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Panasonic: Ist DAS der Grund für die neue S5D? (Update)

Im Netz wird über die Gründe für die Markteinführung der Panasonic S5D gerätselt. Hat eine kommende EU-Richtlinie etwas damit zu tun?

USB-C-Pflicht in der EU

Von der kommenden USB-C-Pflicht bei elektronischen Geräten werden die meisten sicherlich schon gehört haben. Bereits im Jahr 2022 hat das EU-Parlament die neue Richtlinie 2022/2380 auf den Weg gebracht, ab dem 28. Dezember 2024 tritt sie in Kraft. Die neue Richtlinie sieht unter anderem vor, dass elektronische Geräte, die in der EU verkauft werden und die eine interne Ladefunktion besitzen, einen USB-C-Ladeanschluss besitzen müssen. Ab 2026 gilt die USB-C-Pflicht auch für Laptops.

Der Gedanke dahinter: Man kann ein USB-C-Ladegerät für mehrere Geräte nutzen und vermeidet so unnötigen Elektroschrott. Vielen elektronischen Geräten liegt deshalb auch jetzt schon kein Ladegerät mehr bei. Falls man eines benötigt, muss es separat erworben werden.

Panasonic S5D: Es wird fleißig diskutiert

Die am 8. Oktober 2024 vorgestellt Panasonic S5D hat uns in der Photografix-Redaktion etwas ratlos zurückgelassen. Im Vergleich zur vier Jahre alten Vorgängerin, der Panasonic S5, besitzt sie nämlich nur eine einzige Neuerung: Sie ist jetzt kompatibel mit dem Laser-basierten LiDAR-AF von DJI. Das ist nett, aber rechtfertigt (zumindest in unseren Augen) eigentlich nicht die Einführung einer neuen Kamera.

In der Community kam deshalb schnell die Vermutung auf, dass die erwähnte EU-Richtlinie etwas mit der Neuvorstellung zu tun haben könnte. Die Pflicht zum USB-C-Anschluss kann es nicht sein, den besaß auch die S5 schon. Unter unserem aktuellen YouTube-Video, in dem es unter anderem auch um die S5D ging, hat die Nutzerin Jennifer Klinger stattdessen darauf hingewiesen, dass in Zukunft keine Ladegeräte mehr im Lieferumfang von Kameras enthalten sein dürfen.

Auf L-Rumors wird außerdem ein angeblicher Panasonic Manager zitiert, der in einer Facebook-Gruppe folgendes gepostet haben soll (maschinell übersetzt):

“Hallo zusammen, ich möchte euch allen einige zusätzliche Informationen mitteilen und die jüngste Ankündigung des Lumix S5D Modells erläutern.
Die S5D ist eher ein Ersatz für die S5 als eine „neue“ Kamera. Der Grund dafür, dass wir dieses Produkt auf den Markt gebracht haben, sind EU-Bestimmungen, die wir aktualisieren müssen, weshalb die S5D nur in Großbritannien und Europa erhältlich ist.
Diejenigen, die mit anderen Lumix-Produkten vertraut sind, werden dies zum Beispiel von der TZ95D, TZ200D, G100D und FZ82D kennen.
Die Vorschriften sind komplex und lang, aber letztendlich werden Ladetechnik und elektronische Geräte nicht mehr zusammen verkauft werden. Bisher konnten die Hersteller selbst entscheiden, ob sie neue Geräte mit einem Ladekabel oder einem Ladesystem verkaufen – von nun an werden neue Geräte nur noch ohne Ladetechnik (Kabel, Stecker, Akkublock, etc.) erhältlich sein.
Die alte S5 war die einzige Kamera in unserem Sortiment, die noch ein externes Ladegerät enthielt.
Die kommende S5D ist nun an die EU-Verordnung angepasst.
Das ist auch der Grund, warum niemand von Ihnen die S5D in Seans Lumix Live nach unserer Ankündigung am Dienstag gesehen hat.
Wir haben die Gelegenheit genutzt und die Kamera aktualisiert, um die Kompatibilität mit DJI LiDAR AF und neuen Kit-Objektiven, dem neuen 18-40mm oder dem 28-200mm, zu gewährleisten.
Wir hoffen, dass dies dazu beiträgt, die Ankündigung für Sie alle zu verdeutlichen.”
User-Beitrag in einer Facebook-Gruppe (maschinell übersetzt)

Ich bin in der entsprechenden Facebook-Gruppe kein Mitglied, meine Beitrittsanfrage wurde noch nicht bearbeitet. Ich kann deshalb die Authentizität der Quelle aktuell nicht überprüfen. Grundsätzlich wird hier aber Jennifers Aussage bestätigt.

