Balkon begafft wurden. Jugendliche die Langeweile haben, flogen permanent über Privat Grundstücke. Da kann mir keiner erzählen, das in den meisten Fällen nicht fotografiert, oder gefilmt wird.
Selbst wenn nichts aufgezeichnet wird, ist es ein Eingriff in die Privatsphäre.

Vor Allem ist die Drohne auch ein tolles Werkzeuge für Kriminelle, mit ihr kann man schön Grundstücke und Anwesen ausspionieren und jetzt sagen Sie mir nicht, sowas passiert nicht.

Gestern ist so ein Narr über eine längere Zeit wieder geflogen und irgendwann nervt es einfach. Die Nächste in näherer Reichweite wird vom Himmel geholt.

Fabian

Olynik, dass interessiert mich nicht und die Konsequenzen nehme ich gerne in Kauf. Es geht nicht um Modellbau und um Modellfliegerei.

Ich habe nichts gegen Drachen, Modellflugzeuge, oder Modellhunschrauber.

Die Drohnen haben Kameras und die werden in vielen Fällen auch genutzt. Das ist das Problem.Es ist verboten über privaten Grundstücken, also Wohngebiet zu fliegen und das ist auch gut so. Ist schon interessant, dass Drohnen Flieger oft da fliegen,wo es was schönes zu sehen gibt. Wie einfach ist es ein Video zu machen. Bis man erwischt wird, vergeht viel Zeit.

Viele werden zum Spaß fliegen, Andere aber nicht und genau um diese Typen geht es.

BEN

@Fabian
Klar darf auch ein Idiot einen Hubschrauber fliegen. Er braucht nur die Berechtigung dazu. Das ist genau wie bei den Drohnenfliegern. Die Frau im Bikini auf ihrem Balkon darf weder der Hubschrauberpilot noch der Drohnenflieger filmen. Nun stellt sich die Frage, warum der Hubschrauber über das Grundstück fliegen darf und die Drohne nicht.
Ich persönlich würde meinen, wenn der Staat schon verbietet, dann soll er jegliche privaten Flüge (Kleinflugzeuge, Hubschrauber, Ballons) über Privatgrundstücken, so es nicht die eigenen sind, verbieten.

Thomas Müller

Welcher Hubschrauber hat eine nach unten gerichtete eingebaute Kamera? Kennst Du einen ausser Polizei- oder Militärhubschraubern? Derartige Hubschrauber sind die abolute Ausnahme, bei Drohnen ist das hingegen die absolute Regel. Mit welcher Mindesthöhe fliegen Hubschrauber über Ortschaften, wenn ihnen das überhaupt erlaubt ist, und mit welchen fliegen Drohnen über Grundstücke? Muss sich ein Drohnenpilot genau so wie ein Hubschrauberpilot vor seinem Flug bei der Flugsicherheit und Flugüberwachung anmelden und ist er während seines Flugs genau so mit dieser Kontakt und kann Anweisungen erhalten? Nee, eben nicht und genau aus diesem Grund ist dieser Vergleich absolut nicht zielführend.

BEN

@Thomas Müller

Nochmal, die Drohnenverordnung hat nichts mit eingebauten Kameras zu tun.

Thomas Müller

@Ben Nochmals, es geht um aus dem Grundgesetz abgeleitete Persönlichkeitsrechte zum Schutz der Privatssphäre und nicht um irgendeine VO. Ob sich die VO auf Drohnen mit oder ohne Kamera bezieht interessiert erstmal nicht. Das Grundgesetz ist jedenfalls bis heute nicht durch EU-VOs oder andere VOs eingestampft worden und ist damit übergeordnetes Recht. Zumal ja hier in der VO eine Regelungslücke vorhanden scheint, nachdem man den Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer nicht berücksichtigt hat. Jedenfalls bin ich bis soeben davon ausgegangen. Soeben habe ich jedoch in einen Beitrag gelesen, dass laut der DrohnenVO ein Verbot des Überflugs von Privatgrundstücken tatsächlich bereits existiert und zwar für Drohnen mit einem Gewicht über 0,25kg und das dürften wohl die allermeisten sein. Ist die Drohne mit einer Kamera ausgestattet, gilt dies sogar für alle Drohnen, auch für die sehr leichten Drohnen. Seltsam, dass dies unsere Drohnenpiloten hier gar nicht wissen, wie es scheint. Dies zeigt, dass der grosse Drohnenführerschein FÜR ALLE sehr sinnvoll wäre. …………… „Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden Drohnen und Multikopter, die optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden – unabhängig vom Gewicht. Kameradrohnen… Weiterlesen »

joe

@Thomas Müller
anders als bei Corona sind wir hier mal einer Meinung! Unterschreibe ich zu 100%!

