Angeblich hätte der Hersteller mit besonderer Robustheit seiner Kamera geworben, doch das Gericht sah das anders.
Sammelklage von 2022
Fujifilm konnte sich in einem Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen bei der Vermarktung der X-Pro3 Kamera durchsetzen. Ein US-Gericht hat die Klage eines Kunden abgewiesen, der Fujifilm vorwarf, die Kamera als besonders zuverlässig und langlebig angepriesen zu haben. Darüber hatten wir 2022 berichtet.
Streitpunkt war eine bestimmte Kabelverbindung im Kamerasystem, die offenbar anfällig für Defekte war und zu Problemen des zweiten Displays führen konnte. Viele Nutzer hatten sich darüber in Foren beschwert. Der Kläger sah darin einen Widerspruch zu Fujis Marketing der “zuverlässigen Haltbarkeit” der X-Pro3.
Kein irreführendes Marketing erkannt
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Werbeaussagen im Gesamtkontext keine unmissverständliche Irreführung darstellten. Die Betonung der Gehäusematerialien wie Titan deute nicht zwingend darauf hin, dass sämtliche Innenkomponenten völlig frei von Defekten sein müssten.
Wenn man jedoch die Auflistung vollständig und im Zusammenhang liest, führt die Auswahl bestimmter Wörter durch den Kläger nicht zu dieser Schlussfolgerung für einen vernünftigen Verbraucher. Es gibt nichts “eindeutig Täuschendes” an der Produktauflistung der Beklagten. Der Kläger hat einfach nicht behauptet, dass die Beklagte tatsächlich wesentliche Tatsachen über das Produkt falsch angegeben hat, und er hat sich nicht dazu geäußert, ob er diese Formulierung vor seinem Kauf überhaupt gesehen hat.
Aus der Urteilsbegründung (maschinell übersetzt)
Aus Sicht des Gerichts konnte ein vernünftiger Kunde nicht erwarten, dass allein aufgrund der Formulierung “zuverlässige Haltbarkeit” niemals Reparaturen nötig würden. Die Werbeaussagen müssten im Kontext gesehen werden.
Das problematische Display-Kabel in der X-Pro3 scheint tatsächlich eine Schwachstelle gewesen zu sein. Viele Nutzer beklagten Displayausfälle, oft nach einigen Jahren, die dann eine kostenpflichtige Reparatur erforderten. Ob Fujifilm für diesen spezifischen Mangel ausreichend vorgesorgt hat, ging aus dem Urteil nicht hervor.
Kläger verpatzte eigenen Vorstoß
Der Kläger hatte es insgesamt an Substanz in seinen Vorwürfen missen lassen, urteilte das Gericht. So fehlten etwa Belege, dass der Kläger die beanstandeten Werbeaussagen überhaupt vor dem Kauf gesehen hatte. Auch mangelte es an Hinweisen, dass Fujifilm frühzeitig von dem Kabel-Problem wusste und es bewusst verschwieg.
Mit der Entscheidung wurde die Sammelklage ein für alle Mal abgewiesen. Das Gericht warnte die Kläger-Anwälte auch für die Zukunft, ihre Argumentation besser zu untermauern. So dürften sich Firmen wie Fujifilm nicht leichtfertig Klagen aussetzen, die auf wackligen Beinen stehen.
via: Fujirumors
Amis und ihre Klagen. Lol
Das sind nicht die Amis, das sind die amerikanischen Rechtsanwälte, denn die suchen in Anzeigen und im Internet “Kunden” mit Problemen und bieten ihnen an, diese gerichtlich durchzusetzten und im Falle eines Erfolgs erhalten sie mindestens 30% des erstrittenen Geldes.
Ja ja,
wie ich schon einmal sagte: Vernunft ist eine Begegnung und Begabungen sind bei dem Einzelnen unterschiedlich stark ausgeprägt.
Alle Dinge gehen mal kaputt. Das ist das Wesen allen irdischen. Da hilft kein klagen und kein jammern.
Gerichte haben in den USA schon alles „unmögliche“ abgehandelt.
Mir wäre eine Verbraucher schützende EU einheitliche Rechtsprechung viel wichtiger. Besonders bei recht teuren Gütern die wegen Defekten nicht nutzbar sind dauern die Verfahren oft mehrere Jahre bis ein Urteil rechtskräftig wird.
Bei einer Kamera egal von welchem Hersteller ist der zwischenzeitlich erworbene Ersatz für das defekte Gerät zwar ärgerlich aber nicht wirklich wirtschaftlich bedrohend. Pendler hingegen die täglich auf ein Mittelklasse Fahrzeug angewiesen sind können sich nicht ohne weiteres einen kurzfristigen Ersatz für die Dauer des Gerichtsverfahrens besorgen.
Was heißt da “mir wäre“??
Bitte eine Zeitmaschine für den Herrn Proksch, schickt ihn auf eine Europareise im Jahr 1990, erst lassen wir ihn 1,5h an jedem Grenzübergang warten, und im Zielland angekommen erstmal geldwechseln. Nach dem Geldwechsel lassen wir ihn dann für teures Geld nach hause telefonieren….
Guten Morgen, Alfred!!
Servus ccc
kann es sein das du meinem Einwand nicht folgen möchtest? Gott sei Dank leben wir im freien Teil Europas! Was jedoch noch immer nicht befriedigend innerhalb der EU funktioniert ist die Rechtsprechung.
Der Gerichtsstand liegt oft am Ort des Herstellers. Als geschädigter Kunde hat man da gleich mehrere Hürden zu nehmen will man seine Ansprüche z.B. in Spanien durchsetzen.
Was hat das mit den von dir vorgebrachten Argumenten zu tun? Wie war das noch mal mit Sinn erfassendem Lesen?
Was für ein Quatsch Post! Hattest Du mal einen unverschuldeten Unfall in Frankreich oder Spanien oder Italien oder mit einem Holländer in Deutschland? Dann kannst Du froh sein, wenn Du wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt bekommst! Bevor Du Mist schreibst informiere Dich und laber nicht immer so dumm rum!
Richtig! Die Deckungssummen der Autoversicherer für Schäden sind hierzulande deutlich niedriger als in Deutschland. Folglich bleiben in solchen Fällen die Kläger auf einem Teil des Schadens sitzen.
Ich hatte einen unverschukdeten Unfall in L’Escala, Spanien. Jemand hat mit einem geklauten Auto beim Vollspeed-Einparken mein Auto in ein anderes geschoben und mit diesem eine Frau umgefahren. Von der Versicherung gabe es nichts.
also an der Grenze Slowenien/Kroatien konnte man bis vor kurzen noch 1,5 Stunden verbringen. Urlaub in Schweden, da wirst Du sogar heute noch nicht um einen Geldwechsel herumkommen. Eine Gesprächsminute vom schwedischen Mobilnetz ins deutsche Festnetz hatte mich damals 2 Cent gekostet … andere Länder andere Preise 😉
Mir ist eine Klage aus den USA bekannt, wo die Besitzerin einer wohl sehr wertvollen Katze diese nach der Reinigung des Katzenfells in die Mikrowelle zum Trocknen steckte. Wie das ausging mit dem Trockenvorgang kann man sich ja denken.
Die Dame verklagte der Hersteller der Mikrowelle darauf, weil in der Bedienungsanleitung zum Gerät nicht deutlich beschrieben steht, daß Lebewesen nicht in die Mikrowelle gehören. Und die Dame bekam recht, und eine sechsstellige Summe als Schmerzensgeld zugesprochen.