Verkauf der S5 wegen Ladegerät verboten? Ich habe nachgeforscht

Im Grunde klingt die Argumentation mit der EU-Richtlinie und dem Ladegerät, das in Zukunft nicht mehr beigelegt sein darf, erstmal schlüssig. Das würde auch erklären, warum die Panasonic S5D nur in Europa und beispielsweise nicht in den USA auf den Markt kommt.

Trotzdem hat mich das Ganze stutzig gemacht. Ist es wirklich so, dass die Hersteller ihren Produkten in Zukunft kein Ladegerät mehr beilegen dürfen? Und gilt die Richtlinie nach dem Inkrafttreten am 28. Dezember 2024 wirklich auch rückwirkend für Produkte, die schon zu einem früheren Zeitpunkt auf den Markt gebracht wurden? Das müsste dann ja auch ältere Kameras von anderen Herstellern betreffen. Wobei es grundsätzlich immer nur um Kameras geht, die eine interne Ladefunktion besitzen. Alte DSLRs, bei denen der Akku nicht in der Kamera geladen werden kann, sind also nicht betroffen.

Zunächst einmal habe ich herausgefunden, dass die Hersteller bei Produkten, die nach dem 28. Dezember 2024 auf den Markt gebracht werden, in der EU zwingend eine Version ohne Ladegerät anbieten MÜSSEN. Sie können optional aber auch eine zusätzliche Version mit Ladegerät verkaufen. Werden vermutlich nur die wenigsten machen, stattdessen wird dann einfach das Ladegerät separat zum Kauf angeboten.

Doch wie sieht es mit etwas älteren Geräten aus, die schon seit längerer Zeit im Handel erhältlich sind? Ich habe nachgeforscht – und auf der Webseite des Europäischen Parlaments eine Antwort gefunden:

“Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung auf den Markt gebracht worden sind.”
Europäisches Parlament zur kommenden Richtlinie

Beim ersten Lesen dachte ich, dass hier absolut eindeutig bestätigt wird, dass die alte S5 mit beigelegtem Ladegerät in Europa auch nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie weiter verkauft werden darf. Schließlich wurde die Kamera schon im Jahr 2020 vorgestellt.

Nun, so kann man sich irren. Matthias von ValueTechTV hat mir nach der Veröffentlichung der ersten Version dieses Artikels eine Nachricht geschickt (danke Matthias!) und mich darauf hingewiesen, dass ich den zitierten Text juristisch nicht korrekt eingeordnet habe. Er hat sich kürzlich intensiv mit dem neuen EU-Gesetz beschäftigt und alle wichtigen Infos für Verbraucher in einem einfach verständlichen Video zusammengefasst.

Mein erster Denkfehler: Ein Produkt hat nichts mit einem Modell (wie der Panasonic S5) zu tun. Ein Produkt ist ein bestimmtes Exemplar der Panasonic S5, sagen wir das Exemplar mit der Seriennummer 001. Die Panasonic S5 mit der Seriennummer 002 ist ein anderes Produkt.

Mein zweiter Denkfehler: Die Formulierung “auf den Markt gebracht” hat nichts mit dem Zeitpunkt der allgemeinen Produktvorstellung zu tun. Es geht stattdessen darum, wann genau das eine Exemplar des Produkts in den europäischen Verkehr gebracht wurde.

Das bedeutet: Wurde eine Panasonic S5 mit der Seriennummer 718 im Oktober 2024 von Panasonic Europe nach Europa importiert, dann darf dieses Exemplar der S5 auch nach dem Inkrafttreten des EU-Gesetzes weiterhin mit Ladegerät verkauft werden. Es wurde schließlich zuvor in den Verkehr gebracht.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sieht es dann anders aus. Dann dürfen Exemplare der Panasonic S5 nicht mehr neu nach Europa importiert und verkauft werden, da Panasonic keine Version der S5 ohne Ladegerät im Programm hat.