BEN

@Thomas Müller

Na rate mal, warum ich geschrieben habe, dass ich nicht kapiere, dass ein Hubschrauber, ein Ballon oder ein Kleinflugzeug über Privatgrundstücke fliegen darf, eine Drohne (sogar ohne Kamera und mit Drohnenführerschein) jedoch nicht. Klar wusste ich, dass Drohnen das nicht dürfen, genauso wie sie nicht über Staßen, bestimmten Industriegebieten, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten usw. fliegen dürfen. Da kann man es in der Tat gleich sein lassen. Und genau das, nebst Abzocke bezweckt die Drohnenverordnung. Auch hier gibt es ein Konflikt mit dem Grundgesetz, nach meinem Verständnis. Klar, ist Sicherheit ein hohes Gut, Freiheit aber auch. Also, entweder verbietet man aus Persönlichkeitsrechts- und Sicherheitsgründen jegliche Überflüge über oben genannte Flächen oder man erlaubt es auch Drohnenpiloten, jedenfalls denen, die einen Befähigungsnachweis vorlegen können. Den anderen kann man immer noch auferlegen, nicht über Wohngebieten und in der Nähe von Orten, an denen Menschenleben gefährdet werden können, zu fliegen und gut ist es.

Ingo

@ Ben
Wenn du schon mit dem Grundgesetz argumentierst, dann bitte auch richtig.
Erkundige dich bitte, welche Grenzen den Freiheitsrechten des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft und auch anderen Menschen durch den Paragrafen gesetzt werden.
Das wird die Frage klar und deutlich beantworten.
Und das kannst du dir eigentlich schon mit gesundem Menschenverstand denken. Wenn jeder unbegrenzte Freiheiten genießt, er darf z.B. mit 250 Sachen durch eine Ortschaft brettern, weil sein Fahrzeug das ja kann, oder er grillt im Vorgarten des Nachbarn, oder bedient sich im Kühlschrank des Nachbarn weil er gerade Appetit hat und seine Freiheit ja unbegrenzt ist, es gibt natürlich noch beliebig viele Beispiele, dann wird diese Gesellschaft nicht existieren können. Und das beinhaltet auch das stalken mit Drohnen über deinen privaten Lebensbereich.

Ingo

@ Ben
Und du willst jetzt nicht ernsthaft die Sicherheit eines hochkomplexen und hochreglementierten Systems wie ein Flugzeug oder einen Hubschrauber mit der Sicherheit einer günstig produzierten Drohne gleichsetzen?
Hat mit der Technik zu tun, da nutzt ein Führerschein gar nichts. Kannst natürlich deine Drohne alle drei Monate bei Airbus warten lassen und nach den Sicherheitsstandarts eines Hubschraubers bauen lassen. Wenn du dann noch ein berechtigtes Interesse an einem Überflug über bewohntes Gebiet nachweisen kannst (hat nicht jedes Flugzeug), dann gerne.

