Der Vorwurf drehte sich um die Liveübertragung aufs Smartphone. Vor Gericht hatte er am Ende keinen Bestand.
GoPro muss eine zugesprochene Millionenzahlung doch nicht leisten. Ein US-Bundesrichter erklärte am 14. Mai 2026 das entscheidende Patent für ungültig und strich damit 8,2 Millionen US-Dollar Schadensersatz, die eine Jury dem Kläger zuvor zugesprochen hatte. Für GoPro endet damit ein Verfahren, das sich über mehr als ein Jahrzehnt hingezogen hat.
Richter William Orrick vom Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens gab GoPros Antrag statt und stufte Anspruch 11 des US-Patents 8.890.954 als naheliegend und damit nicht schutzfähig ein. Genau dieser Anspruch war der letzte, den die Jury im Oktober 2025 noch als verletzt angesehen hatte. Mit seiner Streichung fällt die gesamte Zahlung weg.
Den Gegenantrag der Klägerseite lehnte Orrick ab. Contour hatte ein neues Verfahren und Schadensersatz von bis zu 172 Millionen US-Dollar gefordert. Gegenüber Investoren erklärte GoPro anschließend, aus dem Fall ergebe sich keine Haftung mehr.
Streitpunkt: Livebild auf dem Smartphone
Klägerin ist Contour IP Holding, ein reiner Patentverwerter ohne eigene Produkte. Die ursprüngliche Klage reicht bis 2015 zurück, damals noch mit dem Kamerahersteller iON Worldwide als Mitkläger. iON meldete 2016 Insolvenz an und schied später aus dem Verfahren aus.
Im Kern geht es um eine Technik, die zwei Videostreams parallel erzeugt. Ein hochauflösender Stream landet auf der Speicherkarte, ein zweiter, niedriger aufgelöster Stream wandert drahtlos aufs Smartphone. So seht ihr das Kamerabild live auf dem Handy und steuert die Kamera aus der Ferne. Heute Standard, vor zehn Jahren strittig genug für eine Klage.
Betroffen waren nur längst abgelöste Modelle
Die aktuellen Kameras standen nie zur Debatte. Die Jury hatte bereits entschieden, dass die Reihen Hero9 Black bis Hero13 Black aus den Jahren 2020 bis 2024 die Patente nicht verletzen. Die Zahlung bezog sich ausschließlich auf ältere Geräte, die GoPro nicht mehr verkauft, darunter die Hero7-Reihe, die Hero8 Black und die erste Max.
Beendet ist der Fall trotzdem nicht zwingend. Contour kann beim zuständigen Bundesberufungsgericht in Berufung gehen, das die Sache 2024 schon einmal neu aufgerollt hat. Bemerkenswert ist das Urteil auch im Vergleich zum Februar, als die US-Handelskommission ITC im Streit mit Insta360 fünf GoPro-Technologiepatente zurückwies und nur ein Designpatent bestehen ließ. Mal trägt GoPros Patentportfolio, mal nicht.
Aufgeräumtes Patentkonto vor offener Zukunft
Wie viel der Sieg am Ende wert ist, hängt auch davon ab, wem GoPro künftig gehört. Anfang Mai 2026 autorisierte der Verwaltungsrat einen Strategieprozess, in dem auch ein Verkauf oder eine Fusion auf dem Tisch liegen. Hintergrund sind ein Nettoverlust von 93,5 Millionen US-Dollar im Jahr 2025 und ein Stellenabbau von rund 23 Prozent. Ein bereinigtes Patentkonto macht das Unternehmen für mögliche Käufer eher attraktiver.
via: Digital Camera World | Beitragsbild: Asif Mahmud


