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Nikon verliert vor Gericht gegen Panasonic: REDs RAW-Patent fällt in Japan

Panasonic ist gelungen, woran Apple und Sony scheiterten. Nikon musste ausgerechnet ein Patent verteidigen, das es selbst zuvor angegriffen hatte.

Wer heute intern RAW-Video aufzeichnet, tut das an einem Patent von RED vorbei oder mit dessen Lizenz. In Japan ist dieses Patent jetzt hinfällig. Der Intellectual Property High Court hat am 30. Juni 2026 die Nichtigerklärung bestätigt und die Klage von Nikon abgewiesen. Angestoßen hatte das Verfahren Panasonic.

Panasonic beantragte die Nichtigerklärung im April 2022 beim japanischen Patentamt. Das Amt erklärte im Oktober 2024 die Ansprüche 1 bis 7 sowie 10 bis 22 des Patents 5231529 für nichtig, weil es an einer erfinderischen Leistung fehle. Die Ansprüche 8 und 9 hatte RED wenige Monate zuvor selbst gestrichen. Damit fiel praktisch alles, was von dem Patent noch übrig war.

Geklagt hatte zunächst RED selbst. Das japanische Patent ging im März 2025 auf Nikon über, einen Monat später trat Nikon als Rechtsnachfolger in das laufende Verfahren ein.

Im Zentrum stand eine unscheinbare US-Patentanmeldung von 2004, in der Bilddaten komprimiert werden, um Zwischenspeicher zu sparen. RED und Nikon hielten dagegen, diese Schrift setze erst nach dem Demosaicing an, also nachdem aus den einzelnen Farbpixeln ein vollständiges Farbbild entstanden ist, während ihr eigenes Verfahren schon davor arbeite.

Das Gericht verwarf diese Lesart und stellte fest, dass die alte Schrift sehr wohl Mosaikdaten beschreibt. Auch das zweite Argument, die im Patent beschriebene Vorverarbeitung sei etwas anderes als eine gewöhnliche Gammakorrektur, ließ es nicht gelten.

Nikon verteidigte, was es selbst bekämpft hatte

Die Vorgeschichte kennt ihr in Teilen von uns. Die Z9 bekam N-RAW im April 2022 per Firmware 2.0, einen Monat später klagte RED gegen Nikon und stützte sich dabei auf sieben Patente. Nikon wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, das zentrale Patent hätte nie erteilt werden dürfen.

Im April 2023 beendeten beide Seiten das Verfahren einvernehmlich, die Bedingungen wurden nie öffentlich. Knapp ein Jahr später kaufte Nikon RED komplett. Vor dem japanischen Gericht verteidigte der Konzern dann genau die Ansprüche, deren Gültigkeit er zuvor selbst bestritten hatte.

Panasonic zeichnet intern längst ProRes RAW auf, seit der GH7 und später auch mit der S1R II. Interessanter ist die Signalwirkung: Ein Patent, das die Branche fast zwei Jahrzehnte lang zu Lizenzen oder technischen Umwegen gezwungen hat, hält einer gerichtlichen Prüfung an einer Stelle nicht stand. Für Nikon kommt das ungelegen, weil der Konzern seine Videostrategie gerade auf RED aufbaut, etwa mit der ZR und deren internem R3D NE. Ob Nikon vor den Obersten Gerichtshof zieht, ist offen.

Es bleibt auch nicht der einzige Rückschlag dieser Art. Kürzlich hat das chinesische Patentamt ein Nikon-Patent vollständig für nichtig erklärt, beantragt vom Hersteller hinter der Marke Viltrox.

via: Zsystemuser | Beitragsbild: Jakob Owens

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4 Kommentare
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Patrick > Original Gangsta Dawg

„Vor dem japanischen Gericht verteidigte der Konzern dann genau die Ansprüche, deren Gültigkeit er zuvor selbst bestritten hatte.“

Nikon kann man einfach nicht ernst nehmen. 😂

Matthias

…schau mal in den Spiegel:-))

Patrick > Original Gangsta Dawg

Ist erledigt. War nichts zu sehen, außer einem gutaussehenden jungen Mann. Danke für die Empfehlung! ✌️

joe

Karma!

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