OlyNik

Bevor hier irgend jemand der Schaum vor dem Mund kommt, wegen Drohnenflug und ausspionieren. Ab 60m Höhe kann man praktisch kein Gesicht, keine Kennzeichen oder sonst was mehr im Video oder Foto erkennen oder auswerten. Alles das ist Blödsinn und das reimen sich nur immer alle „Drohnengegner“ zusammen. Ich habe mit Absicht ein paar Aufnahmen in solcher Höhe gemacht und mir ein paar Fotos ausgedruckt (für die Polizei oder sonstige Wichtigtuer) um das jederzeit nachweisen zu können. Ich fliege seit über 10 Jahren Drohnen, vorher lange Zeit Modellflugzeuge, und mir ist noch nie eine Drohne abgestürzt! Natürlich kann man immer ein technisches Problem haben, aber mit ist lieber eine 1,5 kg Drohne fällt herunter als ein Klein-Flugzeug. Da passiert sicher wesentlich mehr, egal wie gut gewartet. Modellflugzeuge sind übrigens wesentlich mehr abgestürzt als Drohnen. Ein ernsthafter Drohnenpilot fliegt keine 10m über dem Grundstück sondern mind. 50m oder höher. Warum soll ich mich von von irgend einem Verfolgungswahntypen einschränken lassen, dem ein flüsterleises Rotorensurren Angst macht! Der hat vermutlich bei einer Wespe auch die Hosen voll. Ein Hubschrauber oder anderes Fluggerät hat unter 100m nichts verloren. Genau so wie eine Drohne über 100m nichts verloren hat. Leider lässt sich dieser Abstand… Weiterlesen »

Thomas Müller

@OlyNik Der einzige, der hier Schaum vor dem Mund hat bist ja Du, wie aus Deinem aggressiven Geschreibsel jeder erkennen kann. Dabei lieferst Du mit Deinem Eingeständnissen, in welcher Form Du DIch vorsätzlich nicht an die Drohnengesetzgebung hälst, die beste Begründung, weshalb selbst die aktuelle Gesetzgebung noch nicht streng genug ist. Bei Leuten wie Dir können sich die vernünftigen Piloten bedanken, dass die Verschärfungen und Beschränkungen wohl noch nicht zu Ende und diese bereits soweit haben gehen müssen, wie sie momentan sind. Und es ist ja mehr als grotesk, dass Du hier einen auf Mitleid machst, weil ein Rettungshelikopter Dir beim Drohnenfliegen in die Quere kam. Wie kann er nur, dieser Wichtigtuer, wie kann er sich nur erlauben auf dem schnellsten Weg Menschen zu retten, wenn Dir gerade einer wegen Deiner Drohne abgeht? Bei DIr sind wohl die Relationen, was Vorrang hat und welche Interessen völlig nachgeordnet sind, komplett verrückt! Leider zeigst Du mit Deinem Geschreibsel, dass Du kein einziges valides Argument für dein nicht-soziales (man kann es auch asozial nennen) Verhalten hast. Es zählt nur Dein Spass und die anderen sind nur Wichtigtuer oder Verfolgungswahntypen und ob Du gegen geltendes Recht verstösst ist Dir ganz offensichtlich sch***egal. Solange Du… Weiterlesen »

Ingo

@ OlyNik
Alles über einen Sichtschutz über 2,5 Meter, den ein Grundstückseigentümer angebracht hat, sei es eine Mauer oder auch eine Bepflanzung, gehört zur Privatsphäre der Person.
Völlig schnuppe, ob du jetzt meinst, 60 Meter oder höher über das Grundstück fliegen zu wollen.
By the way, ist gibt Drohnen mit Zoom-Kameras und es gibt Drohnen, an die kannst du eine D4s mit Objektiv hängen.
Wenn du da keine scharfen und detaillierten Fotos machen kannst?
Oder glaubst du, für deine Drohne gelten andere Regeln als für andere Drohnen?
So, wie ein Auto mit 50 PS anderen Verkehrsregeln zu folgen hat als ein Auto mit 350 PS?
Nö, OlyNik.
Und wenn ein Hubschrauberpilot Fotos in ein privates Grundstück macht und diese Veröffentlicht, was meinst du eigentlich, wie die Argumentation ankommt, er ist ja über 60 Meter hoch geflogen?

Ingo

Eben. Es gibt einfach zu wenig Vernunft für die Nutzung solcher Fluggeräte.

Mike Schillig

Typisch Deutschland, immer alles zu tote reglementieren. Unterm Strich darf man gar nicht mehr fliegen und jeder will daran mit verdienen, Versicherungen Behörden Plakettenhersteller usw. Zum Beispiel kostet in Österreich eine Flugerlaubnis über 300 €. Also was soll der ganze Blödsinn?

joe

@Mike Schillig

Alles zu Tode!!! reglementieren? Im Strassenverkehr genau das Gleiche, alle müssen rechts fahren, dann diese Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Stadt 50Km/h manchmal sogar nur 30km/h, dabei läuft meine Karre über 250km/h. Eben typisch Deutsch und selbst wenn man mal schnell fahren darf auf der Autobahn, dann darf man nicht mal schnell rechts überholen, echt, typisch Deutsch, was die so alles zu Tode reglementieren?

