Die US-Handelskommission hat im Patentstreit zwischen GoPro und Insta360 entschieden. Das Ergebnis fällt eindeutig aus.
Im seit Frühjahr 2024 laufenden Patentstreit hat die ITC (International Trade Commission) eine finale Entscheidung getroffen. Das Ergebnis ist eindeutig: Insta360 gewinnt vollständig. Die Kommission wies in der Untersuchung Nr. 337-TA-1400 alle fünf Patentansprüche von GoPro zurück, die sich auf Bildstabilisierung, Horizontausrichtung, Verzerrungskorrektur und Seitenverhältnis-Umwandlung bezogen. Die Kommission stellte fest, dass die fünf Gebrauchspatente entweder ungültig waren oder von Insta360 nicht verletzt wurden.
Damit revidiert die ITC auch eine frühere Entscheidung eines Verwaltungsrichters, der im Juli 2025 noch teilweise zugunsten von GoPro geurteilt hatte. Wir berichteten damals über die unterschiedlichen Interpretationen beider Seiten. Konkret hob die Kommission das vorherige Urteil zum sogenannten ‘052-Patent zur Verzerrungskorrektur auf und stellte zusätzlich fest, dass auch das ‘840-Patent zur Stabilisierung nicht verletzt wurde.
Die Kommission bestätigte zudem die bereits im Vorjahr getroffene Feststellung, dass Insta360s aktualisierte Produktdesigns außerhalb des Schutzbereichs von GoPros Designpatent liegen. Dieses Urteil ist nun endgültig.
Einen Teilerfolg erzielte GoPro lediglich bei einem Designpatent für die Hero-Kameraserie. Die ITC stellte hier eine Verletzung fest und erließ eine eingeschränkte Importsperre. Diese betrifft allerdings ausschließlich ältere Modelle der Insta360-Ace-Serie, die in den USA nicht mehr verkauft werden. Auf Insta360s aktuelles Produktsortiment hat die Entscheidung keine Auswirkungen. GoPro stellte diesen Punkt in einer eigenen Pressemitteilung als Erfolg dar und betonte, dass der Import verletzender Insta360-Produkte verhindert werde.


Insta360-Gründer JK Liu sieht in dem Urteil eine Bestätigung für unabhängige Innovation: “Die Entscheidung der ITC bekräftigt, was die Branche längst erkannt hat: Insta360s Technologie basiert auf echter Innovation. Die Fakten haben für sich gesprochen.” Liu wurde in seiner Kritik an GoPros Strategie noch deutlicher: “Die Zukunft dieser Branche sollte durch bessere Produkte bestimmt werden, nicht durch juristische Taktiken, die Marktanteile auf Kosten der Verbraucher schützen.”
Insta360 bezeichnete die Entscheidung in einer Pressemitteilung als “vollständige Zurückweisung” der Versuche, durch unbegründete Patentansprüche den rechtmäßigen Wettbewerb zu blockieren. Das Unternehmen hatte im Laufe des Verfahrens seinerseits mehrere Einspruchsverfahren beim US-Patentamt eingereicht, um die Gültigkeit von GoPros Patenten grundsätzlich anzufechten. Einige dieser Verfahren laufen noch.
Für den Actioncam-Markt ist die Entscheidung durchaus bedeutsam. Zentrale Technologien wie Bildstabilisierung und Horizontausrichtung lassen sich durch GoPros Patente nicht blockieren. Das stärkt den Wettbewerb und kommt langfristig auch den Verbrauchern zugute, da alle Hersteller weiterhin frei auf diese grundlegenden Funktionen zugreifen können. Gleichzeitig erhöht sich für GoPro der Druck, sich durch Innovation statt durch Rechtsstreitigkeiten am Markt zu behaupten.
Mit der GoPro Max 2 hat das Unternehmen zuletzt gezeigt, dass es auf dem Feld der 360-Grad-Kameras durchaus konkurrenzfähige Produkte liefern kann, einem Markt, den eigentlich Insta360 dominiert. Dieser will wiederum mit einer eigenen Pocket-Kamera dem chinesischen Mitbewerber DJI das Wasser abgraben, der seinerseits längst im Actioncam-Segment Fuß gefasst hat.