Fazit & Zusammenfassung

Damit haben wir dann auch die Antwort: Panasonic musste tatsächlich eine neue Variante der S5 herausbringen, weil sie die Kamera in Kürze ohne Ladegerät anbieten müssen. Die Gelegenheit haben sie dann genutzt, um die Kompatibilität zum Laser-basierten LiDAR-AF von DJI herzustellen, außerdem wurde die “nur Gehäuse” Variante abgeschafft – die S5D ist jetzt nur noch im Kit erhältlich. Das kurbelt vielleicht die Verkaufszahlen der Objektive und den Umsatz ein wenig an.

Alte Lagerbestände der S5 dürfen noch abverkauft werden, vermutlich wird man die S5 also auch Anfang 2025 noch vereinzelt im Handel sehen. Eine komplizierte Geschichte, doch zumindest können wir die Vorstellung der S5D jetzt besser einordnen. Ob es die S5D jetzt wirklich gebraucht hat oder ob der Hersteller nicht einfach ein neues Kit der alten S5 ohne Ladegerät mit anderer SKU hätte herausbringen können, ist eine andere Frage.

Fakt ist: Nach dem 28. Dezember 2024 müssen Kamerahersteller, so die jeweilige Kamera denn eine interne Ladefunktion besitzt, eine Variante ohne Ladegerät im Lieferumfang anbieten. Zudem muss die Kamera USB-C besitzen.

Quellen: Europäisches Parlament | EU Richtlinie 2022/2380 | test.de | europa.eu | Globalnorm

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joe

Einer der wenigen vernünftigen EU Richtlinien – USB-C für alle!

Christoph

Wir haben in der Familie fast nur ältere iPhones mit Lightning-Anschluss in Verwendung. Wenn die mal kaputt gehen müssen wir uns für die neuen iPhones jeweils ein USB-C Ladekabel kaufen anstatt die alten Ladekabel weiterverwenden zu können. Gleiches gilt für die Tabletts. Ob das so vernünftig ist…

Mirko

Christoph,
es geht ja nicht nur um das “laden” eines Akkus sondern auch um “Datentransfer”. Scheinbar sind Einige (inkl. EU) bei damaligen Handys und ihren unterschiedlichen Ladekabel stehen geblieben 😉 Was nützt mir ein USB-C Ladekabel meiner Taschenlampe wenn ich dieses Kabel mal eben für meine mobile Festplatte benutzen möchte, nix ! Ich kaufe ein zusätzliches Kabel😉 Gleiches gilt auch für Thunderbolt, auch wenn die Anschlüsse kompatibel sind

K. W.

In Deinem Fall, es gibt Ladekabel und Datenkabel. Dient unter anderem der IT-Sicherheit.

Mirko

Das ist mir schon klar 😉 Es geht mir darum das USB-C eben nicht gleich USB-C ist und einige scheinbar nicht das Kleingedruckte lesen. Es ist ja schön das die Hersteller jetzt nur noch ein USB-C Kabel beilegen aber sie haben nichts zu verschenken. Ich kaufe ein teures Tablet/ Smartphone/ Kamera und das beigelegte USB-C Kabel unterstützt aber nur USB 2.0 bzgl. Datentransfer oder unterstützt kein “Schnellladen” etc. pp. Fazit, der Ein oder Andere wird dieses Kabel ersetzen und das mitgelieferte “fachgerecht” Entsorgen 👀

joe

Das ist ein Apple Problem, bei Samsung haben sie nach der Ankündigung vor 5Jahren bereits umgestellt,. Apple wollte das nicht und hat es erst in letzter Minute geändert, das ist – AUSNAHMSWEISE – kein EU Problem.

Frank

Das wäre zumindest eine mögliche Erklärung für das Erscheinen einer “neuen Kamera” mit fast baugleichen Eingeschaften zum Vorgängermodell.

Alle Produkte ohne USB-C Anschluß ab dem Stichdatum vom Markt zu verbannen wäre wohl kaum möglich. Um nur einmal bei Panasonic zu bleiben, da wäre eine S5 oder eine G81 demnächst unverkäuflich. Dagegen wäre der Handel Sturm gelaufen.