BEN

Der Straßenverkehr wird teilweise auch sinnbefreit reglementiert. Allerdings sind Regeln halt ab dann wichtig, wenn Menschenleben gefährdet werden. Gegen entsprechende Drohnenregeln hat ja niemand etwas. Nicht höher als 100m zu fliegen, um nicht mit dem Flugverkehr in Konflikt zu kommen oder eben nicht über bewohntem Gebiet und Menschenansammlungen, außer man hat einen Führerschein, der die Befähigung nachweist. Früher haben die Kinder beim Drachensteigenlassen auch Regeln eingehalten. Die hat man ihnen irgendwann mitgeteilt und das wars. Sie waren übrigens so ähnlich wie die der Drohnenverordnung und fast jedes Kind im Dorf hatte einen Drachen und nicht eins ist auf die Idee gekommen, den Drachen mitten im Dorf und zwischen Stromleitungen steigen zu lassen. Um mal im Bild des Staßenverkehrs zu bleiben, mit einem Auto kann ich auf öffentlichen Straßen (mit Führerschein) fahren und zwar mitten durch Wohngebiete, vorbei an Volksfesten, durch Industrie- und Naturschutzgebiete, über Bahnübergänge usw. Ohne Führerschein kann ich zumindest Fahrrad oder einen langsamen E-Roller fahren, sogar auch an Menschen vorbei. Ich muss dazu nur einige Regeln beachten, die ich aber mal von Mutti oder Vati oder bei dem Fahrradkurs in der Grundschule gesagt bekommen habe. Das reicht dafür. Und wenn ich einen Unfall verursache oder eine Regelwidrigkeit, muss… Weiterlesen »

Thomas Müller

@Ben:
Wer hat nach einem Totalverbot von Drohnen gerufen? Es geht doch ausschliesslich um ein Verbot von Drohnen über bewohnten Grundstücken und Du bist ja selbst gegen ein solches Verbot. Wie ich – als bisheriger Nicht-Drohnennutzer – seit gestern weiss, existiert ja ein solches Verbot in D bereits weitestgehend. Weshalb ein solches Verbot auch zurecht existiert und welche Güter hierbei gegeneinander abgewogen wurden, ist ja nun ausreichend erklärt worden.

Was Du uns mit Deinen Vergleichen mit anderen Lebenssituationen sagen willst kann ich nicht ganz nachvollziehen? Natürlich sind Regeln nicht nur dann wichtig, wenn es um Menschenleben geht. Regeln sind für das möglichst konfliktfreie Zusammenleben grundsätzlich von Bedeutung, um die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zu wahren und gegeneinander abzuwägen. Kommt dann sogar noch eine mögliche Gefahr für die Unversehrtheit oder gar das Leben dazu, gilt dies dann erst recht und genau dann werden üblicherweise Verstösse auch besonders hoch sanktioniert.

BEN

@Thomas Müller

Nein, grundsätzlich bin ich nicht gegen das Verbot, mit Drohnen über private Grundstücke zu fliegen. Ich bin aber dafür, dass entweder das Verbot für alle privaten Fluggeräte gelten sollte oder eben auch nicht für Drohnen. Ich fühle mich auch gestört, wenn über meinem Haus und meinem Garten eine Drohne kreist, allerdings auch, wenn es ein Hubschrauber, ein Ballon oder ein Kleinflugzeug ist.
Ich bin gegen die Stigmatisierung der Drohnenfliegerei, die ich tatsächlich meine zu beobachten und gegen eine Überreglementierung staatlicherseits auf allen Gebieten.