Was mich auch etwas ratlos zurückläßt ist die Tatsache, daß Panasonic auf der Webseite immer noch eine DMC-LX 15, so wie eine DC-LX 100 II im Programm hat, die Kameras aber schon seit einer halben Ewigkeit nicht mehr ausliefert. Panasonic pflegt die Webseite also nicht sehr intensiv. Nicht besonders vertrauenserweckend.

ccc

“Alle Produkte ohne USB-C Anschluß ab dem Stichdatum vom Markt zu verbannen wäre wohl kaum möglich. Um nur einmal bei Panasonic zu bleiben, da wäre eine S5 oder eine G81 demnächst unverkäuflich. Dagegen wäre der Handel Sturm gelaufen.”

Die S5 hat USB C!

Frank

Ok, wußte ich jetzt nicht. Dann geht es bei dieser Kamera eben nur um das Netzteil.

Mirko

Ich lade meine Laptop, dank USB-C, mit dem Ladegerät von meiner LED Taschenlampe 😂 Lieber nicht, kaufe dann doch eher ein stärkeres Ladegerät und dazu noch ein USB-C Kabel wo auch alle PINs belegt sind 😎

Thorsten

Ich besitze die S5 und das Ladegerät, beide haben einen USB-C Anschluß !!!
Was ich im letzten Beitrag schon schrieb:
Ich könnte mir vorstellen, das die Kamera überarbeitet wurde, weil evt. Bauteile von Lieferanten abgekündigt wurden, und/oder es inzwischen neue leistungsfähigere und günstigere elektr. Bauteile wie Prozessoren und Speicher gibt. Die sind oft nicht 100% kompatibel. Machen wir bei unseren elektronischen Geräten regelmäßig.
Und bei der Gelegenheit hat man noch für die Fertigung und/oder den Kunden einige Kleinigkeiten optimiert.

ValueTech

Ziel der EU-Regulierung ist es Elektroschrott zu vermeiden, folglich reicht es nicht nur USB-C zum Standard zu machen, sondern Hersteller sind auch verpflichtet, ihre Produkte ohne Netzteil anzubieten. Sonst hätte man nicht weniger Elektroschrott, sondern dieselbe Menge, aber mit USB-C^^

Sie dürfen optional eine Variante mit Netzteil anbieten, aber dem Handel dürfte es auch zu aufwändig sein beide Versionen vorzuhalten.

Aber auch dafür hätte es keiner S5D bedurft. Es wäre nur ein neues Kit und die haben immer schon andere SKU und EAN erhalten (um z.B. “nur Gehäuse” und “Gehäuse + 20-60mm” zu unterscheiden).

Thorsten

Ja eben. Man müsste keine neue Kamera heruasbringen, sondern einfach nur das Netzteil weglassen.

Stefan V.

Hm, und wenn man das Netzgerät einfach herausgenommen hätte aus dem Lieferumfang? Dann wäre die S5 doch konform, oder?

ccc

Drängt sich noch die Frage auf:
Kriegen die S5 II User auch die Lidar AF Option? Haben sie diese schon längst?

Peter Vlutters

Hi Mark..

Fragecwas nützt Lidar ost es auch für Fotografie nützlich

Peter Vlutters

Hi Mark

Was nützt LIDAR ist es auch für Fotografie nützlich

(Diesmal ohne Typos😏)

Uku

Mich würde interessieren, ob hier ein Unterschied gemacht wird zwischen “externen” Ladegeräten für den Akku oder den “Netzteilen” für die Stromversorgung der Kamera zum internen Laden.
Erstere werden ja i.d.R. direkt ans Netz angeschlossen und haben mit USB-C nix zu tun. Die sind für mich unverzichtbar, da ich immer mehr als einen Akku für jede Kamera habe.
Auf die Netzteile kann man natürlich gerne verzichten, da reicht ja dann theoretisch eins für alle USB-C Klienten.

Marcus

Wenn man sich den Lieferumfang anschaut, sieht man, dass die Ladeschale nicht enthalten ist. Macht nach der EU Richtlinie auch Sinn, da das Laden über die Kamera funktioniert. Alles weiter wird dann bei Bedarf als Zubehör separat verkauft. Das wird bei Sony, Canon oder Nikon nicht anders sein.

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