Thomas Müller

@Ben Wohnst Du in einer Einflugschneise eines Flugplatzes oder weshalb hast Du anscheinend ein Problem mit allerlei Fluggeräten über Deinem Grundstück? Was befindet sich auf Deinem Grundstück, dass diese Fluggeräte darüber kreisen? Wenn Dich das stört, melde es bei der zuständigen Flugaufsicht und es wird eine Untersuchung eingeleitet werden. Im Unterschied zum Drohnenüberflug besteht eine gute Chance, dass man den verursachenden Piloten finden wird. Ich habe es versucht Dir klar zu machen, dass Fluggerät nicht gleich Fluggerät ist und für die meisten Fluggeräte eine Mindesthöhe von 1000ft beim Überflug über eine Ortschaft besteht, manche sogar Ortschaften zu meiden haben. Ich bezweifle auch, dass private Helikopter oder Kleinflugzeuge über Ortschaften kreisen, diese müssen wenn möglich umflogen werden. Kreisende Helikopter sind meistens Polizeihelikopter auf der Suche nach Vermissten oder Flüchtigen. Das muss nun aber aufgrund eines übergeordneten Interesses jeder hinnehmen. Aber wieder zum Thema, Drohnen können auch mit wenigen Metern Bodenabstand geflogen werden, Helikopter und Kleinflugzeuge haben jedoch 300m Mindestabstand. Drohnen über Privatgrundstücke zu fliegen ergibt keinen Sinn und hat keinen Zweck, ausser Fotos oder Filme anzufertigen. Helikopter und Kleinflugzeuge transportieren hingegen Personen oder eine Last, sie haben also einen völlig anderen Zweck. Helikopter und Kleinflugzeuge werden durch die Flugsicherung erfasst und… Weiterlesen »

joe

@Ben

das war Ironie!!!

Erik Werner

Ich finde das der Staat hier auch überreguliert und damit viele schöne und kreative Möglichkeiten, welche die Drohnen bieten, beschneidet. Ich denke dass Fälle in denen Drohnenpiloten wirklich stark das öffentliche Leben etc stören doch eher die Ausnahme sind und dann individuell bestraft werden sollten. Das kollektiv jeder Drohnenpilot so stark eingeschränkt wird (im Prinzip kann man ja fast nirgendwo fliegen, wo es interessant ist) finde ich übertrieben und wie schon einige andere Leser gesagt haben, typisch deutsch.

Thomas Müller

1. Typisch deutsch? Die Drohnenverordnung ist in erster Linie EU-Recht!
2. Es geht auch zumindest hier in der Diskussion nicht um das öffentliche Leben, ganz im Gegenteil, es geht genau nicht darum, sondern um das private Leben, in das Drohnenpiloten eingreifen.
3. Strafen sind immer „individuell“, nämlich als Konsequenz eines individuellen Fehlverhaltens.
4. Regeln sollten immer für alle und nicht nur für wenige gelten. Alles andere wäre Willkür und würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen.

Pendulum

Für meine Videoprojekte hätte ich gerne eine Drohe, aber mir ist der Aufwand nicht wert.

Bubbles

Dass die Mavic Air 2 nicht C1 klassifiziert ist und somit mit den neuen EU Drohnengesetzen ab 2021 deutliche Einschränkungen unterliegt ( ab 2022 nur noch A3 Flüge als Altbestandsdrohne über 500g Gewicht) wird hier genausowenig erwähnt wie auf den Youtube Kanälen. Schade, ich werde also weiter warten müssen…

Kalle

„ab 2021 deutliche Einschränkungen unterliegt ( ab 2022 nur noch A3 Flüge als Altbestandsdrohne über 500g Gewicht) “
Aber auch nur wenn du die zusätzliche Kenntnissprüfung (nicht Online!!) abgelegt und bestanden hast….
Sonst schon ab 01.01.2021 A3 (150 Meter Abstand von „allem“)

Wolf

Kurze Frage an die Drohnen Piloten:
Warum möchtet ihr eigentlich so gerne über Wohngebiete fliegen?

Franceco

Ja Regeln muss es geben und sind teilweise auch logisch aber diese Geldmacherei und 1000 und 1 Verbot dahinter sind einfach lächerlich. Ich besitze jetzt seit 3 Jahren eine Bebop 2 und habe seid der neuen Regelung kein Interesse mehr damit zu Fliegen. Erlaubt ist es ehh nirgends mehr. Demnächst kommt noch der Führerschein für Ferngesteuerte Bote und Autos, ach und nicht Vergessen Versicherungen könnte man dafür auch noch erfinden und vielleicht Steuern.

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